„Es geht nicht an, dass sich staatliche Behörden dafür feiern lassen, dass sie eine erlaubte Veranstaltung abgedrängt haben“, kommentiert Johannes Masing einen aktuellen Trend vor allem von Provinzpolitikern, das Ordnungsrecht zu nutzen, um unliebsame Zusammenkünfte vor allen von Rechtsextremen unter Verweis auf fehlende Polizeikräfte und eine Bedrohungs der öffentlichen Ordnung im falle eines Zusammentreffens von Rechten und linken Gegendemonstranten zu verbieten. Das jedoch sei in einem freiheitlichen Staat eben grundsätzlich nur möglich, wenn Rechtsgüter gefährdet werden. Gesinnungen hingegen, dieser oder jener mag das bedauern, werden nicht bestraft. Egal, wie grundgesetzwidrig sie sind.
Montag, 25. Oktober 2010
Empörende Erkenntnisse
„Es geht nicht an, dass sich staatliche Behörden dafür feiern lassen, dass sie eine erlaubte Veranstaltung abgedrängt haben“, kommentiert Johannes Masing einen aktuellen Trend vor allem von Provinzpolitikern, das Ordnungsrecht zu nutzen, um unliebsame Zusammenkünfte vor allen von Rechtsextremen unter Verweis auf fehlende Polizeikräfte und eine Bedrohungs der öffentlichen Ordnung im falle eines Zusammentreffens von Rechten und linken Gegendemonstranten zu verbieten. Das jedoch sei in einem freiheitlichen Staat eben grundsätzlich nur möglich, wenn Rechtsgüter gefährdet werden. Gesinnungen hingegen, dieser oder jener mag das bedauern, werden nicht bestraft. Egal, wie grundgesetzwidrig sie sind.
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3 Kommentare:
Auch Masing eine Nazi-Glatze?
scheint so. ich bin auch beunruhigt
Oh, da muß ich ja sehr vorsichtig sein, denn genau das habe ich auch des öfteren in meinem Blog geschrieben. Ich such die posts mal zusammen, wenn google-Suche wieder akkurat funktioniert, und lösch sie dann sicherheitshalber. Momentan fehlt mir allerdings die Zeit dafür.
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