Karl-Heinz-Fröhlich zum Beispiel muss einen Kredit seiner Vorfahren zurückzahlen, den sein Großvater 1920 als Kredit aufgenommen hatte, um einen Gutshof in der Nähe von Pirna in Sachsen zu betreiben. 30 Jahre später konnte die Familie den Kredit nicht mehr bedienen. Sie wurde enteignet, der Hof und das Land gingen in einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) auf. Seitdem haben andere dort gelebt und den Hof bewirtschaftet. Familie Fröhlich erhielt das Gut nie zurück - der Kredit aus der Kaiserzeit aber ist deshalb natürlich lange nicht verjährt.
Weil der Großvater tot ist, soll Nachfahre Fröhlich nun die alten Schulden begleichen - weil es die Reichsmark und die DDR-Mark nicht mehr gibt, passender weise in Euro. In einem Brief drohte die KfW sogar mit Zwangsmaßnahmen, sollte Karl-Heinz Fröhlich das Geld nicht zahlen.
Doch der Schuldner, der selbst nie Schulden bei der KfW hatte, weigerte sich und zog vor Gericht. Schließlich gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2001, das entsprechende Forderungen der KfW-Bank als verjährt bezeichnet.
Doch Karl-Heinz Fröhlich verlor mit seiner Klage - und das auch vor dem Bundesgerichtshof. Denn die KfW hatte das Urteil aus dem Jahr 2001 nicht hingenommen und beschlossen, dagegen vorzugehen. Wozu sitzen schließlich Dutzende Politiker im Verwaltungsrat der Anstalt? Auf Initiative der sozialpolitisch hochengagierten rot-grünen Bundesregierung wurde im Bundestag schnell Einigkeit hergestellt. Da es sich um eine schwer verständliche Materie handelte, habe es keine große Aufmerksamkeit erregt und sei ohne größere Diskussionen beschlossen worden, erinnert sich der CDU-Abgeordnete Manfred Kolbe. Seitdem verjährt in Deutschland nicht nur Mord nicht, sondern auch Kredit.
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