In de Flut der Verbote, Verbotsandrohungen und Verbotsvorschläge kann schon manchmal etwas durcheinandergehen. Dann wird verboten, was erlaubt ist, und beschlagnahmt, obwolh es keinen Grund gibt. Etwa von der bayrischen Landeseregierung, an deren Spitze der große Demokrat Horst Seehofer steht. Kurz nach dem Putsch, der ihn ins Amt gespült hatte, führte er sich bei seinen Bayern als fürsorglicher Landesvater ein, der Nachdrucke von Zeitungen aus der Zeit des Dritten Reiches bundesweit an den Kiosken beschlagnahmen ließ. Durch die "Zeitungszeugen" genannten Nachdrucke hätte anderenfalls, so argumentierte das Kabinett Seehofer, das Dritte Reich wiederausbrechen können, weil sich Leser etwa der nachgedruckten "Vossischen Zeitung" mit hoher Wahrscheinlichkeit urplötzlich in Nazis verwandelt hätten.
Ein Akt staatlicher Willkür, der durch keinerlei Recht gedeckt war, so befand jetzt nach einer Zivilkammer des Landgerichtes München auch die 2. Strafkammer. Die im Januar erwirkten Beschlüsse zur Beschlagnahme zweier Faksimile-Beilagen der Geschichtszeitschrift seien "rechtswidrig" gewesen. So hätten die von der bayerischen Staatsregierung reklamierten "geistigen Eigentumsrechte" an den Nachdrucken nicht bestanden, auch der später konstruierte Vorwurf der rechtswidrigen Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen sei frei erfunden gewesen.
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