Der kleine Tante Emma-Laden darf sonntags nicht für sieben Euro Buttermilch verkaufen, der innige Trendshop nicht für 100 Euro erbarmungswürdig häßliche T-Shirts - aber die Landesregierungen von Sachsen und Baden-Würtemberg müssen sich natürlich nicht an das Ladenschlußgesetz halten. Deshalb konnte die Landesbank Baden-Württemberg die durch überentwickelte Renditegier gepaart mit unterentwickelten Spekulationsfähigkeiten in Bedrängnis geratene Sachsen LB am heiligen Sonntag übernehmen. Ohne dass die sonst beim Thema Sonntagsöffnung reflexhaft aufschreiende Kirche oder die Gewerkschaften meldeten, verscherbelten der Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe ihre Anteile für 300 Millionen an die BW-Landesbank LBBW.
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