Dazu werde Westlotto verpflichtet, keine Spiel- oder Wettscheine oder Rubbellose mehr an Personen zu verkaufen, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind", zitiert die Westdeutsche Zeitung aus dem Beschluss des Landgerichts, während die Süddeutsche erstmal für sich selbst versucht zu klären, was der Unterschied zwischen "Uteil" und "Einstweiliger Verfügung ist. Im Moment sieht sie noch keinen.
Fakt ist: Wer Menschen glücksspielen lässt, die sich ihre Einsätze abhungern, muss künftig mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Haft für die Verantwortlichen rechnen, womit nicht die Spieler gemeint sind. Völlig unklar ist nun, wohin die eben erst bewilligten fünf Euro mehr für Hartz-4-Empfänger fließen sollen, die die große Euro-Rettungskoalition in Berlin über sogenannte "Jackpot"-Kampagnen mit dem verstärkten Verkauf von Lottolosen an die Ärmsten der Armen wieder dem Staatshaushalt hatte zuführen wollen.
Mein Motto: Kein Lotto
Deutsche, wettet nicht beim Deutschen!
2 Kommentare:
Ein Platz an der Sonne ist nicht mehr drin, um nicht die Versehrtenrente für Frau Lierhaus zu finanzieren und nun die gerichtliche Order "Deutsche, wettet nicht bei Deutschen!". Wo führt das nur hin?
Verstehe ich nicht. Das Geld würde doch im gleichen Kreislauf bleiben.
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