Dienstag, 30. März 2010

Jäger der Eintagsfliege

Erst Helene Hegemann, die ihr drogensattes Discohasentagebuch von einem Blogger abschrieb. Dann unser Lieblingsrapper Bushido, der seine vielfach preisgekrönten Beats von der Band Dark Sanctuary klaute. Und nun auch noch die Polizei Sachsen-Anhalts, die ihre Fahndungsbilder neuerdings aus Youtube-Videos herauskopiert und die Screenshots dann als Polizeifotos ausgibt.

So geschehen auf der Suche nach den Spaßbrüdern, die nach dem Fußballspiel des Halleschen FC gegen den FC Magdeburg im vergangenen September mit Tränengas, Stöcken und Steinen gegen abmarschierende Fans vorgingen. Pünktlich zur halbjährigen Wiederkehr des Überfalldatum ist es den Fahndern gelungen, von einer eigens eingerichteten Spezialistengruppe mit dem Tarnnamen StrgaltDruck einen nahezu gestochen scharfen Gipsabguss einer Szene aus einem PPQ-Video erstellen zu lassen.

Ein Riesenerfolg für die SoKo "Hinterhalt", die darauf so stolz ist, dass sie unter souveräner Missachtung aller in Deutschland geltenden Regeln zu Urheber- und Verwertungsrechten "Foto: Polizei" als Quelle des Screenshot angibt. "Quelle Polizeidirektion Süd" schreibt auch der MDR wunschgemäß unter ein Fahndungsbild, das von der einzig wahren deutschen Nachrichtenagentur DPA in die Welt gesendet wurde.

Der Gebührensender hatte den PPQ-Film direkt nach dem Überfall auf die Fans noch selbst haben wollen. Die Anfrage per Mail lautete freundlich. Der Mitteldeutsche Rundfunk sei an einer Nutzung des Videoclips "Hallescher FC vs. FCM 1:1" interessiert, schrieb eine "Chefin vom Dienst" ohne übertriebene Höflichkeitsfloskeln. Man würde das Video "gern in der heutigen Ausgabe von Sachsen-Anhalt heute verwenden" und bitte daher, "uns Ihr Video zur nicht-exklusiven, zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkten Nutzung für die Ausstrahlung im MDR-Fernsehen, insbesondere in der Sendung „Sachsen-Anhalt heute“ sowie für die Nutzung des Videoclips und der unter Verwendung des Videoclips hergestellten Produktionen im Internet (im Wege des Abrufstreamings einschließlich Download) zur Verfügung zu stellen und uns zu gestatten, sie zu bearbeiten sowie zum Zwecke der Verbreitung und Weiterverbreitung auch Dritten zur Verfügung zu stellen".

Zum Zeichen des Einverständnisses und als "Bestätigung Ihrer Berechtigung zur Rechteeinräumung bitten wir Sie, Ihren Videoclips elektronisch an sah-cvd@mdr.de zuzusenden", lautete der an eine Anwaltsabmahnung erinnernde Einladungstext. Die zu erteilende Nutzungsgenehmigung gelte dann "für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Erstausstrahlung".

Die PPQ-Anwort lautete seinerzeit, ähnlich nett formuliert, "Nein, abgelehnt. Wir gestatten ihnen die Nutzung ausdrücklich nicht". Die Polizeidirektion Süd fragt nun gar nicht mehr, obwohl nach Paragraf 2 Nr. 5, 72 UrhG jedes Lichtbild und Lichtbildwerk geschützt ist und "ohne vorherige Zustimmung des Fotografen als Urheber weder vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht" werden darf. Tut jemand das dennoch, wird es teuer. Fälscht der Täter dazu noch die Fotoquelle, sogar doppelt.

Natürlich, hier ist der Täter der Rechtsstaat, sein Anliegen die gute Sache. Doch macht das das Internet zum "rechtsfreien Raum" (Angela Merkel)? Gelten im Netz andere Regeln? Hat die Polizei keine Möglichkeiten, Emails zu verschicken? Und warum sucht sie, die das Video ja offenbar ein halbes Jahr lang Frame für Frame studiert hat, überhaupt nach dem jungen Mann im weißen Shirt?

Ausweislich des Videos handelt es sich bei dem Gesuchten nämlich gar nicht um einen der Hooligans, die Feuerwerkskörper in die Menge schossen, Tränengas auf abmarschierende Kinder und Frauen sprühten und Pflastersteine auf die überforderte Polizeieinsatztruppe warfen. Die trugen schwarze Kapuzenjacken und Gesichtsvermummung, die nahmen sich nicht die Zeit, mit dem nackten Finger auf die Polizeitruppe im Vollschutz zu weisen und zu gestikulieren wie einst Napoleon auf dem Feldherrenhügel. Die Täter sind allerdings gerade deshalb auch nicht so scharf getroffen wie der nun Gesuchte. Weshalb die Polizei wohl einfach beschloß, den zu suchen, der auch gefunden werden kann.

