Ausschließlich an Männer und Frauen richten sich die Angebote im DFB-Fanshop. Alle anderen Geschlechter gehen leer aus. |
Der größte Sportverein des Landes, er ist nicht einfach nur ein Sportverein, sondern auch ein sensibles Gefühlsthermometer, auf dem sich der Gesundheitszustand der Nation ablesen lässt. Geht es abwärts bei den Kickern, die vom Deutschen Fußballbund monopolartig organisiert werden, geht es auch abwärts mit Stimmung und Leistung von Volk und Volkswirtschaft. Andererseits spiegelt der millionenschwere Verband, dem es beständig an Geld fehlt, auch die Fortschrittssprünge perfekt wieder, die die Gesellschaft zu machen gezwungen wird.
Zwei Geschlechter im DFB-Shop
Geführt von einer Funktionärskaste, in der sich nur wenig mehr weibliche Vertreter finden als im obersten Glaubensrat der iranischen Mullahs, sieht sich der DFB als scharfe Waffe der Progression; Man ist zwar weitgehend weiß, aber trotzdem bunt. Man ist ein Mann, aber doch auch eine "Frauenfußballspielerin". Und man kennt in Frankfurt sogar noch so viele Geschlechter mehr, dass ein von Fans gezeigtes Spruchband mit dem Aufdruck, es gebe derer nur zwei, mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt wurde.
Nun sind 18.000 Euro im Profifußball etwa so viel wert wie fünf Cent beim Bäcker in Friedenszeiten waren. Kein Geld, das für irgendetwas anderes reichen würde als vielleicht für ein Abendessen der Funktionäre. Doch der Anlass für das Bußgeld ist umso mehr wert: Der Fußballverband, der sich seit Jahren hartnäckig weigert, Forderungen nach der Einführung von Mixed-Wettbewerben zu erfüllen, wie es sie in der Leichtathletik, im Turnen und beim Tennis schon lange gibt, bietet in seinem eigenen Fanshop Bekleidung für genau zwei Geschlechter an. Kassiert aber für Hinweise auf diesen, angesichts des neuen Personenstandsrechts unhaltbaren Zustand, fünfstellige Summen als Geldbuße.
Reich von eigenen Gnaden
Ein Reich von eigenen Gnaden, das traditionell nur für genau zwei Geschlechter Wettbewerb organisiert - einen für Frauen, einen für Männer. Aber den Hinweis darauf sanktioniert, weil er "diskriminierend" sei, ebenso wie auch jede Kritik an der verhängten Strafe. Das Spruchband - Wortlaut "Es gibt viele Musikrichtungen, aber nur zwei Geschlechter" - verstoße "in grober Weise gegen § 9 Nrn. 2. Abs. 1, 3. der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung in Bezug auf die geschlechtliche bzw. sexuelle Identität".
Danach hat Leverkusen noch Glück gehabt: Eigentlich kann jeder, der "die Menschenwürde einer Person oder einer Gruppe von Personen durch herabwürdigende, diskriminierende oder verunglimpfende Äußerungen oder Handlungen in Bezug auf Hautfarbe, Sprache, Religion, Herkunft, Geschlecht oder sexuelle Orientierung verletzt oder sich auf andere Weise rassistisch und/oder menschenverachtend verhält", mit einer Geldstrafe von "bis zu 100.000 Euro" belegt werden.
Mindeststrafe für "groben" Verstoß
Dass ein hier "grober" Verstoß mit der Mindeststrafe für Offizielle abgehandelt wird, lässt erahnen, dass es dem Fußballbund, in den vergangenen Jahrzehnten von Steuerhinterziehungs-, Betrugs- und allerlei anderer Affären gebeutelt, aber auch sportlich vollkommen erfolglos, nicht ganz geheuer ist mit der Festlegung auf mehr als zwei Geschlechter. Zwar betont die Presseabteilung des DFB, dass es "in Deutschland bereits seit Ende 2018 die Möglichkeit" gebe, dass "Menschen, die sich nicht als "männlich" oder "weiblich" identifizieren, beim Eintrag ins Personenstandsregister die Option "divers" zu wählen."
