Sie sind vereidigt auf die Verfassung - und gleichzeitig doch die Berufsgruppe, die die Verfassung am häufigsten zu brechen versucht. Natürlich ahnt jeder Politiker, dass eine über den Daumen gepeilte Kürzung der Pendlerpauschale sich nicht mit dem deutschen Recht verträgt: Aufwendungen, die zur Erzielung von Einkommen nötig sind, müssen steuerfrei sein. Schon allein, weil Aufwendungen, die ein Unternehmen hat, um Gewinne zu machen, eben auch nicht versteuert werden müssen. Eine Sytsematik, die einleuchtet: Müsste eine Firma Gewinnsteuern auf ihre Umsätze statt auf ihre Gewinne zahlen, wäre ihre Existenz von kurzer Dauer.
Politiker wie Peer Steinbrück, der sich Finanzminister nennt, wissen das. Dennoch haben sie dreist versucht, Arbeitnehmer so zu besteuern, dass die ihre Kosten, um zur Arbeit zu gelangen, erst ab einer Entfernung von - völlig willkürlich gewählten - 21 Kilometern absetzen durften. Was interessiert die Verfassung? Was interessiert Steuersystematik? Was interessiert das Gebot der Gleichbehandlung? Wenn Einnahmen locken? Wie sagte Alt-Arbeitsminister Münterfering so schön: "Gebt dem Staat mehr Geld, damit er seine Aufgaben erfüllen kann."
Wo nicht gegeben wird, nimmt sich der Staat. Der Bundesfinanzhof aber findet das verfassungswidrig. Ein Urteil, dem sich das Bundesverfassungsgericht anschließen wird. Dann wir die geänderte Pendlerpauschale fallen. Und einen Moment später werden sie es wieder versuchen, die Verfassungsfeinde im Kabinett.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen