Im letzten Jahr haben die Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt insgesamt 1.567 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung rechtsextremistischer und fremdenfeindlicher Straftaten eingeleitet, tickerte es gestern durchs Land. Dies entspräche einer Steigerung von über 5 % gegenüber dem Vorjahr, unglücksboteten die Schlagzeilen. Im Kleingedruckten dann noch der Hinweis: Drei Viertel der Taten hatten die Verbreitung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß §§ 86a StGB zum Inhalt.
Auslöser eines dieser Verfahren war nebenstehend abgebildete Zeichnung. Im Zeitraum der Erhebung der oben genannten Zahlen lieferte sie tatsächlich den Anlass für ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Halle.
Der Schüler, der die Karikatur angefertigt hatte, war - so ist es seit Herbst letzten Jahres vom Kultusministerium des Landes allen Schulen angewiesen - wegen der Zeichnung, die sein Lehrer zufällig in einem Schulblock entdeckt hatte, von seiner Direktorin bei der Staatsanwaltschaft angezeigt worden. In der Folge ermittelte das Fachkommissariat 4, betraut mit dem "Staatsschutz" genannten Kampf gegen Verfassungsfeinde aller Art, wegen des Vorwurfs des Zeigens verfassungsfeindlicher Kennzeichen.
Im Zuge der Ermittlungen, die zufällig in die Zeit des Filmstarts von Helge Schneiders "Mein Führer" fielen, wurde der betreffende Schüler von Staatsschutzbeamten mehr als zwei Stunden lang vernommen. Im Anschluss daran hatten die Ermittler eine umfangreiche erkennungsdienstliche Behandlung des Verdächtigen geplant, die erst anwaltliches Eingreifen verhinderte. Der ermittlungsführende Staatsanwalt ließ anschließend zwar wissen, dass das Verfahren aus seiner Sicht nie hätte eröffnet werden dürfen. Allerdings sei er nunmehr - aufgrund der besonderen inhaltlichen Umstände - leider nicht in der Lage, es einfach einzustellen. Auch wenn Helge Schneiders Führer-Karikatur zeitgleich straffrei aus jeder Fernsehzeitschrift schaue.
Der Deal lautete am Ende: Keine Anklage gegen Schuldbekenntnis, dafür keine Strafe, sondern die Auflage, 20 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten - auf Anweisung des Jugendamtes der Stadt Halle übrigens beim Schützenverein abzuleisten.
Nachdem das geschehen ist, steht der der ganze dramatische, den Rechtsstaat in seinen Fundamenten bedrohende Fall nun in oben erwähnter Statistik. Von der im übrigen völlig unklar ist, worauf sich die genannten Zahlen beziehen. Handelt es sich um Straftaten, die aufgeklärt wurden? In denen Anklage erhoben worden ist? In denen Täter verurteilt worden sind? Oder umfasst die Statistik alle Vorfälle, in denen - aufgrund von Anzeigen oder von Amts wegen - ermittelt wurden? Also auch um jene, in denen die Ermittlungen später wieder eingestellt werden konnten? Ohne dass es zu einem Strafbefehl oder einer Anklage kam? Weil vielleicht gar keine Straftat vorlag? Oder Ermittlungen, die aufgrund der besonderen inhaltlichen Umstände leider nicht so einfach eingestellt werden konnten?
Auslöser eines dieser Verfahren war nebenstehend abgebildete Zeichnung. Im Zeitraum der Erhebung der oben genannten Zahlen lieferte sie tatsächlich den Anlass für ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Halle.
Der Schüler, der die Karikatur angefertigt hatte, war - so ist es seit Herbst letzten Jahres vom Kultusministerium des Landes allen Schulen angewiesen - wegen der Zeichnung, die sein Lehrer zufällig in einem Schulblock entdeckt hatte, von seiner Direktorin bei der Staatsanwaltschaft angezeigt worden. In der Folge ermittelte das Fachkommissariat 4, betraut mit dem "Staatsschutz" genannten Kampf gegen Verfassungsfeinde aller Art, wegen des Vorwurfs des Zeigens verfassungsfeindlicher Kennzeichen.
Im Zuge der Ermittlungen, die zufällig in die Zeit des Filmstarts von Helge Schneiders "Mein Führer" fielen, wurde der betreffende Schüler von Staatsschutzbeamten mehr als zwei Stunden lang vernommen. Im Anschluss daran hatten die Ermittler eine umfangreiche erkennungsdienstliche Behandlung des Verdächtigen geplant, die erst anwaltliches Eingreifen verhinderte. Der ermittlungsführende Staatsanwalt ließ anschließend zwar wissen, dass das Verfahren aus seiner Sicht nie hätte eröffnet werden dürfen. Allerdings sei er nunmehr - aufgrund der besonderen inhaltlichen Umstände - leider nicht in der Lage, es einfach einzustellen. Auch wenn Helge Schneiders Führer-Karikatur zeitgleich straffrei aus jeder Fernsehzeitschrift schaue.
Der Deal lautete am Ende: Keine Anklage gegen Schuldbekenntnis, dafür keine Strafe, sondern die Auflage, 20 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten - auf Anweisung des Jugendamtes der Stadt Halle übrigens beim Schützenverein abzuleisten.
Nachdem das geschehen ist, steht der der ganze dramatische, den Rechtsstaat in seinen Fundamenten bedrohende Fall nun in oben erwähnter Statistik. Von der im übrigen völlig unklar ist, worauf sich die genannten Zahlen beziehen. Handelt es sich um Straftaten, die aufgeklärt wurden? In denen Anklage erhoben worden ist? In denen Täter verurteilt worden sind? Oder umfasst die Statistik alle Vorfälle, in denen - aufgrund von Anzeigen oder von Amts wegen - ermittelt wurden? Also auch um jene, in denen die Ermittlungen später wieder eingestellt werden konnten? Ohne dass es zu einem Strafbefehl oder einer Anklage kam? Weil vielleicht gar keine Straftat vorlag? Oder Ermittlungen, die aufgrund der besonderen inhaltlichen Umstände leider nicht so einfach eingestellt werden konnten?
4 Kommentare:
is nich wahr. was sagt die hz dazu? noch mal zur sicherheit: is nich wahr. ist das wirklich so, oder ähnlich, passiert?
das ist genauso passiert
und die zeichnung ist - echt? ich hörte heute morgen, die zahlen des innenministers beträfen ermittlungsverfahren. d.h.: je mehr linke querulanten putzige kinderzeichnungen verpetzen, um so rechtsradikaler ist sachsen-anhalt.
die zeichnung ist echt, wenn auch nicht die echte. die liegt ja bei den asservaten
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