Dreimal drei ist neun und zwei plus zwei 22: Mit dem "Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten" hat der Bundestag eben die Einführung der Strafbarkeit von Absichten, Plänen und Ansichten eingeführt. Schon die "Ausbildung" in "Terrorcamps" soll nächstens mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden.
Klar ist damit, dass das langweilige Prinzip aufgegeben wird, nur Delikt oder der Versuche dazu unter Strafe zu stellen. Demnächst kann eine Pakistan-Reise wie ein Selbstmordanschlag angeklagt werden, ein Aufenthalt in Syrien wird mit Gefängnis bestraft. Unklar ist noch, ob GST-Zivilschutzlager oder die Teilnahme an NVA-Manövern als "Terrorcamps" im Sinne des Gesetzes definiert werden.
Als engagiertes Bürgerrechtsportal, das sich ganz dem Kampf gegen Klima und Terror gewidmet hat, sind deshalb besonders stolz, pünktlich zur Verabschiedung des neuen Gesetzes von unserem Partner Google ein flottes Reklamefeldchen an die Seite gestellt bekommen zu haben. Darin werben wir für die Umrechnung des Bundesnachrichtendienstes in irgendwas anderes. "Schwerter zu Pflugscharen" war gestern, heute heißt es "Wanzen zu Wickelröcken". Falls das strafbar sein sollte, bitten wir um einen Hinweis.
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