Benzalkoniumchlorid ist eine chemische Substanz, die vor allem zur Desinfektion und Konservierung dient. Auf einen Medikament lese ich also: "Enthält: dies und das und Benzalkoniumchlorid". Der nächste Satz lautet: „Enthält Benzalkoniumchlorid“. Holla, Überraschung. Irgend ein Gesetz sieht also offenbar vor, dass der Inhalt von Benzalkoniumchlorid in einem Medikament extra ausgewiesen werden muss. Und zwar egal, ob das offensichtlich ist (siehe: Enthält: dies und das …) oder nicht. Ein schöner Beweis dafür: In Deutschland steht das Prinzip über dem gesunden Menschenverstand. Warum? Wahrscheinlich darum: Einem Prinzip kann man nicht misstrauen, dem gesunden Menschenverstand schon. Soviel zum Thema „mündige Bürger“.
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