![]() |
| Mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin unterhält Deutschland eine Mahn-Institution, die den Finger immer wieder in die Wunde legt, ohne dass es jemanden interessiert. |
Sie sitzen in bester Lage, direkt am Checkpoint Charlie. Falls mal schnell eine Frage klären ist, sind es nur zehn Radminuten bis zum Reichstag und zum Kanzleramt. Das Deutsche Institut für Menschenrechte, oft bündig "Menschenrechtsinstitut" genannt, siedelt in Berlin Mitte, im Zentrum der moralischen Welt.
Von hier aus beachten 130 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Menschenrechtslage in Deutschland. In Monitoring-Stellen für die UN-Behindertenrechtskonvention, die UN-Kinderrechtskonvention und Berichterstattungsabteilungen für Menschenhandel und geschlechtsspezifische Gewalt erstellen sie Analysen, Stellungnahmen und Empfehlungen für den Bundestag, die Bundesregierung und die Bundesländer.
Doppelt hält besser
Wozu ein ausgewiesener Rechtsstaat wie Deutschland eigens ein zusätzliches unabhängiges Menschenrechtsinstitut benötigt, wird nicht auf Anhieb klar. Deutschland gilt gemeinhin als Staat, in dem die Wahrung der Menschenrechte Verfassungsgrundsatz ist und die Gewaltenteilung funktioniert. Die Gesetzgebung ist keinerlei Zwängen ausgesetzt. Die Justiz ist unabhängig. Die Medien können zusätzlich frei und meist ohne Einschränkung in jede dunkle Ecke leuchten.
Dennoch finanziert der Deutsche Bundestag die Institution in der Zimmerstraße. Das muss nicht so, aber irgendwie müsste es: Nach Pariser Prinzipien der UN - nicht zu verwechseln mit dem Pariser Klimavertrag - sind Unterzeichnerstaaten der NMRI-Resolution der UN-Generalversammlung von 1993 verpflichtet, "Nationale Menschenrechtsinstitutionen" (NMRI) nach internationale Mindeststandards zu gründen und zu unterhalten.
Genau nach Vorschrift
Deutschlands Menschenrechtsinstitut erfüllt die Vorgaben. Es ist bei der UN mit dem sogenannten A-Status akkreditiert. Damit darf es "Politik und Gesellschaft beraten, Bildung fördern" und "Defizite bei Inklusion, Diskriminierung oder Schutz vulnerabler Gruppen" dokumentieren. UN-Vorschrift ist, dass jedes Menschenrechtsinstitut über "eine ausreichende Infrastruktur und Finanzierung" verfügt. Es soll schließlich "die Zivilgesellschaft und alle mit Menschenrechten befassten Berufsgruppen" einbinden.
Worin, das wird nicht so recht klar. Von 84 Millionen in Deutschland lebenden Menschen haben bis heute schätzungsweise über 80 Millionen noch nie vom "Menschenrechtsinstitut" gehört. Kein Wunder. Als die Menschenrechtswächter einmal "Reformvorschläge für Barrierefreies Bauen" veröffentlichten - "Barrierefreies Bauen" wurde im wissenschaftlichen Original, gelangte die Anregungen einzig und allein über die Seite "Kobinet-Nachrichten" an die Öffentlichkeit.
Mutige Warnung vvor der AfD
Auch die Beantwortung der Frage, ob "Ökozid eine Straftat in der Ukraine" ist, traf öffentlich auf keinerlei Interesse. Nur die Bundeszentrale für politische Bildung erbarmte sich - womöglich aus aus behördlicher Solidarität -, die vom Menschenrechtsinstitut veröffentliche Anklage gegen die russischen Verbrechen weiterzutragen.
Allenfalls konnte die mutige Warnung der Institutsmitarbeiter vor der AfD als "Gefahr für Menschen mit Behinderung" als medialer Erfolg gezählt werden: Die "Frankfurter Rundschau" griff die Idee auf, der Partei "Parallelen zur nationalsozialistischen Ideologie" Selbst der Abschlussbericht zum Forschungsprojekt "ABRAKA – Abwehrreaktionen in der rassismuskritischen Bildungsarbeit" verpuffte.
Abwehrreaktionen in der Medienlandschaft
Menschenrechte sind nicht sexy, nicht einmal für den "Spiegel" In dessen Onlineausgabe schafften es die Forschenden von Direktorin Beate Rudolf vor drei Jahren zuletzt, damals mit der Erstausgabe der in diesem Jahr wiederholten inständigen Warnung vor der AfD.
