Mittwoch, 28. Januar 2009

Wetten, dass: Der Papiertiger springt wieder

"Glück ist machbar, Gewinnen ist geil - mit Sprüchen wie diesen werben Spielhallen, Wettbüros oder Kasinos um Kunden", fantasiert sich Deutschland einzig wahre Nachrichtenagentur dpa heute in ein Land, in dem Las Vegas in Deutschland liegt und hierzulande nicht die staatlichen Lottoanbieter die einzigen Glücksspielanbieter sind, die überhaupt noch für ihr Geschäft werben dürfen.

Staatliche Anbieter dürfen das trotz der handgezählten 400.000 Glücksspielabhängigen, die dpa sich vom "Fachverband Glücksspielsucht" hat in den Block diktieren lassen. Einzige Bedingung: Zum reißerischen Claim "Glück ist machbar, Gewinnen ist geil" gehört immer eine Fußnote in Lilliputanerschrift, dei nachdrücklich und völlig unleserlich vor den grausamen Folgen verspielter Autos, Häuser und Höfe warnt. Die Konsequenzen sind enorm: «Glücksspielsucht ist die teuerste aller Süchte, verläuft oft schwer und hat die höchste Selbstmordrate», berichtet Ilona Füchtenschnieder, Verbandsvorsitzende der organsisierten Glücksspielsüchtigen.

Kein Wunder, denn auch einen Monat nach Inkrafttreten des sogenannten Glücksspielstaatsvertrages ist Deutschland nur auf dem Papier glücksspielfrei.

Dabei haben sich die Ministerpräsidenten der Länder mit Sachsen-Anhalts NVA-Mann Hövelmann an der Spitze so viel Mühe gegeben. "Werbung für öffentliches Glücksspiel ist im Fernsehen, im Internet sowie über Telekommunikationsanlagen verboten", formulierten sie fesch, und ergänzten sicherheitshalber: "Werbung für unerlaubte Glücksspiele ist verboten". Unerlaubt sind alle Glücksspiele, die nicht erlaubt sind. Nicht erlaubt sind alle, die nicht von den staatlichen Lottogesellschaften stammen. die derzeit gerade versuchen, die Massen mit einem "Rekordjackpot" zum Geldwegwerfen zu veranlassen.

Wie wirkt sich das Komplettverbot von Glücksspielwerbung nun im wahren Leben aus? Deutschlands amtlicher Glücksspielwerbungssender RTL beispielsweise schert sich um das Glücksspiel-Werbeverbot kein bisschen. Bei jeder Übertragung von der Handball-WM in Kroatien verklappte der Privatsender nach dem Vorbild der großen Fußball-Länderspielstationen ARD und ZDF verbotene Wettwerbung des österreichischen Anbieters "bet-at-home.com" in die suchtgefährdeten deutschen Wohnzimmer. Die Landesmedienanstalten schweigen, die Ministerpräsidenten genießen die Übertragungen, die Politik schaut zu, wie die von ihr erlassenen Gesetze zum Schutz argloser Familienväter einfach ignoriert werden.


Oder gelten deutsche Gesetze in Deutschland etwa gar nicht? Auskünfte von Martin Arendts von Arendts Anwälte, Deutschlands führender Fachanwalt für Glücksspielrecht, lassen so etwas vermuten. Zwar ist Glücksspielwerbung in Deutschland verboten, ein Verstoß dagegen allerdings sei keineswegs eine Stratat. "Bezüglich des europäischen Gemeinschaftsrecht gilt der in ständiger Rechtsprechung anerkannte Grundsatz des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts", erklärt Ahrendts. Dies bedeute, dass europarechtliche Regelungen, hier insbesondere die durch den EG-Vertrag garantierte Dienstleistungsfreiheit, entgegen stehende nationale Regelungen in der Anwendung verdrängen.

Die Ministerpräsidenten konnten also viel beschließen und ein wunderschönes neues Glücksspielrecht in wunderschöne Gesetzblätter gießen. Aber, sagt Ahrendts: "Die einschränkende nationale Regelung darf dann nicht angewandt werden."

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