Schon wieder eine neue Ära, diesmal sogar in Deutschland. Ab heute wird das Kernland des alten Europa wieder ein kleines Stückchen sicherer und das Leben noch schöner. Mit dem heutigen Tag treten die Änderungen des Paragrafen 184c des Strafgesetzbuch in Kraft, nach denen es der weitsichtig agierende Gesetzgeber ab sofort verbietet, Bilder zu verbreiten, herzustellen, anzubieten, zu bewerben oder zu beziehen, die sexuelle Handlungen von 14- bis 18-Jährigen zeigen.
Das Verbot betrifft ebenso Bilder oder Filme oder Zeichnungen, die den Eindruck erwecken, dass Jugendliche sexuell aktiv sind, dabei ist es egal, ob es sich um reale Darstellungen oder fiktive etwa in computeranimierten Bildern, literarischen Texten oder Dr-Sommer-Illustrationen in der "Bravo" handelt.
Das Lesen von Nabokovs Buch "Lolita" ist damit ab sofort eine kriminelle Handlung, schon der Versuch, in den Besitz dieser oder anderer jugendpornographischer Schriften zu gelangen, ist strafbar und wird mit einer Haft- oder Geldstrafe geahndet. Weiter erlaubt bleibt vorerst noch realer Sex von Minderjährigen. Zumindest ab dem 14. Lebensjahr gestattet der Gesetzgeber großzügig intime Kontakte zum anderen Geschlecht. Vorausgesetzt wird dabei natürlich, dass weder in Bild noch Ton noch Text - etwa in Tagebüchern oder per Handyfilm - Aufzeichnungen vom Geschlechtsakt angefertigt werden. Sonst gilt automatisch Paragrafen 184c und die Betreffenden finden sich vor Gericht wieder.
Strikt verboten bleibt Sex unter 14. Die hier straffällig werdenden Kinder und Jugendlicher bleiben allerdings ebenfalls straffrei, da sie noch nicht strafmündig sind.
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