Seit der von Hessens Ministerpräsidenten Roland Koch ausgelösten Debatte um die Jugendkriminalität in Deutschland herrscht parteiübergreifend Konsens, dass schärfere Strafen generell nichts bringen. Deshalb haben Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern jetzt im Bundesrat einen gemeinsamen Gesetzesentwurf vorgelegt, der zum Ziel hat, die Bestrafung für Straftaten zu verschärfen, "die im Zusammenhang mit Fremdenfeindlichkeit, Nationalitätszugehörigkeit, Religionszugehörigkeit, Hautfarbe, Weltanschauung, sexuellen Orientierung oder Behinderung verübt werden" (dpa).
Offensichtlich dem dringenden Rat des wegen seiner "Töpfchen-These" bekannt gewordenen Hannoveraner Kriminologen Christian Pfeiffer folgend, lieber "in Schulen statt in Gefängnisse" zu investieren, sieht der Antrag vor, in Zukunft "bei ausgewählten Delikten" (dpa) auf die bisher vorgesehenen Geld- und Bewährungsstrafen zu verzichten und stattdessen sofort und ausschließlich Freiheitsstrafen zu verhängen. Hautfarbendiebe und Religionsangehörige, sexuell Orientierte, Leute mit einer Weltanschauung und Menschen mit Nationalität können dann schon mal das kleine Köfferchen packen.
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1 Kommentar:
hövelmann, geh du voran. früher nannte man so etwas gesinnungsjustiz.
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