Rolf Henrich, ein längst vergessener Dichter, widmete seinem Heimatland DDR einst den schönen Band "Der vormundschaftliche Staat", Wolf Biermann, wie Henrich ein unruhevoller Geist, nannte die "Entmündigung das Schlimmste" an der Arbeiter- und Bauernrepublik.
Jedoch, es war nicht alles schlecht, damals, als Henrich und Biermann noch im Widerstand waren. Den grober Vergleich der Honecker-Diktatur (im Bild: der große Vorsitzende Erich Honecker) mit der Merkel-Republik zeigt, das Marxens "Reich der Freiheit" im Alltag der Arbeiter- und Bauernrepublik schon verblüffend weitgehend verwirklicht war - und 18 Jahre Freiheit eigentlich gereicht haben, die Volksmassen in einem Maß zu entmündigen und zu bevormunden, wie es selbst Henrich und Biermann nur noch stillschweigend zu ertragen vermögen.
1) Rauchen: In der DDR überall möglich und erwünscht, Sitzungsräume, Züge und Fabrikhallen qualmten vor revolutionärem Rauch. Heute verboten: in öffentlichen Gebäuden, Kneipen, Kinos, Büros.
2) Alkohol: In der DDR Lebensmittel, nicht wegzudenken selbst vom Arbeitsplatz, der ein Kampfplatz für den Frieden war. Keine Party ohne Koma, selbst Kaffeelikör und "Timms Saurer" wurden von Jung und Alt bis zur letzten Neige getrunken, auf öffentlichen Plätzen ebenso wie in geschlossen Veranstaltungen. Heute verboten: In Büros, Innenstädten, für Jugendliche, Kinder, Schwangere, in Stadien.
3) Killerspiele: In der DDR als Kartenspiel "Leben & Tod" Kulturprogramm aller Ferienlager. Heute verboten: In Kinderzimmern, auf Computern, für Minderjährige.
4) Spielzeugpistolen: In der DDR Geburtstagsgeschenk für jeden Möchtergern-Cowboy, der das vierte Lebensjahr erreicht hatte. Heute verboten: Wenn "täuschend echt", also pistolenförmig, in Flugzeugen und Stadien.
5) Taschenmesser: In der DDR Teil der lebenswichtige Grundausstattung jedes Mannes. Wurde zum Reparieren des "Trabant" gebraucht, aber auch beim Bündeln von Altpapier. Heute verboten: Wenn Klinge länger als sieben Zentimeter, wenn Butterfly-Modell, wenn Besitzer kein Jäger oder Angler, in Flugzeugen und auf offener Straße.
6) Glühbirne: In der DDR Grundlage der Wohnungsbeleuchtung mit dem nützlichen Nebeneffekt, dass nicht zur Beleuchtung genutzte Energie die ofenbeheizte Wohnnugn warmhalten half. Heute verboten: Wegen Klimarettung und Rettung von Arbeitsplätzen bei Energiesparleuchtenherstellern.
7) Handy im Auto: In der DDR grundsätzlich erlaubt, da nicht geregelt. Heute verboten: Wegen Verkehrssicherheit und Absatzförderung für Freisprechanlagenhersteller.
8) Fahrverbote: In der DDR durfte jeder ohne Feinstaubplakette nach Berlin. Selbst für Trabis gab es keine Fahrverbote. Heute verboten: Etwa in Berlin, wegen EU, Feinstaubrichtlinie und Absatzförderung für Filterindustrie.
9) Sperrung von Internetseiten: In der DDR völlig unbekannt. Selbst der immer mißtrauischen Stasi-Führung unter Erich Mielke war Zensur im Internet eine, sagen wir mal: gänzlich unvorstellbare Vorstellung. Heute verboten: Naziseiten, Sexportale, Gewaltexzesse, Tattoo-Seiten, Tauschbörsen, markenrechtsverletzende Seiten.
Jedoch, es war nicht alles schlecht, damals, als Henrich und Biermann noch im Widerstand waren. Den grober Vergleich der Honecker-Diktatur (im Bild: der große Vorsitzende Erich Honecker) mit der Merkel-Republik zeigt, das Marxens "Reich der Freiheit" im Alltag der Arbeiter- und Bauernrepublik schon verblüffend weitgehend verwirklicht war - und 18 Jahre Freiheit eigentlich gereicht haben, die Volksmassen in einem Maß zu entmündigen und zu bevormunden, wie es selbst Henrich und Biermann nur noch stillschweigend zu ertragen vermögen.