22 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Es macht doch keinen Sinn, die zu suchen, die nicht gefunden werden können, wegen der Vermummung. Wie lange soll sich das denn hinziehen? Nein, da ist es schon besser, man sucht die, deren Fotos man auch hat und am besten deren Adresse. Auch wenn sie nichts mit der verfolgten Angelegenheit zu tun haben. Das macht aber nichts. Das Foto beweist die Schuld. Und der Plan muß erfüllt werden.

Die Anmerkung hat gesagt…

Ich habe mich bei der Verbrechersuche mit einer elektrischen Postkarte an ppq beteiligt. Vielleicht kennt der ja eine der gesuchten Personen und kann sie so per e-card an die Internetstreife der Polizei melden.

ppq hat gesagt…

yeah, spread the word! auf wunsch verschicken wir freiwilligen fahndungshelfer abfotografierte armbinden "freiwilliger helfer der volkspolizei", die sich prima als desktophintergrund verwenden lassen

Anonym hat gesagt…

Vielleicht ist aber der gesuchte doch bei schlimmeren als dem Fingerzeigen gefilmt worden, nur dass er bei Dir besser zu erkennen ist. Auf Fahndungsbildern sieht ma ja seltenst die Verbrecher bei Ihrer Arbeit.
Und wenn dir diese randalierenden Hohlköpfe auch auf den Keks gehen hättest du den Behörden ruhig das Material geben können.

Aber die Quelle hätten sie mindestens angeben müssen, oder? Die Beschlagnahme jedenfalls ist erlaubt.
der Vorwurf an die Medien ist ausnahmsweise nicht korrekt, da die Polizei die Bilder offensichtlich als eigene ausgibt.

Anonym hat gesagt…

ich versteh nicht was das soll. anstatt sich aufzuregen, warum die polizei das macht, frage ich mich, warum alles gefilmt werden und gleich ins internet gestellt werden muss. wenn einen doch von vorne rein klar ist, dass in diesem medium keinerlei urheberrechte geltend gemacht werden. zumal du mit dem hochladen deines videos bei youtube die nutzung deines werks durch dritte erlaubst/duldest. s. AGBs

vakna hat gesagt…

Es sieht doch irgendwie blöd aus, wenn als Quelle "irgend so ein Internetblog" angegeben ist. Den genauen Namen schreiben sie sowieso nicht, man könnte ihnen ja einen Strick draus drehen. Und überhaupt, man kann sich ja schließlich beschweren, wenns einem nicht paßt.
Jawoll!

Vox Diaboli hat gesagt…

einfach abmahnen! team grün bricht das gesetz, könnte man auch dem nazi-jagenden ex-politoffiziersschüler hövelmann schicken ... ;-)

ppq hat gesagt…

"dass in diesem medium keinerlei urheberrechte geltend gemacht werden" können halte ich für ein gerücht. was du meinst, sind verwertungsrechte. urheberrechte können immer geltend gemacht werden, weil der urherber die gar nicht abtreten kann, weil er ja der urheber ist und bleibt, wenn er es urgehoben hat.

warum alles gefilmt werden muss? erstens ist das journalismus. es passiert was und dann gibt es einen text, ein foto, einen film darüber.

zweitens und in diesem fall: weil die typen meinen verein kaputtmachen wollen.

ppq hat gesagt…

apropos, noch ein lacher, auf den ich gerade hingewiesen wurde. die polizei hat das foto offenbar aus dem normalauflösenden video genommen. statt die HD-version anzuwählen, in der alles ziemlich viel schärfer ist

Gustav Fröhlich hat gesagt…

blöder als die polizei erlaubt könnte man meinen..
aber nach StPO geht das recht an der sache formaljuristisch auf den staat über..sofern die sache als beweismittel dient!!

tut mir leid..aber das war wohl künstlerpech!!

Die Anmerkung hat gesagt…

Na das wird ein Freudenfest, wenn googles Straßenankucken verfügbar wird und die verpixelten Matschbirnen zwecks Volxfahndung geklaut werden.

ppq hat gesagt…

@Gustav Fröhlich: natürlich. aber amüsiert hat das schon, dass sie sich gleich noch zum urheber machen

Die Anmerkung hat gesagt…

@ Gustav Fröhlich

Wenn ich es recht verstand, so ging es um Urheberrecht, nicht um Recht. Und das verbleibt beim Urheber, so gerne der Staat auch der Schöpfer des Spielfilms gewesen wäre. Die rennen doch sonst mit 5 Kameras auf jeder Demo rum.

Und wenn ich es recht verstanden habe, dann hatte die abgebildete Person mit den Straftaten überhaupt nichts zu tun.

