Die Amerikaner, die Briten und die Franzosen jagten jahrelang hinter unbekannten Flugobjekten her, in Deutschland aber, der spätberufenen Nation, mehrt sich die Zahl der Ufo-Sichtungen erst, seit vietnamesische Kleinhändler und deutsche Großhandelsketten sogenannte Himmelslaternen aus China anbieten.
Um nicht doch noch eine Ufo-Datei für sein Land anlegen zu müssen, hat Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann nun schnell vor der nächsten Flugsaison reagiert: Eine neue Gefahrenabwehrverordnung verbietet nicht nur den Start von Kong-Ming-Laternen und macht das "Befüllen aller Arten von unbemannten Ballonen anzeigepflichtig". Grund für das harte Vorgehen gegen die zumeist im Rahmen von Geburtstags- und Silberhochzeitsfeiern abgesetzten Flugobjekte sei die "Verhütung von Bränden" die "durch die Benutzung von Ballonen" bisher immer wieder aufgetreten seien. Die entstandenen Brände hatten zwar geheimgehalten werden können, Gerüchte von Ufo-Patrouillenflügen aber beunruhigten die Bevölkerung.
Ufo-Piloten müssen ihre Tätigkeit nun "vor dem Start bei den Ordnungsämtern als zuständigen Sicherheitsbehörden anzeigen". Die können dann "von den Ge- und Verboten Ausnahmen im Allgemeinen oder im Einzelfall zulassen". Im Rahmen der EU-weiten Entbürokratisierungsinitiative dürfen Anfragen und Anträge zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigungen vom Verbot, unbemannte Ballone und Himmelslaternen steigen zu lassen, ab sofort gestellt werden. Miteingereicht werden solten ein Passbild des Piloten, eine Kopie seines Flugscheins, eine aktuelle DNA-Probe und ein polizeiliches Führungszeugnis.
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1 Kommentar:
Schweinerei! Und ich hab mich seit geraumer Zeit mit dem Gedanken getragen,selbst so ein Ding zu starten.
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