Sie war eben doch das bessere Deutschland, die kleine, porentief reine DDR. Während Kinder in den ehemals alten Bundesländern und dem Saarland mehr als vier Jahrzehnte lang von gewissenlosen Pfaffen, Reformpädagogen und Frezeitterroristen mißbraucht wurden, liebten die Behörden und Betreuer im sozialistischen Teil Deutschlands ihre Schützlinge ausschließlich platonisch. Das konnte die Staatsanwaltschaft in Dessau jetzt anhand von Beispielen aus dem Kinderheim in Pretzsch nachweisen. Man habe lange ermittelt, aber keine Anhaltspunkte für Missbrauchsfälle gefunden. "Wir haben die Verfahren dazu eingestellt, weil es keinen hinreichenden Tatverdacht gab", verriet Staatsanwältin Heike Kropf der staatlichen Nachrichtenagentur dpa.
Die vom Runden Tisch gegen Missbrauch für Entschädigungen an ehemalige Heiminsassen geplanten 120 Millionen Euro können so durchweg an Opfer gehen, die in der früheren Bundesrepublik unter den menschenverachtenden Verhältnissen litten, die in kirchlichen und staatlichen Heimen herrschten. Für frühere Insassen des DDR-Heims in Pretzsch dagegen, ehemals ein Spezialkinderheim für etwa 200 Kinder und Jugendliche, die als "schwer erziehbar" galten, gebe es keine Veranlassung, Entschädigungen zu zahlen: Angebliche Opfer hätten Namen von Erziehern genannt, die es nie in dem Heim gegeben habe, der angeblich massenhafte sexuelle Kindesmissbrauch zwischen 1969 und 1979, den ein früherer Heimbewohner angeprangert hatte, konnte nicht strafrechtlich verfolgt werden, weil die verjährt waren.
Nur konsequent: Einem früher in DDR-Kinderheimen untergebrachten Mann hat das Oberlandesgerichts von Sachsen-Anhalt einen Anspruch auf Rehabilitierung versagt. Der Senat sei zu der Auffassung gelangt, dass die Einweisung des damals sechsjährigen Jungen "unter den Maßstäben, die in den 60er Jahren für einen Rechtsstaat angelegt wurden", keine rechtsstaatswidrige Handlung gewesen sei. Damit sei auch der lange Streit entschieden, ob es sich bei der DDR um einen Rechtsstaat gehandelt habe. Zuvor hatte bereits das Landgerichts Magdeburg geurteilt, dass die DDR-Behörden berechtigt waren, den seinerzeit sechsjährigen Kläger gegen seinen eigenen und gegen den Willen seiner Mutter in ein Kinderheim bei Burg einzuweisen.
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