Freitag, 16. Oktober 2009

Alles rechts, oder was?

Eine Pressemitteilung des Berliner Verwaltungsgerichts: 

 

Ein Polizeibeamter, der außerdienstlich den Anschein setzt, sich mit der rechten Szene zu identifizieren, begeht ein Dienstvergehen und darf aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen werden. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin hervor, mit dem die Klage eines ehemaligen Polizeimeisters gegen seine Entlassung abgewiesen worden ist.

 

Der 1980 geborene Kläger war im Jahre 2002 in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen worden. Ab 2004 hatte der Mann sog. „Rechtsschulungen" für bis zu 70 Teilnehmer der rechten Kameradschaftsszene abgehalten. Dort hatte er über seine Tätigkeit bei der Berliner Polizei und deren Befugnisse sowie über Möglichkeiten berichtet, sich gegen polizeiliches Eingreifen zu wehren. Im Juni 2006 hatte das Amtsgericht Tiergarten den Kläger zudem zu einer Geldstrafe wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt, weil bei einer Durchsuchung seines Zimmers in der Wohnung seiner Eltern eine ungesichert gelagerte, geladene Schreckschusspistole sowie Manöverkartuschen und 3.510 Schuss Munition ungesichert auf dem Fußboden verteilt aufgefunden worden waren.

 

Die 26. Kammer bestätigte die durch den Polizeipräsidenten in Berlin ausgesprochene Maßnahme. Der Kläger habe durch sein außerdienstliches Verhalten gravierende Pflichtverletzungen begangen, die als Dienstvergehen zu werten seien. Neben dem rechtskräftig festgestellten Verstoß gegen das Waffengesetz sei ihm eine Nötigung im Straßenverkehr vorzuwerfen, die trotz der Einstellung des Strafverfahrens vorgehalten werden könne. Die Vortragstätigkeit vor Angehörigen der rechten Szene erwecke den Eindruck, dass er sich mit dieser identifiziere. Den Einwand des Klägers, er habe seinerzeit nicht gewusst, um wen es sich bei seinem Publikum gehandelt habe, ließ die Kammer nicht gelten. Denn nach den Ermittlungsergebnissen in den Strafverfahren stehe fest, dass er seinerzeit intensiven Kontakt zur rechten Szene gehabt habe.

 

Stellen sich mir zwei Fragen:

1. Müsste man dann nicht viel mehr Polizeibeamte entlassen? 

2. Kam der Mannichl-Attentäter vielleicht aus den eigenen Reihen? 


5 Kommentare:

derherold hat gesagt…

Nein, es geht um das Thema "Berufsverbot", was mal ein ganz heißes Eisen war - zumindest solange die Linke in der Opposition war.

Zum einem mit ausgeweitetem Charakter, weil nur "intensiver Kontakt zu einer Szene" aber keine extremistische Mitgliedschaft und man denke an die zuvor geschilderte Ex-DKP-Funktionärin, die ungeachtet ihrer "Gesinung" als wiMi im öffentlichen Dienst angestellt wurde.

Noch bedenklicher:
Es häufen sich die Vorgänge, wo man den Eindruck hat, daß die (Privat-)Wohnungen von bis dato unbescholtenen Bürger durchsucht werden (in der Hoffnung dort etwas zu finden, was man anklagen könnte ?).

ppq hat gesagt…

das ist ein weites feld, weil immer ideologisch vermint. natürlich giubt es eine treupflicht, aber natürlich gibt es auch die geissens- und meinungsfreiheit. der typ wird vor gericht gewinnen, zumindest ein schöner vergleich wirds werden..

letzteres: der mannichlmörder ist jetzt wegen kinderpornos verurteilt worden. hatten sie zufällig gefunden, als sie ihn damals kurz weggeknastet hatten.

in den usa, beispielsweise, müssen die vorher sagen, was sie finden wollen. also nicht "alles, was strafbar ist", sondenr "alles, was auf einen zusammenhang mit der tat soundso deutet".

ist in deutschland nicht so, wies aussieht.

derherold hat gesagt…

"hatten sie zufällig gefunden, als sie ihn damals kurz weggeknastet hatten..."

Irgendetwas werden wir schon finden ! Bei ppq sind es die Erbsenkonserven mit dem abgelaufenen Verfallsdatum. Seuchengesetz ! ;-)

Ich erinnere mich an ein Foto von bei einer Durchsuchung gefundenen "Gegenstände". Man konnte anhand der Falten erkennen, daß die zur Präsentation aufgehangenen (Hakenkreuz -?, Reichskriegs-?)Fahnen zuvor wohl (originalverpackt ?) "tief unten in der Kiste" lagen.
Der Höhepunkt war ein in der Mitte der "Fundstücke" platziertes Buch mit der Buchstabenkombination S und S ... bisher dachte ich immer, daß Eugen Kogons Buch zu den antifaschistischen Klassikern gehört. :-))

... aber gravierend ist ja bloß, daß buchstäblich keiner mehr widerspricht.

SP hat gesagt…

Ich bin nicht sicher, dass der Typ vor Gericht durchkommt.
Wenn er als Polizist Tipps gibt, wie man sich eines Zugriffs und somit einer Bestrafung entziehen kann, dann ist der Typ dort falsch beschäftigt. Egal ob die durch sein tun Begünstigten Rechte, Linke, Fahrraddiebe oder steinewerfende Hooligans sind.

nwr hat gesagt…

Wer will, der kann auch argumentieren, daß der Polizeibeamte durch seine Schulungen möglicherweise Straftaten verhindert hat.

Und: In einem ähnlichen Fall reicht auch eine "führende Rolle" nicht für ein Berufsverbot:

http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,503951,00.html