Das regierungsamtlich "Glücksspielwesen" genannte staatlich veranstaltete Glücksspiel in Deutschland steht seit 1. Januar auf einer neuen, schwankenden Grundlage. Das staatliche Wettmonopol wurde mit einem neuen Staatsvertrag festgeschrieben, der auch Regelungen zur stärkeren Bekämpfung der Spielsucht enthält. Ziel, so Sachsen-Anhalt Innenminister Hövelmann, ein ehemaliger NVA-Offizier, sei die "Kontrolle des menschlichen Spieltriebs", helfen sollen dabei auch die Internet-Provider und Banken, die den Zugang zu Glücksspielseiten aus anderen EU-Ländern sperren und Überweisungen von und zu Firmen wie Bwin oder Betathome unterbinden sollen. Im Gegenzug gilt fpür die staatlichen Lottofirmen. die beinahe wöchentlich mit neuen Superjackpots Nichtspieler zum Spielen animieren, ein Verbot "offensiver Werbung". Wahrscheinlich in exakter Umsetzung dieser staatlichen Vorgabe wirbt die staatliche Lottogesellschaft derzeit täglich knallgelb auf Seite 1 der größten deutschen Tageszeitung.
Hinweise der EU-Kommission darauf, dass das neue deutsche Glücksspielrecht dem höherrangigen Europarecht widerspreche, sind von den deutschen Behörden nicht berücksichtigt worden. Männer wie Hövelmann wissen: Setzt die Kommission ihre Absicht um, das in Sachsen-Anhalt bereits wirksame Totalverbot von Glückspiel im Internet zu prüfen, werden ein paar Jahre vergehen. An deren Ende wird man das Online-Glückspiel, das man derzeit zwar verbieten, aber nicht verhindern kann, zwar mit großer Wahrscheinlichkeit wieder zulassen müssen. Bis dahin aber ist Glücksspiel Sache von Vater Staat, der auch alle Einnahmen aus der suchtgefährdenden Veranstaltung einstreicht.
Was an Umsätzen durch die zurückgefahrene Werbung ausfällt, holt sich Lotto übrigens im Zuge der weiteren Stärkung des Staates anderswo wieder: Unter Lottourlaub kann der Oddset-Wetter auf Tippentzug jetzt auch direkt beim Innenminister Pauschalreisen buchen. In Länder, in denen Zocken noch erlaubt ist.
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