Dienstag, 18. September 2007

Wir lassen uns das Bomben nicht verbieten


Jetzt geht es dem internationalen Terrorismus endlich wirklich an den Kragen. Brigitte Zypries macht nämlich ernst. Um gegen Hetzpropaganda von Terroristen, Bombenbau-Anweisungen oder das Werben für eine Ausbildung in terroristischen Trainingslagern strafrechtlich vorgehen zu können, plant die Ministerin die Schaffung eines neuen Paragraphen 91 Strafgesetzbuch (StGB). Der soll das Verbreiten oder das Anpreisen von terroristischen "Anleitungen" unter Strafe stellen. Verstöße können dann mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden. Zypries hat entdeckt, dass "das Netz als weltweiter Kommunikationsraum als Propagandamedium für Terroristen in erheblichem Umfang an Bedeutung gewonnen" hat. Dort zu findende "virtuelle Terror-Camps" würden eine erhebliche Gefahr für den öffentlichen Frieden darstellen: Bombenbauanleitungen vor allem, wie sie sich in zahllosen Büchern in zahllosen Bibliotheken finden, werden sofort äußerst akut gefährlich, wenn sie über eine Internetseite verbreitet werden.

Gemäß dem neuen Paragraphen 91 müssen derlei Anleitungen vom Täter nun nicht mehr direkt dazu "bestimmt" sein, einen speziellen Schaden eintreten zu lassen. Statt dessen soll es künftig ausreichen, dass die jeweilige Anleitung "objektiv geeignet" ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine Gewalttat mit einer staatsschutzrelevanten Zielsetzung zu begehen. Ebenfalls bestraft wird dann, wer sich eine solche Anleitung etwa durch das Herunterladen aus dem Internet verschafft. Dieser Tatbestand hätte dem Justizministerium zufolge etwa bei der Vorbereitung der versuchten Anschläge auf Regionalzüge im Sommer 2006 greifen können, wenn man denn vorher gewusst hätte, dass die Täter sich die Anleitungen für ihre Kofferbomben, die dann nicht funktionierten, im Internet besorgten. Diesen Punkt aber wird Wolfgang Schäuble mit seiner Initiative "Stasi 2.0" demnächst angehen.

Erfasst werden soll von der neuen Rechtsvorschrift auch der Erwerb von Viren (etwa Grippeviren), Giften (etwa Haushaltsreiniger und Unkrautbekämpfungsmitteln), radioaktive Stoffen (Uhren mit Leuchtziffern), Sprengstoffe (Feuerwerkskörper) oder zur Ausführung der vorbereiteten Tat erforderliche Vorrichtungen wie Zünder (Wecker, Taschenuhren). Inwieweit Silvesterknaller und Tischfeuerwerk wirklich betroffen sein werden, bedarf noch der Klärung in der Koalition. Ehe es soweit ist, bietet unser kleines Terrorcamp hier auf PPQ noch einmal den völlig straffreien Service, eine Bombenbauanleitung herunterzuladen. Aber Achtung, auch Papiertaschentücher, Backpulver und Plastiktüten fallen nach Bekanntwerden des Bombenrezepts vermutlich unter das Zypries-Verdikt. Dann müsste, zumindest bis zum Verbot von Benzin und Glasflaschen, Cola und Mentos-Dropsen, auf Molotovcocktails und Colabomben zurückgegriffen werden!

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