Ein Schüler stellt Video-Aufnahmen seiner Lehrerin ins Netz. Weswegen geht die Staatsgewalt jetzt gegen den 17-Jährigen vor? Richtig: wegen "eines Vergehens gegen das Kunsturhebergesetz". Hätte man drauf kommen können.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
3 Kommentare:
Gilt das eigentlich auch, wenn man von der Polizei geblitzt wird?
Ich wäre sofort darauf gekommen. Ist ja auch der Haupt§ des Persönlichkeitsrecht, der hier greift.
@tom
Nur, wenn jemand die Blitzerfotos ohne dein Einfairständnis veröffentlicht, z.B. die Bildzeitung: "Dieser Kerl fuhr mit 180 km/h über den Parkplatz. Bild sprach mit den Leichen." Obwohl es in einem solch krassen Fall, vielleicht mit mehreren Toten, wieder ein öffentliches Interesse an in der Öffentlichkeit gemachten Fotos und der darauf abgebildeten relativen Person der Zeitgeschichte geben könnte.
Fällt bei der Lehrerin alles weg.
Was schreib isch fiel Stift, guggsdu hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
http://de.wikipedia.org/wiki/Person_der_Zeitgeschichte
Kommentar veröffentlichen