Mit dem geringsten Aufwand an bösem Willen, der mir zur Verfügung steht, komme ich zu der Annahme, die Polizei möchte jemanden eine Straftat anhängen, der gar keine begangen hat. Mithin, die Polizei und willigen Medien werden straftatig tätig. Das ist wohl strafbar.

Gustav Fröhlich hat gesagt…

aber mal angenommen, die abgebildeten waren zu besagtem anlaß wirklich böse..& können auf grundlage der verwendeten aufnahmen identifiziert werden..hätte dann PPQ nicht anspruch auf finderlohn (da ja die vg wort wahrscheinlich nicht aufkommt)

vakna hat gesagt…

Wird das jetzt nicht langsam zum Streit um des Kaisers Bart?

Fakt ist, daß die Polizei das Material als Beweismittel benutzen darf.
Eventuell war die abgebildete Person auf anderen Videos eher unfriedlich und undeutlicher. Ich denke, die meisten von uns wissen das nicht.
Das Video als eigenes auszugeben ist mindestens schlechter Stil der Polizei und größter Kritikpunkt für mich. Das wird aber keinen Polizisten jucken, damit muß man leben können. Wenn man das nicht will -> raus aus dem Internet!

ppq hat gesagt…

@ vakna: das recht, das zu sagen, hat man aber, oder? dass ein staatsorgan (e.h.) wie die polizei die pflicht und schuldigkeit hätte, auf ihre quellen hinzuweisen. wir sind ja nicht eitel, finden es aber grenzwertig, wenn die polizei dem steuerzahler den eindruck zu vermitteln evrsucht, sie habe einen täter (oder zumindest beteiligten u.o. zeugen) mit ihrer mit steuermitteln finanzierten 100000-euro-technik fotografiert. wenn es in wirklichkeit eine 150-euro-kamera war, in die keinerlei steuermittel geflossen sind.

ppq hat gesagt…

ob der sonnenbrillenmann "passiv beteiligter" war, ist natürlich offen. er läuft in die richtung, in der was los ist, nicht wie alle anderen weg davon.

zum urheberrecht nochmal: die polizei hat sich als urheber ausgegeben.

davon steht nichts in den youtube-agbs

prozesse dazu hat es noch gar nicht gegeben.
zum thema "kamerafilmerei bei veranstaltungen": wer sich beim fc bayern auf die tribüne setzt und popelt, muss seit 30 jahren damit rechnen, fünf sekunden zwischen erster und zweiter halbzeitrunde in einem fernsehfußballbericht zu füllen.

dito, wer auf ein volksfest geht, dito wer bei einem rockkonzert in der ersten reihe steht, dito bist du beim pferderennen oder auf jedweder anderen öffentlichen veranstaltung.

ich weiß nicht, wo da der unterschied liegt? erklärs mir

Anonym hat gesagt…

Mensch ppq, du hast hier sehr oft Bilder in deinem Blog, bei denen du nicht der Urheber bist und gibst dazu erst gar keine Quelle an, jammere hier also nicht rum, sondern klage.
Allerdings hat dann die scheinbare Anonymität ein Ende und auch du kannst dann zur Verantwortung gezogen werden.
Wer ohne Schuld ist.....


Und wenn du nicht willst daas diese Typen den Verein kapuut machen, dannschicke doch einfach eine DVD an die ermittelnden Stellen.

ppq hat gesagt…

ähm, das kannst du nicht wissen: wir sind kein staatliches organ, obwohl alle unsere kräfte natürlich auch dem auf- und ausbau der fdgo gelten.

ich will nicht streiten, aber das ist schon ein unterschied, ob hans müller aus ottendorf-okrilla eine million in der schweiz versteckt oder ob das der bundesfinanzminster tut

vakna hat gesagt…

@ppq:

Natürlich habt ihr das Recht zu sagen, daß das Bild aus eurem Video ist. Nur müßtet ihr das öffentlich machen. Als anonyme Blogger in einem relativ unbekannten Blog* ist das in etwa wie Faust in der Tasche ballen oder nachts im Bett mit den Zähnen knirschen.

* Die Leute wissen nicht, was ihnen entgeht!

ppq hat gesagt…
Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.
ppq hat gesagt…

ach vakna, das ist doch nur reine chronistenpflicht gewesen, das hier zu notieren. den ehrgeiz, mit dem film einen preis zu gewinnen, und sei es den für bürgerschaftliches engagement als freiwilliger helfer der vp, hat doch keiner. umso mehr, als die kamera leider durch die sonne einen orgiastischen autofokusaussetzer hatte und die wirklich dummen dämlacke (die in schwarz) allesamt unscharf sind. wer so filmt, möchte unerkannt bleiben, weil das doch ziemlich peinlich ist.

mit den zähnen ist also alles in ordnung, kannst du glauben. beim lächeln sind die ja auseinander.