Ein Akt staatlicher Willkür, der durch keinerlei Recht gedeckt war, so befand jetzt nach einer Zivilkammer des Landgerichtes München auch die 2. Strafkammer. Die im Januar erwirkten Beschlüsse zur Beschlagnahme zweier Faksimile-Beilagen der Geschichtszeitschrift seien "rechtswidrig" gewesen. So hätten die von der bayerischen Staatsregierung reklamierten "geistigen Eigentumsrechte" an den Nachdrucken nicht bestanden, auch der später konstruierte Vorwurf der rechtswidrigen Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen sei frei erfunden gewesen.
Dienstag, 21. April 2009
Altpapier nun doch erlaubt
Ein Akt staatlicher Willkür, der durch keinerlei Recht gedeckt war, so befand jetzt nach einer Zivilkammer des Landgerichtes München auch die 2. Strafkammer. Die im Januar erwirkten Beschlüsse zur Beschlagnahme zweier Faksimile-Beilagen der Geschichtszeitschrift seien "rechtswidrig" gewesen. So hätten die von der bayerischen Staatsregierung reklamierten "geistigen Eigentumsrechte" an den Nachdrucken nicht bestanden, auch der später konstruierte Vorwurf der rechtswidrigen Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen sei frei erfunden gewesen.
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