ja, es ist amtlich: "In manchen deutschen Städten ist es auf Grund des Milieuschutzes (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB) speziell in Altbauquartieren nicht gestattet, das eigene Badezimmer mit einem Bidet auszustatten, da dies den Wohnungswert erhöht und sich im Mietspiegel des Viertels niederschlagen könnte, was sich dann auf die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung auswirken könnte. Auch wenn diese Wohnung dem Hauseigentümer gehört und er überhaupt nicht vorhat, diese jemals zu vermieten, wird eine Entfernung des Bidets behördlich angeordnet."
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
2 Kommentare:
ist das echt? urteil? kabinettsbeschluss?
ich habs bei wikipedia gefunden, ohne quelle. laut google dürfte aber alles stimmen.
Kommentar veröffentlichen