Vor den fröhlichen Weltfestspielen der Jugend und Studenten erfand die DDR-Führung seinerzeit das sogenannte "Berlin-Verbot": Zwielichtige Gestalten mit langen Haaren, Gitarren und Gammlerklamotten durften nicht in die Hauptstadt der DDR einreisen. Stattdessen mussten sie sich zu Hause in der Provinz bei der Volkspolizei melden.
Die gibt es nicht mehr, das Berlin-Verbot aber hat sich bewährt und überlebt. Vor dem Fußballspiel Deutschland gegen England müssen "Rädelsführer der Hooligan-Szene" (dpa) Berlins zentrale Orte meiden. Die Polizei habe "aktenkundige Hooligans angeschrieben und sie vor der Beteiligung an Krawallen gewarnt". In welchen Akten die Betreffenden kundig sind, wurde nicht mitgeteilt - da die deutschlandweite Hooligan-Kartei bereits vor einigen Monaten für verfassungswidrig erklärt wurde, müssen es wohl die Handakten der szenekundigen Beamten sein.
Neben vier "polizeibekannten" (dpa) Berliner Hooligans, die so geschickt mit Zentral-Ort-Verbot belegt werden konnten, sind 22 Personen von außerhalb der Hauptstadt, die dpa vorsorglich schon mal "Randalierer" nennt, mit Meldeauflagen ausgestattet worden, die sie vom Besuch der Hauptstadt abhalten sollen.
Über die juristische Grundlage dieser übergesetzlichen Regelung wurde nichts mitgeteilt, zur Not tut es aber sicher das Gewohnheitsrecht deutscher Obrigkeit.
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