In erster Instanz ist die Ex-RAF-Terroristin Eva Haule vor dem Berliner Landgericht mit der Forderung gescheitert, Zeitungen den Abdruck von Bildern zu verbieten, die sie zeigen. Die 27. Zivilkammer hat im März erlassene einstweilige Verfügungen gegen fünf Zeitungsverlage aufgehoben, die Haule unter Verweis auf den besonderen Schutz für resozialisierte Straftäter erwirkt hatte. Die 52-Jährige, die mit dem „Kommando Jan-Carl Raspe“ Ende 1984 einen Bombenanschlag auf die NATO-Schule in Oberammergau verübt hatte, war wegen dreifachen Mordes und 23fachen versuchten Mordes 1994 zu lebenslanger Haft verurteilt. Eva Haules Anwalt Johannes Eisenberg kündigte daraufhin an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen zu wollen. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits früher festgestellt, dass der Übergang von der Haft in ein Leben danach der entscheidende Zeitpunkt sei, an dem sich der Resozialisierungserfolg von Straftätern verwirkliche. «Dies darf nicht durch Presseveröffentlichungen gefährdet werden», argumentiert Eisenberg, der unter anderem auch verhindert will, dass alte Fahndungsplakate mit dem Bild von Eva Haule öffentlich gezeigt werden dürfen.
Nun droht ein Terrorinterner Streit: Treffen würde ein solches Verbot nämlich auch eine frühere Kollegin von Eva Haule: Inge Viett, als Mitglied der Bewegung 2. Juni 1990 in Magdeburg verhaftet, zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt und seit 1997 auf freiem Fuß, illustriert ihre Autobiografie "Nie war ich furchtloser" (rororo) mit exakt diesem Fahndungsplakat.
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1 Kommentar:
der gerechtigkeit willen: die hz hat an vorderster front gekämpft. und offenbar gewonnen.
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