Deutschlands unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution arbeitet offensichtlich eher hinter den Kulissen. Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen und Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen finden aus leise Weise statt. Selbst der feierlich begangene 25. Jahrestag der Gründung des Institutes im März hinterließ in der öffentlichen Wahrnehmung keine einzige Spur.
Nicht auf Aufmerksamkeit bedacht
So bescheiden sind sie da, hart in der Sache, aber nicht auf Aufmerksamkeit bedacht. Die kurz und knapp auch als "DIMR" unbekannte Institution aber ist gerade dadurch ein Monument deutscher Ernsthaftigkeit bei der Umsetzung eingegangener Verpflichtungen: Menschenrechte sind hierzulande ohnehin geltendes Recht. Sie bilden gemeinsam mit den im Grundgesetz formulierten Grundrechten und der EU-Menschenrechtscharta das Fundament der freiheitlichen Gesellschaft.
Doch die weiß eben auch: In der Praxis garantieren Gesetze allein nicht ihre Umsetzung. Die Pandemiezeit hat gezeigt, dass sich selbst Grundrechte leichterhand durch einfache ministerielle Verordnungen aushebeln lassen.
Später hat der Bundesverteidigungsminister sich daran ein Beispiel genommen, und das gerade erst vom Parlament verabschiedete neue Wehrdienstgesetz mit ein paar Federstrichen um eine Passage bereinigt, die öffentlichen Unmut hervorgerufen hatte. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages bescheinigte ihm später, die Aussetzung der gesetzlichen Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte nach § 3. Abs. 2 Wehrpflichtgesetz verfassungswidrig gewesen, weil ein Minister den "Vollzug von Gesetzen nicht aussetzen" dürfe.
An Anweisungen gebunden
Der Aufschrei blieb aus. Niemand klagte. Gerichte entscheiden Einzelfälle, können das aber nur, wenn jemand sie anruft. Parlamente setzen Recht, müssen sich aber darauf verlassen, dass Behörden sie umsetzen. Verwaltungen sind an Anweisungen gebunden. Beamte tun, was ihnen von Vorgesetzten gesagt wird, auch heute noch.
Gut, dass es ein Menschenrechtsinstitut gibt, das in solchen Momenten einen Finger in die Wunde legt. In der Pandemiezeit etwa fanden Forscher des DIMR heraus, dass "jeder Mensch das Recht auf einen sicheren und wirksamen Corona-Impfstoff" hat und "Kinder bei der Entwicklung staatlicher Maßnahmen gehört werden" müssen.
Rechtewahrende Einschränkungen
Das Institut empfahl Bund und Ländern zudem gleich am Anfang der Pandemie, alle Freiheitsbeschränkungen zur Eindämmung so zu gestalten, dass die Rechte Älterer gewahrt blieben. Zu den Rechten aller anderen Menschen äußerten sich die Experten nicht. Auch zur Pandemie später nie mehr. Direktorin Beate Rudolf beschrieb stattdessen: "Es ist unsere Aufgabe, mit Forschung, Politikberatung und Menschenrechtsbildung den Respekt für Menschenrechte und eine Kultur der Menschenrechte in Politik und Gesellschaft zu fördern".
So viele gesellschaftliche Entwicklungen bedürfen "menschenrechtlicher Antworten". Da sind die Strategiefelder "Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken", "Wandel der Lebensgrundlagen menschenrechtlich gestalten" und "Menschenrechtsschutzsystem stärken, zivilgesellschaftliche Freiräume schützen", wie die gelernte Völkerrechtlerin Richter anfzählte.
Aus diesem Grund wohl beerdigten auch die Menschenrechtler Das Corona-Thema schnell, gründlich und endgültig. Seit fünf Jahren schon ist das Thema tot und begraben. Die letzte Wortmeldung war ein Appell, den "Wiederaufbau in der EU an den wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechten" auszurichten.
"Menschenrechte und Klimawandel"
Ist es dazu gekomen? Ist die Mahnung verhallt? Die Menschenrechtsforschung kann es noch nicht sagen. Es ist so viel, was zu erledigen ist. Da müssen die "menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen" die "Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt", die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, die "Arbeitsausbeutung in der häuslichen Betreuung", "inklusive Bibliotheken", der "Gewaltschutz in Unterkünften für Geflüchtete" beoabchtet werden. Und dann ist da auch noch der "Schutz von Menschenrechten an den EU-Außengrenzen", gar nicht zu reden von "Menschenrechte und Klimawandel" sowie "Menschenrechtsbildung und Demokratie".
