Zuletzt ernteten andere die süßen Früchte seiner frühen Verbotsbemühungen, jetzt aber hat sich Rüdiger Erben, Inspirator und spiritus rector der PPQ-Aktion "Verbot der Woche", mit einer neuen Idee zum Verbot unzulässiger Ideen wieder ins Gespräch gebracht.
Um die bürgerschaftliche Gesellschaft vor der unmittelbar drohenden Wiedererrichtung des 4. oder sogar 5. Reiches in einem Burgenland-Dörfchen namens Krauschwitz zu schützen, hat der sozialdemokratische Bergbautechnologe aus Bad Salzungen beantragt, den derzeit in der Gemeinde herrschenden Bürgermeister Hans Püschel (singend im Video oben) aus seinem Amt zu entfernen. Püschel war jahrelang Mitglied der SPD gewesen und hatte für die ehemalige "Arbeiterpartei" (Willy Brandt) auch die Wahl gewonnen. Bei der letzten Landtagswahl jedoch hatte der inzwischen aus der SPD ausgetretene Mann aus dem Burgenland verbotenerweise für die NPD kandidiert.
Rüdiger Erben, der bei der letzten Kommunalwahl vergeblich versucht hatte, als Bürgermeister in der Krauschwitz' benachbarten Gemeinde Teuchern gewählt zu werden, will das nicht auf sich sitzen lassen. Seiner Ansicht nach verbreite Püschel „nahezu täglich rechtsextremistische Propaganda“, schrieb der nach seinem gescheiterten lokalpolitischen Ausflug als stellvertretender SPD-Fraktionsvize im Landtag um Aufmerksamkeit ringende Politiker in einem Bittbrief an die Taz und den Landrat des Burgenlandkreises. So habe sich Püschel dazu bekannt, "wieder Preuße sein" zu wollen. Zudem habe der einstige Mitgründer der SPD in Sachsen-Anhalt seinen Besuchern die Frage gestellt „Wer ist der größte Verfassungsfeind im Land?“ und selbst die Antwort gegeben: „Der Bundestag.“
Das, so Erben, sei mit der ganz eigenen Auffassung der SPD von gelebter Meinungsfreiheit, aber auch mit Püschels „Amt als Ortsbürgermeister von Krauschwitz unvereinbar“, da die Annahme eines Wahlamtes jeden Deutschen verpflichte, den Bundestag und die Bundesregierung für unfehlbar und alle ihre Entscheidungen per se für klug und schön zu halten.
Nach einem Gerichtsbeschluss aus Mecklenburg sei es darüberhinaus, so Erben, "bereits unzulässig, eine Person die eine NPD-Mitgliedschaft innehat, zu einer Bürgermeister- oder Landratswahl zuzulassen". Püschel sei zwar kein NPD-Mitglied, aber das sei in diesem Zusammenhang eine vernachlässigbare Petitesse. "Es müsste unzulässig sein, mit einer solchen Person weiterhin ein Beamtenverhältnis aufrechtzuerhalten“, schreibt Erben in seiner Anzeige an das Landratsamt. Er fordere, ein Disziplinarverfahren gegen Püschel einzuleiten und ihn aus dem Amt zu entfernen. „Er verbreitet beinahe täglich im Internet sehr fragwürdige, propagandistische Dinge“, verriet Erben der staatlichen Nachrichtenagentur dpa. Beinahe täglich, zudem fragwürdig und auch noch propagandistisch - dies sei doch Beweis genug dafür, dass "er nicht mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes steht".
Um die bürgerschaftliche Gesellschaft vor der unmittelbar drohenden Wiedererrichtung des 4. oder sogar 5. Reiches in einem Burgenland-Dörfchen namens Krauschwitz zu schützen, hat der sozialdemokratische Bergbautechnologe aus Bad Salzungen beantragt, den derzeit in der Gemeinde herrschenden Bürgermeister Hans Püschel (singend im Video oben) aus seinem Amt zu entfernen. Püschel war jahrelang Mitglied der SPD gewesen und hatte für die ehemalige "Arbeiterpartei" (Willy Brandt) auch die Wahl gewonnen. Bei der letzten Landtagswahl jedoch hatte der inzwischen aus der SPD ausgetretene Mann aus dem Burgenland verbotenerweise für die NPD kandidiert.
