Proteste, Paraden oder andere öffentliche Versammlungen in der chinesischen Hauptstadt müssen künftig wie in Deutschland vorher bei der Polizei beantragt werden. «Keine Aktivität dieser Art darf abgehalten werden, solange keine Genehmigung erteilt ist», schreiben die menschenverachtenden Herrscher. Von Deutschland lernen, heißt siegen lernen: Hierzulande wird das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit durch das Versammlungsgesetz schon seit vielen Jahren erfolgreich eingedämmt. Politische Kundgebungen dürfen nicht mehr spontan wie noch zu Wendezeiten in der DDR erfolgen, auch wenn pro forma keine Genehmigung, sondern nur eine Anmeldung nötig ist, um sie durchzuführen.
Zuletzt wurden zwei Dutzend Teilnehmer einer ebenso bescheuerten wie nicht angemeldeten Nazi-Demonstration in Köthen erkennungsdienstlich erfasst. Die Versammlung wurde unter Verweis auf die nicht erfolgte Anmeldung aufgelöst.
Mit einer mutigen Gesetzesinitiative geht Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann überdies daran, Demonstrationen an historisch wichtigen Tagen und besonderen Orten künftig generell verbieten zu können. Nach einem Beschluss der Landesregierung in Magdeburg wird das Versammlungsrecht so geändert, dass Demonstrationen an Gedenkorten und -tagen, die "an die Opfer des Nationalsozialismus sowie an Menschenrechtsverletzungen in der DDR erinnern" (Hövelmann), ohne weitere Begründung untersagt werden können.
Das sei eine "klare Rechtsgrundlagen für Verbote, aber ohne übermäßige Eingriffe in die verfassungsmäßig garantierte Demonstrationsfreiheit", versucht Hövelmanns Staatssekretär Rüdiger Erben alle Fakten wegzuheucheln. Einen Vorschlag aus den Kommunen, das Demonstrationsrecht nicht nur am jeweiligen Gedenktag abzuschaffen, sondern diesen Zeitraum auf eine Woche davor und danach auszuweiten, lehnte die Landesregierung erst einmal noch ab, "da eine solche Regelung vor Gericht keinen Bestand haben" werde, wie Erben traurig einsehen musste.
Dasselbe Ziel kann aber auch über die Liste der betroffenen Orte und Tage erreicht werden - so könnten bestimmte Jubiläumsjahre generell und je nach Bedarf mit einem Demo-Verbot belegt werden. China, das im vergangenen Jahr rund 87.000 öffentliche Protestkundgebungen zählte, hinkt da noch ein wenig hinterher und beschränkt die Abschaffung des Demonstrationsrechts vorerst auf die Olympischen Spiele: Teilnehmern an nicht angemeldeten Demonstrationen drohen Verwaltungsstrafen und strafrechtliche Verfolgung, heißt es in den nur auf Chinesisch veröffentlichten neunseitigen Vorschriften der Olympia-Organisatoren für ausländische Besucher, die Deutschlands einzig amtliche Nachrichtenagentur dpa ins Amtsdeutsche übersetzt hat.
Besonders empörend dabei: Die Machthaber in Peking verbieten darüberhinaus politische, religiöse oder beleidigende Spruchbänder in Wettkampfstätten. Die sicherlich irgendwie menschenrechtswidrige und recht durchsichtige Begründung für die Regelung, die nach alter chinesischer Kopier-Tradition einer fast gleichlautenden deutschen Vorschrift aus den Tagen der WM 2006 in Deutschland nachgeahmt wurde, lautet, Ausländer müssten "die Gesetze in China respektieren und dürften die nationale Sicherheit oder die soziale Ordnung nicht verletzen".
Zuletzt wurden zwei Dutzend Teilnehmer einer ebenso bescheuerten wie nicht angemeldeten Nazi-Demonstration in Köthen erkennungsdienstlich erfasst. Die Versammlung wurde unter Verweis auf die nicht erfolgte Anmeldung aufgelöst.
Mit einer mutigen Gesetzesinitiative geht Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann überdies daran, Demonstrationen an historisch wichtigen Tagen und besonderen Orten künftig generell verbieten zu können. Nach einem Beschluss der Landesregierung in Magdeburg wird das Versammlungsrecht so geändert, dass Demonstrationen an Gedenkorten und -tagen, die "an die Opfer des Nationalsozialismus sowie an Menschenrechtsverletzungen in der DDR erinnern" (Hövelmann), ohne weitere Begründung untersagt werden können.
Das sei eine "klare Rechtsgrundlagen für Verbote, aber ohne übermäßige Eingriffe in die verfassungsmäßig garantierte Demonstrationsfreiheit", versucht Hövelmanns Staatssekretär Rüdiger Erben alle Fakten wegzuheucheln. Einen Vorschlag aus den Kommunen, das Demonstrationsrecht nicht nur am jeweiligen Gedenktag abzuschaffen, sondern diesen Zeitraum auf eine Woche davor und danach auszuweiten, lehnte die Landesregierung erst einmal noch ab, "da eine solche Regelung vor Gericht keinen Bestand haben" werde, wie Erben traurig einsehen musste.
Dasselbe Ziel kann aber auch über die Liste der betroffenen Orte und Tage erreicht werden - so könnten bestimmte Jubiläumsjahre generell und je nach Bedarf mit einem Demo-Verbot belegt werden. China, das im vergangenen Jahr rund 87.000 öffentliche Protestkundgebungen zählte, hinkt da noch ein wenig hinterher und beschränkt die Abschaffung des Demonstrationsrechts vorerst auf die Olympischen Spiele: Teilnehmern an nicht angemeldeten Demonstrationen drohen Verwaltungsstrafen und strafrechtliche Verfolgung, heißt es in den nur auf Chinesisch veröffentlichten neunseitigen Vorschriften der Olympia-Organisatoren für ausländische Besucher, die Deutschlands einzig amtliche Nachrichtenagentur dpa ins Amtsdeutsche übersetzt hat.
Besonders empörend dabei: Die Machthaber in Peking verbieten darüberhinaus politische, religiöse oder beleidigende Spruchbänder in Wettkampfstätten. Die sicherlich irgendwie menschenrechtswidrige und recht durchsichtige Begründung für die Regelung, die nach alter chinesischer Kopier-Tradition einer fast gleichlautenden deutschen Vorschrift aus den Tagen der WM 2006 in Deutschland nachgeahmt wurde, lautet, Ausländer müssten "die Gesetze in China respektieren und dürften die nationale Sicherheit oder die soziale Ordnung nicht verletzen".
1 Kommentar:
den vorschlag, ganze jahre mit einem demo-verbot zu bestücken, kann ich nur begrüßen - ein anlass dürfte sich immer finden.
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