Aber vor der eignen Tür steht bisher ja nicht einmal ein kleiner Bolzplatz für queere Kicker. Geschweige denn, dass der mächtige Verband jemals hat erkennen lassen, dass er gewillt ist, die seit 124 Jahre festbetonierte Geschlechterapartheid im Spielbetrieb durch eine offene Regelung und den Abschied von sogenannten "Mannschaften" zu beenden. Bis in den DFB-eigenen Fanshop zieht sich dieses alte Denken in zwei Geschlechtern - nur für "Herren", "Damen" und "Kinder" werden hier Trikots und Hosen, Stutzen, Hoodies und Schuhe angeboten. Eine Chance für "Menschen, die sich nicht als "männlich" oder "weiblich" identifizieren", hier einzukaufen, gibt es faktisch nicht.
Schade dass der Verein so schnell einknickt, hätte er sich mal Argumentationsbeistand bei ppq holen sollen.
AntwortenLöschenDiskussionswürdig evtl. der Fußballfan, der themenfremde Statements mit ins Stadion bringt.
https://lh3.googleusercontent.com/-b7NGNRyu_BA/ZbYd4hiirjI/AAAAAAAAurs/RkIyZLUyS-kOlbRymfe4L8JldSN1dVUogCNcBGAsYHQ/w516/240126_klonovsky_kampf_gegen_rechts.png
AntwortenLöschenHoffen wir.
https://lh3.googleusercontent.com/-b7NGNRyu_BA/ZbYd4hiirjI/AAAAAAAAurs/RkIyZLUyS-kOlbRymfe4L8JldSN1dVUogCNcBGAsYHQ/s0/240126_klonovsky_kampf_gegen_rechts.png
AntwortenLöschenDas w516 (weite 516px) durch s0 (original size) ersetzen, dann klappt es auch mit einer ordentlichen Schriftdarstellung.
Gibt es eigentlich auch "Frauenhandballspielerinnen"? Sind mir im Fernsehen noch nie aufgefallen,
AntwortenLöschenaber ich gucke auch fast nie Sport.
Danke, Anmerkung. - Als Jux empfinde ich, dass es Klonovsky ofenkundig mit den blaublütigen Degeneraten von und zu Rotz an der Backe zu halten scheint, oder, den Eindruck macht es wenigstens.
AntwortenLöschenErzählte gestern ein Schötzenkamerad nach dem Waffendähnst beim Met:
AntwortenLöschenDas Gesetz dazu gälte erst seit diesem Jahr, das Ereignis wäre aber schon im vorichten gewesen ... nur noch abartig.
Zur Information, das ist/soll Gesetz werden:
AntwortenLöschenhttps://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332
Zitate: "Für den Spannungs- und Verteidigungsfall sieht der Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz eine ausgewogene Sonderregelung vor: Für den Dienst an der Waffe soll vorübergehend die rechtliche Zuordnung zum männlichen Geschlecht bestehen bleiben, wenn ein Änderungsantrag in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Spannungs- oder Verteidigungsfall gestellt wird. In allen anderen Lebensbereichen wird die betroffene Person dem personenstandsrechtlich gewählten Geschlecht zugeordnet. Die Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen bleibt damit weiterhin möglich und entfaltet in anderen Bereichen Rechtswirkungen. Eine etwaige Heranziehung zum Wehrdienst aufgrund der Wehrpflicht bedeutet auch nicht, dass dieser zwingend "als Mann" abgeleistet werden muss. Zweck der Regelung ist, einer Umgehung der Wehrpflicht im Spannungs- oder Verteidigungsfall vorzubeugen und damit die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland sicherzustellen. Die Härtefall-Regelungen im Wehrpflichtgesetz (WPflG) finden auch auf diese Fälle Anwendung. Auf Antrag kann gemäß § 12 Absatz 4 WPflG eine Person vom Wehrdienst zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für sie wegen persönlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Diese allgemeine Härtefallregelung, die für alle wehrpflichtigen Personen gilt, eröffnet auch im Anwendungsbereich des § 9 SBGG-E ausreichend Möglichkeiten, unbillige Härtefälle im Einzelfall zu vermeiden."
Ansonsten: 1x jährlich Geschlecht wechseln ist völlig i.O!