Rüdiger Erben, der bei der letzten Kommunalwahl vergeblich versucht hatte, als Bürgermeister in der Krauschwitz' benachbarten Gemeinde Teuchern gewählt zu werden, will das nicht auf sich sitzen lassen. Seiner Ansicht nach verbreite Püschel „nahezu täglich rechtsextremistische Propaganda“, schrieb der nach seinem gescheiterten lokalpolitischen Ausflug als stellvertretender SPD-Fraktionsvize im Landtag um Aufmerksamkeit ringende Politiker in einem Bittbrief an die Taz und den Landrat des Burgenlandkreises. So habe sich Püschel dazu bekannt, "wieder Preuße sein" zu wollen. Zudem habe der einstige Mitgründer der SPD in Sachsen-Anhalt seinen Besuchern die Frage gestellt „Wer ist der größte Verfassungsfeind im Land?“ und selbst die Antwort gegeben: „Der Bundestag.“
Das, so Erben, sei mit der ganz eigenen Auffassung der SPD von gelebter Meinungsfreiheit, aber auch mit Püschels „Amt als Ortsbürgermeister von Krauschwitz unvereinbar“, da die Annahme eines Wahlamtes jeden Deutschen verpflichte, den Bundestag und die Bundesregierung für unfehlbar und alle ihre Entscheidungen per se für klug und schön zu halten.
Nach einem Gerichtsbeschluss aus Mecklenburg sei es darüberhinaus, so Erben, "bereits unzulässig, eine Person die eine NPD-Mitgliedschaft innehat, zu einer Bürgermeister- oder Landratswahl zuzulassen". Püschel sei zwar kein NPD-Mitglied, aber das sei in diesem Zusammenhang eine vernachlässigbare Petitesse. "Es müsste unzulässig sein, mit einer solchen Person weiterhin ein Beamtenverhältnis aufrechtzuerhalten“, schreibt Erben in seiner Anzeige an das Landratsamt. Er fordere, ein Disziplinarverfahren gegen Püschel einzuleiten und ihn aus dem Amt zu entfernen. „Er verbreitet beinahe täglich im Internet sehr fragwürdige, propagandistische Dinge“, verriet Erben der staatlichen Nachrichtenagentur dpa. Beinahe täglich, zudem fragwürdig und auch noch propagandistisch - dies sei doch Beweis genug dafür, dass "er nicht mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes steht".
4 Kommentare:
Um Himmels willen, wieder Preuße sein wollen. Das grenzt doch schon an Rechtsterrorismus!
wikipedia: "Die Länder auf dem früheren Staatsgebiet des Freistaats Preußens sind in rechtlicher, insbesondere staats- und völkerrechtlicher Hinsicht Nachfolgestaaten Preußens."
„Da es bereits unzulässig ist, eine Person die eine NPD-Mitgliedschaft innehat, zu einer Bürgermeister- oder Landratswahl zuzulassen, ...“, so SPD-Mann Erben. (in eigenwilliger Interpunktion, sic!)
Was ist denn das für ein Blödsinn? Bei den Präzendenzfällen in MV wurden die NPD-Kandidaten nach jeweiliger Einzelprüfung vorab als ungeeignet deklariert. Angesichts solch hanebüchener und den grundsätzlichen (!) FDGO-Passus der "Chancengleichheit aller Parteien" mißachtenden Aussagen wäre es wohl angeratener, die Verfassungskompatibilität des Herrn Erben zu untersuchen.
Was hingegen an einem strukturellen Vergleich terroristischer Anschläge verfassungsfeindlich sein soll, erschließt sich nicht.
Ist das so schön für die Gutmenschen, diese wohlige Geborgenheit im warmen Kuschel-Raum der Antifa-Verdammung. –
Überall sonst, dieser zersetzende Relativismus, Zweifel und Unsicherheit. Fast nichts ist mehr klar einteilbar in Hui oder Pfui, so vieles ist ambivalent und wechselhaft. Hinterfragt, kontrovers, umstritten, durch endlose Debatten und Diskussionen zermürbt ist so Vieles.
Nuuuur das eine, absoulte, singuläre Pöööse, steht ehern und unverrückbar fest in seiner ultimativen Verwerflichkeit. – Von keines Gedankens Blässe angekrankt, ohne Wenn und Aber, ohne Gnade und Erbarmen ist diese Satanissimum zu zerschmettern, wo es auch nur in Spuren auftaucht.
Reiner Triumph für die Tapferen, die sich stolz der braunen Hydra stellen. Jubel und Glanz den Drachentötern, die sonst ja nix zu lachen haben, ausser hier, wo der süsse Nektar des Sieges gegen die Fascho-Bestien genüsslich geschlürft werden darf.
ja, wo wären wir, wenn wir den braunen popanz nicht hätten
Das vielleicht erneut etwas peinliche NPD-Verbotsverfahren kann man also umgehen, indem man einfach die Leute verbietet, die dabei waren oder jemanden kennen, der sich mal hätte vorstellen können dabei sein zu wollen.
Spiel, Satz und Sieg für den Rechtsstaat.
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