Die neonazistische Gefahr, in der das Vaterland schwebt, wird immer größer. Um eine Machtergreifung der zahlreichen "freien Kameradschaften" zu verhindern, die sich seit Jahren vor allem in den unzugänglichen ostdeutschen Wäldern herumtreiben und national befreite Zonen gründen, musste der Bundesgerichtshof jetzt das Zeigen des sogenannten "Keltenkreuzes" unter Strafe stellen. "Das öffentliche Verwenden eines eines gleichschenkligen Balkenkreuzes, um dessen Schnittpunkt ein Ring gelegt ist, erfülle auch dann grundsätzlich den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a StGB, wenn das Symbol isoliert, also ohne konkreten Hinweis auf die verbotene Organisation öffentlich verwendet wird", befand der Dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs. Das stilisierte Keltenkreuz war nicht nur in Irland und schottland, sondern auch von der verbotenen verfassungsfeindlichen «Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit» (VSBD/PdA) als Emblem benutzt worden.
Der Mehrdeutigkeit des Keltenkreuzes, das nicht nur in stilisierter Ausgestaltung Emblem der verbotenen VSBD/PdA war, sondern auch als unverfängliches Symbol verwendet werde, könne nach Auffassung der Richter nicht dadurch Rechnung getragen werden, dass das Zeigen des Symbols nur dann strafbar sei, wenn das Keltenkreuz einen konkreten Bezug zu einer verbotenen Organisation aufweist. Eine solche Regelung gebe Neonazis zu viele Möglichkeiten, das stilisierte Keltenkreuz straflos wieder als Symbol der verbotenen Vereinigung im öffentlichen Leben zu etablieren. "Dieser Gefahr könne wirksam nur durch ein generelles Verbot der Verwendung des stilisierten Keltenkreuzes in der Öffentlichkeit begegnet werden." Demnächst in diesem Theater: Bundesrichter beim Arbeitseinsatz zum Abriß des Keltenkreuzes auf der Kriegsgräberstätte bei Limburg-Dietkirchen, Polizeirazzia am Muiredach-Kreuz von Monasterboice in Irland und beim Wave-Gothik-Treffen im kommenden Frühjahr in Leipzig.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
1 Kommentar:
die ermittlungen gegen mittelalterliche täter in schottland und irland dürften sich hinziehen. mit ergebnissen ist nicht vor 2022 zu rechnen.
Kommentar veröffentlichen