Das türkische Verfassungsgericht hat ein Gesetz als verfassungswidrig bezeichnet, nach dem Frauen das Tragen von Kopftüchern an Universitäten erlaubt ist. Dasselbe Gesetz war bei seiner Einführung von der EU als Sieg der Menschenrechte und der Glaubensfreiheit begrüßt worden.
Nach Ansicht der türkischen Richter verletze es dennoch das Prinzip der Trennung von Staat und Religion, das in der türkischen Verfassung steht. Die EU nimmt es damit nicht so genau: Sie arbeitet derzeit dem Vernehmen nach an einem Gesetz, das allen Seiten gerecht wird. Danach wäre es demnächst nicht mehr verboten, ein Kopftuch zu tragen, sondern europaweit Pflicht. Ab 2015, wenn der Iran und der Irak die EU-Mitgliedschaft beantragt haben, könnte die Kopftuchpflicht dann sogar auf das Tragen von Ganzkörperkopftüchern ausgeweitet werden.
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