Europa per Ermächtigungsgesetz. Weil zwei Volksabstimmungen in uneinsichtigen Ländern nicht so ausfielen, wie das vorgesehen war, musste statt der durchgefallenen EU-Verfassung irgendein anderer Weg zu einem weiter integrierten einheitlichen Europa her. Kurzerhand und ohne viel sprachliche Verrenkungen wurde die "Verfassung" in "EU-Vertrag" umbenannt und festgelegt, dass es völlig ausreicht, wenn die Parlamente, nicht die Völker, ihn inkraft setzen.
In Deutschland wurde das große Werk, das Fundament eines zusammenwachsenden Kontinents sein will, nicht sieben Sekunden lang öffentlich diskutiert. Für die Medien galt der Vertrag als viel zu kompliziert, um das Publikum damit zu behelligen. Das Volk hingegen hatte schnell begriffen, dass er sowieso beschlossen, ganz egal, was eine Mehrheit der Bürger davon halten wird.
So kam es dann. In einer angemessen würdigen Zwei-Stunden-Diskussion, für die der sozialdemokratzische Arbeiterführer Kurt Beck seinen wuchtigen Körper in einen viel zu engen schwarzen Traueranzug hatte pressen lassen, wurde durch etliche Volksvertreter die Ergebnisse der letzten Sitzung des Ältestenrates verlesen. Anschließend wurden Zettel in Urnen und das deutsche Grundgesetz auf den Müllhaufen der Geschichte geworfen.
Jetzt ist nicht mehr das deutsche Verfassungsgericht letzte gerichtliche Instanz der Deutschen, sondern der Europäische Gerichtshof (EuGH). Wer meint, der EU-Vertrag gebe zu viel Souveränität des Nationalstaates und seiner gewählten Volksvertreter an die durch kein Wählervotum legitimierten EU-Kommissare ab, kann dagegen klagen wie der ehemalige CSU-Politiker Peter Gauweiler. Das Urteil fällt darüber fällt mit dem EuGH letztenendes direkt der Beklagte.
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