Donnerstag, 21. Oktober 2010

Verbieten, was nie war

Die Beweise sprechen eine deutliche Sprache: Wie ein Plakat für den nächsten Kampf von Vitali Klitschko sieht das Logo aus, das Mitglieder der rechtsextremen Hooligan-Gruppe "Blue White Street Elite" in Burg öffentlich zur Schau stellten, der Schriftzug "Fight Club" verweist auch noch auf einen Film von David Fincher, in dem Brad Pitt einen schlaflosen Schläger spielt. Ein zweites Motiv (unten) enthält den Schriftzug "Blue-White" und darunter das Wort "weltweit", das jeden aufmerksamen Betrachter sofort an die Post-Tochter DHL erinnert.

Das reicht. Wie die Staatssicherheit, die in ihren ganz großen Tagen hinter jedem Träger eines "Schwerter-zu-Pflugscharen"-Aufnähers einen CIA-Agenten witterte, wusste Sachsen-Anhalt Innen-Staatssekretär Rüdiger Erben sofort, woran er war: Die Gruppe habe offenbar "festgefügte Organisationsstrukturen", teilte der wackere Kämpfer gegen Diktaturenvergleiche aller Art seinem getreuen Innenminister Holger Hövelmann mit. Der SPD-Genosse handelte umgehend und verbot die selbsternannte Street-Elite.


Doch lässt sich verbieten, was es nie gab? Kann der Staat eine Gruppe auflösen, die sich selbst nie als solche definiert hat? Daraus hatte das Gericht jedoch gefolgert, dass die Klage eines "Nichtvereins" gegen ein Vereinsverbot nicht möglich sei. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied im Juli, dass sehr wohl eine gerichtliche Entscheidung über ein Vereinsverbot herbeigeführt werden kann, auch wenn es nach dem Vereinsgesetz gar kein Verein ist. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg meinte nun nach zweijährigem Verfahren durch immerhin vier Instanzen, dass ein Verbot dringend einen Gegenstand braucht, auf den es sich richten kann. Da die Street Elite weder feste Treffpunkte noch feste Mitglieder hatte, sei eine Auflösung per Ministererlass weder möglich noch nötig gewesen.

Eine Klatsche für den vor der erfolgreichen Rückkehr in die Lokalpolitik stehenden Staatssekretär und den Innenminister, der vom SPD-Hoffnungsträger zum Dauerpannenmann mutierte. Rüdiger Erben, ein winziger Mann mit riesigem Ego, mag aber keine Niederlage für das Land erkennen können. Das Verfahren helfe anderen, bsiher noch nicht einmal gegründeten rechtsextremen Hooligangruppen zweifellos, vom Start weg wasserdichte Strukturen zu bilden, um einem Verbot vorbeugend zu entgehen.

Dafür habe sich die Mühe allemal gelohnt. Die Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von nur wenig mehr als 10.000 Euro habe ohnehin der Steuerzahler übernommen, nach Ausschreitungen bei Fußballspielen säßen mehrere ehemalige Angehörige der Gruppe mittlerweile ohnehin im Gefängnis. "Nach unseren Erkenntnissen gibt es die Gruppe in dieser Form nicht mehr", glaubt Erben. Damit könne natürlich genaugenommen auch niemand vor Gericht gegen das Land geklagt und schon gar nicht Recht bekommen haben.

1 Kommentar:

vakna hat gesagt…

Kampf gegen Phantome.
So wie damals.

Schreibt mal was neues!
;-)