Fast zu viel für nur 130 Leute, die zur regelmäßigen Berichterstattung an nationale und internationale Gremien über die Menschenrechtslage im Land verpflichtet sind, um die "strukturellen Lücken" bei der Durchsetzung der Menschenrechte zu füllen. Wenigstens aber lässt der Bundestag sich bei der Finanzierung nicht lumpen: Lag das Budget des DIMR 2002 noch bei bescheidenen 1,5 Millionen Euro, kletterte der Etat zuletzt auf mehr als zehn Millionen Euro. Die jährliche Wachstumsrate liegt knapp über neun Prozent. Zum vergleuch: Selbst der durchschnittliche jährliche Anstieg der Bundestagsdiäten für den Zeitspanne von 2001 bis 2026 lag nur bei 2,26 Prozent.
Vorsicht vor KI
Für ein "Frühwarnsystem", das meist zu spät anschlägt, ist das eine Stange Geld. Für ein Haus mit "Brückenfunktion zwischen Staat, Zivilgesellschaft und internationalen Gremien" kann es gar nicht teuer genug sein. Das DIMR agiert außerhalb des tagespolitischen Drucks, unabhäging von Relevanz und gesellschaftlicher Bedeutung von erkannten Defiziten, die auch Parteien oder Ministerien scheuen.
Hier reagiert auch aufkommende Tendenzen, um "den Einsatz von KI so zu regulieren, dass die Risiken begrenzt werden". Der Staat müsse sich nicht bei jedem pandemiebedingten, aber "bei jedem technologiebezogenen Eingriff an den verfassungsrechtlichen Grundsätzen des Rechtsstaats und der Demokratie messen lassen".
Beim Menschenrechtsinstitut ist das Phänomen des abnehmenden Grenznutzens gut zu beobachten, das immer auftritt, wo der Staat etwas mit vollen Händen fördert. Anfangs reichten anderthalb Minuten, zusammengetragen nur von einigen Steuerbürgern, um Büroräume und Arbeitsplätze in der Zimmerstraße entstehen zu lassen. Dochnicht lamnge, und es brauchte mehr. Immer neue Steuerzahler müssen Geld ins DIMR buttern, das zugleich imemr weniger erreicht.
Am Tag der Gründung des Deutschen Instituts für Menschenrechte rügte die in Deutschland vor allem für den Zustand von Pflegeheimen und der Gefahr der Benachteiligung von Frauen, Familien, Älteren in den sozialen Sicherungssystemen . Eine Etatsteigerung von 600 Prozent sspäter ist die Menschenrechtslage "starken Spannungen ausgesetzt". Kritisiert werden "zunehmende Gefahren für den Rechtsstaat, die Einschränkung von Versammlungsfreiheiten, Abschiebungen sowie Stigmatisierungen von Minderheiten und Geflüchteten".
"Kommissar für Grundrechte"
Doch dass der Institutsetat sich inflationsbereinigt mehr als vervierfachen musste, während Löhne und selbst Abgeordnetendiäten deutliche weniger schnell stiegen, kann als Zeichen gelesen werden, wie ernst Deutschland seine internationalen Verpflichtungen nimmt. Italen etwa, ebenfalls Unterzeichner der Pariser Resolution, hat gar kein Menschenrechtsinstitut.
Dort erledigt das der Regierung unterstellte interminsterielle Comitato Interministeriale per i Diritti Umani (CIDU). Auch Belgien verzichtet auf den A-Status und hält sich nur das "Föderale Institut zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte" (FIRM/IFDH). Ebenso wie Ungarn, dessen "Kommissar für Grundrechte" wegen seines B-Status kein uneingeschränktes Rederecht vor dem UN-Menschenrechtsrat hat.
Dort aber muss die Stimme erheben, wer menschenrechtliche Antowerten geben will, denn dort sitzen Kuba, Pakistan und Katar, der Irak und China, dazu Ägypten, Angola und der Kongo, allesamt Staaten, die keine oder keine unabhängigen Mneschenrechtsinstitute unterhalten.

