Donnerstag, 5. November 2009

Häh?

Eine Meinung über Tatsachen kann aber durchaus eine Tatsachenbehauptung enthalten. Das Dilemma besteht darin, dass Meinungsäußerungen sinnvollerweise immer Tatsachenanteile beinhalten, die bewertet werden. Umgekehrt liegt bereits jeder Tatsachenbehauptung eine Wertentscheidung zur Äußerung derselben zugrunde, sowie die Wahl des Kontextes, in dem sie platziert wird. Man muss also in jedem Einzelfall präzise analysieren, ob man es wirklich mit Tatsachenbehauptung oder mit Meinungsäußerungen, meinungsgeprägten Tatsachenäußerungen oder tatsachenkolportierenden Meinungsäußerungen, mehrdeutigen Ungenauigkeiten, zutreffenden, jedoch irreführend unvollständigen Tatsachenbehauptungen, gar wertneutralen Falschbehauptungen oder Meinungskundgabe einer schwerwiegenden Anschuldigung ohne Präsentation einer Gegenmeinung zu tun hat.

1 Kommentar:

VolkerStramm hat gesagt…

Was hä?
Die führenden Genossen haben das Sagen. So war es doch immer. Oder?