Erich Honecker ist längst fort, der neue Partei- und Staatschef Egon Krenz hat die "Wende" ausgerufen, um seine Haut und das wackelnde Land zu retten. Da ruft im Chemiebezirk Parteizuchtmeister Achim Böhme zum „Problemgespräch”, um sich gleich wieder an die Spitze der Bewegung zu stellen. Auf den Stufen des Rathauses steht ein Mikrophon, davor drängen sich 7.000 Einwohner, zum Teil empört, zum Teil staunend, wie der Chef der SED im Bezirk in aller Gelenkigkeit doch prinzipienfest zu bleibt.
Wie stinksauer und wütend das Volk war, dem sich der seit 1981 amtierende SED-Führer zu stellen versuchte, machen die einmaligen Tonaufnahmen deutlich, die PPQ einem glücklichen Dachbodenfund verdankt. Bürger konfrontierten die Parteiführung mit teilweise absurden Fragen und seltsamen Forderungen, eine junge Frau forderte ihren FDJ-Beitrag zurück, ein junger Mann beklagte, er sei ein Jahr zuvor von der Polizei verprügelt worden - "völlig grundlos", wie er beteuert. Andere verlangten höhere Renten, kürzere Arbeitszeiten und eine bessere Versorgung in den staatlichen Geschäften.
Hans-Joachim Böhme, der wenige Tage später erneut ins Politbüro seiner wegdämmernden Partei gewählt und einen weiteren Tag später wieder hinausgeworfen werden wird, kann nichts davon bieten. In seiner letzten ZK-Sitzung ein paar Tage später wird der Mann mit der mächtigen Hornbrille versichern, dass es "in diesen Stunden nicht um das Schicksal des einzelnen, sondern um das Schicksal der Partei" gehe. Auch hier auf den Rathaustreppen entschuldigt er sich für nichts, allenfalls räumt er Verantwortung ein. Er werde nicht knieweich, wird er seinen Genossen später versichern, als Gerüchte schon ein Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauchs aufgenommen sehen. Hans-Joachim Böhme wird 14 Jahre später nach DDR-Recht zu einer Strafe auf Bewährung verurteilt - wegen der Beihilfe zum Mord an drei Mauerflüchtlingen.
Böhme habe als langjähriges Mitglied des höchsten DDR-Machtgremiums "pflichtwidrig nicht darauf hingewirkt haben, dass der menschenverachtende Schießbefehl an der so genannten Berliner Mauer aufgehoben, abgemildert oder nicht mehr vollzogen" wurde, heißt es im Urteil. Damit habe er seine Schutzpflichten für DDR-Bürger, die ihnen die DDR-Verfassung auferlegt habe, massiv verletzt und "Beihilfe zum Mord durch Unterlassen" in Form von Totschlag in mittelbarer Täterschaft begangen - zwei Sachverhalte, zwischen denen das DDR-Recht, nach dem geurteilt wird, nicht unterscheidet.
Nach Untersuchungen einer Schiedskontrollkommission der da schon SED-PDS heißenden SED wurde Achim Böhme schon am 20. Januar 1990 aus der Partei ausgeschlossen. Gemeinsam übrigens mit Egon Krenz.
Wie stinksauer und wütend das Volk war, dem sich der seit 1981 amtierende SED-Führer zu stellen versuchte, machen die einmaligen Tonaufnahmen deutlich, die PPQ einem glücklichen Dachbodenfund verdankt. Bürger konfrontierten die Parteiführung mit teilweise absurden Fragen und seltsamen Forderungen, eine junge Frau forderte ihren FDJ-Beitrag zurück, ein junger Mann beklagte, er sei ein Jahr zuvor von der Polizei verprügelt worden - "völlig grundlos", wie er beteuert. Andere verlangten höhere Renten, kürzere Arbeitszeiten und eine bessere Versorgung in den staatlichen Geschäften.
Hans-Joachim Böhme, der wenige Tage später erneut ins Politbüro seiner wegdämmernden Partei gewählt und einen weiteren Tag später wieder hinausgeworfen werden wird, kann nichts davon bieten. In seiner letzten ZK-Sitzung ein paar Tage später wird der Mann mit der mächtigen Hornbrille versichern, dass es "in diesen Stunden nicht um das Schicksal des einzelnen, sondern um das Schicksal der Partei" gehe. Auch hier auf den Rathaustreppen entschuldigt er sich für nichts, allenfalls räumt er Verantwortung ein. Er werde nicht knieweich, wird er seinen Genossen später versichern, als Gerüchte schon ein Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauchs aufgenommen sehen. Hans-Joachim Böhme wird 14 Jahre später nach DDR-Recht zu einer Strafe auf Bewährung verurteilt - wegen der Beihilfe zum Mord an drei Mauerflüchtlingen.
Böhme habe als langjähriges Mitglied des höchsten DDR-Machtgremiums "pflichtwidrig nicht darauf hingewirkt haben, dass der menschenverachtende Schießbefehl an der so genannten Berliner Mauer aufgehoben, abgemildert oder nicht mehr vollzogen" wurde, heißt es im Urteil. Damit habe er seine Schutzpflichten für DDR-Bürger, die ihnen die DDR-Verfassung auferlegt habe, massiv verletzt und "Beihilfe zum Mord durch Unterlassen" in Form von Totschlag in mittelbarer Täterschaft begangen - zwei Sachverhalte, zwischen denen das DDR-Recht, nach dem geurteilt wird, nicht unterscheidet.
Nach Untersuchungen einer Schiedskontrollkommission der da schon SED-PDS heißenden SED wurde Achim Böhme schon am 20. Januar 1990 aus der Partei ausgeschlossen. Gemeinsam übrigens mit Egon Krenz.
2 Kommentare:
Toll, was ihr alles so auf dem Dachboden findet...
fand ich auch
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