1) Rauchen: In der DDR überall möglich und erwünscht, Sitzungsräume, Züge und Fabrikhallen qualmten vor revolutionärem Rauch. Heute verboten: in öffentlichen Gebäuden, Kneipen, Kinos, Büros.
2) Alkohol: In der DDR Lebensmittel, nicht wegzudenken selbst vom Arbeitsplatz, der ein Kampfplatz für den Frieden war. Keine Party ohne Koma, selbst Kaffeelikör und "Timms Saurer" wurden von Jung und Alt bis zur letzten Neige getrunken, auf öffentlichen Plätzen ebenso wie in geschlossen Veranstaltungen. Heute verboten: In Büros, Innenstädten, für Jugendliche, Kinder, Schwangere, in Stadien.
3) Killerspiele: In der DDR als Kartenspiel "Leben & Tod" Kulturprogramm aller Ferienlager. Heute verboten: In Kinderzimmern, auf Computern, für Minderjährige.
4) Spielzeugpistolen: In der DDR Geburtstagsgeschenk für jeden Möchtergern-Cowboy, der das vierte Lebensjahr erreicht hatte. Heute verboten: Wenn "täuschend echt", also pistolenförmig, in Flugzeugen und Stadien.
5) Taschenmesser: In der DDR Teil der lebenswichtige Grundausstattung jedes Mannes. Wurde zum Reparieren des "Trabant" gebraucht, aber auch beim Bündeln von Altpapier. Heute verboten: Wenn Klinge länger als sieben Zentimeter, wenn Butterfly-Modell, wenn Besitzer kein Jäger oder Angler, in Flugzeugen und auf offener Straße.
6) Glühbirne: In der DDR Grundlage der Wohnungsbeleuchtung mit dem nützlichen Nebeneffekt, dass nicht zur Beleuchtung genutzte Energie die ofenbeheizte Wohnnugn warmhalten half. Heute verboten: Wegen Klimarettung und Rettung von Arbeitsplätzen bei Energiesparleuchtenherstellern.
7) Handy im Auto: In der DDR grundsätzlich erlaubt, da nicht geregelt. Heute verboten: Wegen Verkehrssicherheit und Absatzförderung für Freisprechanlagenhersteller.
8) Fahrverbote: In der DDR durfte jeder ohne Feinstaubplakette nach Berlin. Selbst für Trabis gab es keine Fahrverbote. Heute verboten: Etwa in Berlin, wegen EU, Feinstaubrichtlinie und Absatzförderung für Filterindustrie.
9) Sperrung von Internetseiten: In der DDR völlig unbekannt. Selbst der immer mißtrauischen Stasi-Führung unter Erich Mielke war Zensur im Internet eine, sagen wir mal: gänzlich unvorstellbare Vorstellung. Heute verboten: Naziseiten, Sexportale, Gewaltexzesse, Tattoo-Seiten, Tauschbörsen, markenrechtsverletzende Seiten.
2 Kommentare:
Haha, gut geschrieben.
Dafür sind wir 1989 nicht auf die Strasse gegangen. Oder? Dass wir jetzt nicht meht im Trabbi funktelefonieren dürfen. :)
Zivilisationsbedingt und zum gedeihlichen Zusammenleben der Menschenmassen sind gewisse Verbote als Freiheitseinschränkungen gewiss vonnöten.
Aber irgendwie sollte man behutsam damit umgehen. Freiheit ist nämlich nicht nur etwas philosophisch-theoretisches, sondern letztendlich auch, was ich tun oder lassen darf, obwohl es anderen nicht gefällt.
Jemanden hassen oder lieben zu dürfen z.B. steht sogar unter dem Schutz meiner Menschenwürde.
Ein weiteres Beispiel: Silvesterfeuerwerk. In der DDR mit Blitzknallsatz (mit Alu oder Magnesium) erlaubt ab 16, bei uns Besitz solcher Artikel früher Ordnungswidrigkeit, mittlerweile Straftat, mit CE/BAM erlaubt ab 18; Luftheuler und Schwärmer, traditionell hier produziert, Jahrhunderte offenbar von Idioten zugelassen, jetzt aufgrund zunehmender Weisheit plötzlich verboten, während Riesenbatterien, importiert, erlaubt wurden.
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