Wer schon einmal Opfer eines Verbrechens geworden ist, kennt das. Kaum hat man, noch mit blauen Flecken auf der Brust von den Schubsern des Betrunkenen, den man kurz nach Mitternacht um ein wenig Ruhe gebeten hatte, Anzeige erstattet, schnurrt der staatliche Fahndungsapparat willig los. Kein Stein bleibt auf dem anderen, jeder Verdächtige wird befragt, Zeugen werden gesucht und Spuren gesichert.
Im normalen Leben folgt dann allerdings irgendwann doch immer die Nachricht über die "Einstellung des Verfahrens" weil "kein Täter gefunden werden konnte". Die Staatsanwaltschaften benutzen dabei stets den Formbrief, den sie irgendwann in grauer Vorzeit mal entworfen haben, um Strafanzeigen wegen Fahrraddiebstahl nach einer Anstandsfrist von drei Monaten abzuwimmeln.
Dagegen hilft wenig, das sieht jedes Verbrechensopfer ein. Wo keine Zeugen sind, keine Spuren und keine Verdächtigen, da findet auch der CSI-geschulteste deutsche Staatsanwalt keinen Täter.
Es gibt natürlich auch die Fälle, in denen recht schnell ein mutmaßlich Schuldiger ausgemacht werden kann. Im normalen Leben hilft dann kein Bitten und kein Betteln, es wird Anklage erhoben oder, ist die Tat minder schwer und der Täter noch nie auffällig geworden, ein Strafbefehl.
Von dritter Art ist der so genannte "Hakenkreuz-Fall von Mittweida", (dpa) der vor sieben Monaten ganz Deutschland in allerhöchste Erregung versetzte. Ein Mädchen hatte angegeben, vier Neonazis hätten ihr ein Hakenkreuz in die Hüfte geritzt, weil sie einem "kleinen Aussiedlermädchen" (dpa9 gegen die vier rechten Rüpel beigestanden hätte. Auf den Balkonen ringsum hätten Menschen der Tat tatenlos zugesehen.
Die Farbe auf dem schnell gemalten Bild vom Naziloch in Sachsen war noch nicht trocken und der Preis für Zivilcourage, den die Heldin verabreicht bekam, noch nicht in die schrankwand einsortiert, da rutschte die Bilderbuchgeschichte in sich zusammen: Das Hakenkreuz, befand die Staatsanwaltschaft, habe sich das vermeintliche Opfer mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit selbst eingeritzt.
Während sie einerseits auch nach sieben Monaten weiter nach den vier imaginären Skinheads mit den NSDAP-Jacken suchte, weil die Fahrradddiebstahl-Formbriefe gerade ausgegangen waren, ermittelte die Staatsanwaltschaft Chemnitz andererseits nun auch wegen Vortäuschung einer Straftat gegen das mutmaßlich selbsternannte Verbrechensopfer.
Im normalen Leben hülfe dem kein Bitten und kein Betteln. Es würde Anklage erhoben oder, da die Tat minder schwer ist und die Täterin noch nie auffällig wurde, ein Strafbefehl verhängt bzw. das Verfahren gegen Leistung einiger Sozialstunden eingestellt. Gegen all das hilft im normalen Leben nur ein Widerspruch, der nicht viel ausrichtet. Vier Wochen danach kommt in der Regel der Fahrrad-Formbrief noch einmal. Und Schluß.
Hier aber geht es um mehr. Es geht um ein Wochenende, an dem Deutschland in allerhöchster Erregung war, an dem Politiker Empörung äußerten und Entsetzen, weil die häßliche Fratze des Faschismus plötzlich dem Nachbarn gehörte, es geht um Schlagzeilen, um einen Preis für Toleranz und um die Staatsräson. Da mahlen die Mühlen der Gerechtigkeit schlagartig besonders langsam und gründlich, Verteidiger können nicht nur Anträge stellen und Widersprüche einlegen, sondern siich sogar etwas wünschen. "Auf Wunsch der Verteidigung" (dpa) des Mädchens prüft die Staatsanwaltschaft deshalb jetzt "weitere Ermittlungsansätze".
Noch, so mahnt der Anwalt der "mutigen jungen Frau" (Freie Presse), seien nicht alle Anwohner rund um den Tatort befragt worden. Auch seien diese möglicherweise eingeschüchtert. Auch die Aussagen der Familie des "kleinen Aussiedlermädchen" (dpa), dass ihre Tochter zum fraglichen Tatzeitpunkt gar nicht in Mittweida gewesen sei, müssten noch einmal überprüft werden. Immerhin könne es sein, dass die Familie aus Angst so aussage.
Weiter wäre es möglich, DNA-Proben vom Parkplatz zu nehmen, auf dem die Tat stattfand. Das bringt mindestens acht Wochen. Denkbar wäre auch eine Zwangsvorführung aller Anwohner, gern auch mehrmals, weil es immerhin sein könnte, dass die Geladenen bei einer einmaligen Befragung eingeschüchtert sind und nicht korrekt aussagen. Dann wäre das Verfahren schon kurz vom Jahrestag. Unbedingt ins Auge fassen sollte die Staatsanwaltschaft anschließend die zeitweilige Einziehung aller Klappmesser im Freistaat, um die Tatwaffe zu finden. Gründlich genug gemacht, dauert das allein weitere drei Jahre.
Wenn am Ende endlich, endlich niemand mehr nach dem Wochenende fragt, als Deutschland so aufgeregt war, dass keiner sich traute, das offenkundige Märchen von den Gewalttätern in NSDAP-Jacken ein Märchen zu nennen, dann wäre das Ziel erreicht.
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2 Kommentare:
Die Hakenkreuzritzergeschichte in Mittweida eignet sich vorzüglich um von den tatsächlichen rechstextremen Straftaten in und um Mittweida abzulenken.
Für mich war von Anfang an klar, dass diese Geschichte einen Haken hat.
Cui bono?
http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1797388
Mir ist mal was Ähnliches passiert,und seitdem habe ich meine Lexion gelernt.Hatte mal jemandem angezeigt der mich gewürgt hatte.Da nachdem Zeugen(Freunde des Würgers) den Würger in Schutz nahmen,und die Verletzungsanzeige seltsamerweise aus den Akten der Staatsanwaltschaft verschwand,wurde mir dann der Prozess gemacht,endete aber aufgrund einer Kopie der Verletzungsanzeige,die in meinem Besitz verblieben war mit einem Freispruch "IM ZWEIFEL",also Freispruch wegen mangelder Beweise.
Das nächste mal wird sich das Mädel mit Sicherheit einen Dreck um die Mitmenschen kümmern.Das soll der eine Lexion sein.Vor Gericht gewinnt immer nur der Stärkere,nicht derjenige der Recht hat oder die Wahrheit sagt.
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