Jetzt müssen sich die Zwangsbräutigame warm anziehen, Brautvermittler vor harter Verfolgung fürchten. Das Bundeskabinett geht im Rahmen der PPQ-Serie "Verbot der Woche" endlich hart gegen sogenannte Zwangsheiraten vor, bei denen Ehemann oder Ehefrau nicht aus freien Stücken, sondern wegen der Wünsche der Verwandschaft oder unehelicher Schwangerschaften in den Stand der Ehe tritt.
Wenn jemand nicht freiwillig, sondern auf Wunsch anderer ja sagt, soll das künftig nicht mehr nur als schwere Nötigung verfolgt und mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Stattdessen werden Staatsanwälte wegen des Straftatbestandes "Zwangseheherbeiführung" ermitteln. Überführte Täter müssen dann wie bisher schon mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen, Opfer dürfen aber nach Deutschland zurückkehren, wenn es ihr Zwangsehemann oder ihre Zwangsehefrau erlaubt. Eine automatische Scheidung von Zwangsehen erfolge bei einer Verurteilung wegen Herbeiführung einer Zwangsehe nicht, hieß es in Berlin, wo die Bundesregierung inzwischen weitere umfassende Gesetzesreformen plant.
Mit einem neugeschaffenen eigenen Paragrafen soll künftig auch gegen den unbezahlte Entfernen von Jeanshosen aus Jugendmode-Boutiquen vorgegangen werden können. Bisher wurden Taten aus diesem Bereich nur als Ladendiebstahl verfolgt und mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet. Stimmt der Bundestag den anstehenden Gesetzesänderungen zu, wird auch hier mit der Neuregelung eine juristische Verfolgung leichter. Diebe, die Jeans aus Boutiquen stehlen, werden dann wegen des neugeschaffenen Vergehens "Jeansdiebstahl aus Boutiquen" verfolgt. Sie müssten dann wie bisher mit einer Höchststrafe von fünf Jahren rechnen.
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