Bis heute nicht von X gelöscht: Fake News wie diese zwingen die EU-Kommission jetzt zu amtlichen Zensurmaßnahmen gegen Elon Musks "Höllenschlund" SZ). |
Man hatte wirklich viel Geduld in Brüssel. Langmut zeigte die EU-Kommission, Verständnis für die Erschwernisse, die die Führung von gleich einem halben Dutzend Firmen mit sich bringt, deren Börsenwert beinahe höher ist als der Etat für Öffentlichkeitsarbeit aller EU-Kommissare zusammen. Als EU-Digitalkommissar Thierry Breton nach der Übernahme des amerikanischen Kurznachrichtendienstes Twitter durch den in die USA geflüchteten Elon Musk ein erstes Ultimatum an den Unternehmer formulierte, war der 68-jährige Franzose voller Nachsicht. Er lud Musk nach Brüssel vor. Dort könne der neue Twitter-Besitzer sich vor den europäischen Institutionen für seine Handlungen rechtfertigen, bot die EU an.
Ignorierte Vorladungen, düpierte Kommissare
Aber Musk tat gar nicht dergleichen. Die erste Vorladung ignorierte er, der zweiten folgte er nicht. Ein Sorgenkind für den weltweit ersten Meinungsfreiheitskontinent, auf dem nicht nur das deutsche NetzDG Internetplattformen zu einem sogenannten "härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terrorpropaganda"
zwingt, sondern nach Inkrafttreten von Digital Services Act, Digital Markets Act und Data Governance Act auch eine ganze Reihe von weiteren Betreuungsangeboten verhindern, dass "Hass und Lügen, manipulierte Wahrheiten, Regierungspropaganda und dreiste Falschmeldungen ungefiltert bis in die Köpfe der Betreuungsbedürftigen landen.
Die Hand war ausgestreckt. Doch der neue Twitter-Eigentümer gab sich unbeeindruckt sogar von der Ankündigung der EU-Kommission, den Zugang zu Twitter von ganz EU-Europa aus zu sperren, wenn Musk nicht kooperiere. EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton blieb äußerlich gelassen, als Musk vor einem Jahr einem von ihm schon offiziell angekündigten "weiteren Treffen noch vor Weihnachten" (Breton) fernblieb.
Gezielte Lüge auf X
Es wäre überhaupt das erste gewesen, abgesehen von einem Videotelefonat. Doch Breton, der schon seit Jahren die Gefahr von Atomkraft leugnet, hatte diesmal nicht ohne Grund geschwindelt: Weil seine Behauptung, es werde "ein weiteres Treffen" mit Musk noch vor Weihnachten 2022 geben, bei dem von Musk ohne Einverständnis der EU in "X" umbenannten Dienst ungeachtet des Wahrheitsgehaltes stehenblieb, kündigte er bald darauf an, ein "förmliches Verletzungsverfahren" gegen das US-Angebot zum regellosen Meinungsaustausch zu eröffnen.
Gründlich wurde seitdem geprüft. Gemeinsam mit den deutschen Meinungsfreiheitsschutzbehörden, dem Bundesblogampelamt (BBAA), der Bundesamt für Justiz und der deutschen Sozialdemokratie gelang es, zahllose Verstöße nachzuweisen. So waren bei X EU-Meinungsvorschriften systematisch missachtet worden, eine Explosion des Hasses vertrieb viele gutwillige Nutzer, Hetzer verletzten das staatliche Humormonopol und allein schon der verständliche Wunsch, eine deutsche Stadt auf guten Gründen in die Steinzeit zurückbomben zu lassen, sorgte für teils aufgeregte Gegenrede.
Aufsichtsbehörde für Meinungsgenehmigung
Die EU konnte und wollte nun nicht mehr länger zögern. Begleitet von solidarischem Zuspruch der großen Medienhäuser, für die die Wertegemeinschaft mit dem "Medienfreiheitsgesetz" (Gesetz zum Schutz der Medienfreiheit in der EU) in Kürze eine eigene zentrale Aufsichtsbehörde zur künftigen Inhaltsregulierung einführen wird, greift die Kommission nun durch gegen den "Höllenschlund" (SZ). Es bestehe der dringende Tatverdacht, dass X nicht ausreichend gegen Desinformation und Hass vorgehe, Transparenzverpflichtungen verletze und sein Bedienungsoberfläche seiner Plattform so irreführend designt habe, dass sei der des inzwischen eingestellten Versuchs der EU ähnelte, mit eu-voice.eu die "Stimme der EU ins Fediverse" zu bringen.
In der kommissionseigenen Hass-Plattform ist derzeit nichts im Trend, Diskussionen toben hier in Deutschland-Geschwindigkeit. Dass es nach den Vorschriften des Gesetzes für digitale Dienste so nicht weitergehen kann, ist für Thierry Breton klar. Auch angesichts der Mengen an Hamas-Propaganda, die bei TikTok durchweg unwidersprochen bleibt, musste die Kommission handeln und ein förmliches Verfahren gegen X einleiten.
Die üblichen Verdächtigen
Nachdem der Dienst vor Monaten trotz der zuletzt immer wieder zu verzeichnenden Abwanderungswellen durch die Einstufungskommission bei der EU-Kommission erfolgreich hatte als "Very Large Online Platform" gekennzeichnet werden können, unterliegt sie nun direkt der strengen Aufsicht der Kommission. Die wird im Vertragsverletzungsverfahren nun prüfen, inwieweit X einzelne Nutzer, die immer wieder durch die Verbreitung von Falschnachrichten und manipulierte Meinungsbeiträge auffallen, auf Anweisung aus Brüssel sperren muss.
Nach dem "Gesetz über digitale Dienste", das weltweit als Goldstandard für Zensur gilt, ist X verpflichtet, die Verbreitung sogenannter "illegaler Inhalte" zu verhindern, ohne dass die EU dazu definieren muss, was genau ein illegaler Inhalt ist. Der DSA beinhaltet einen Melde- und Aktionsmechanismus für solche Fälle. Wer sich nicht daran hält, muss mit "abschreckenden Sanktionen" (Breton) rechnen, die ähnlich "rasch" (Breton) durchgesetzt werden sollen wie die üblicherweise von der EU-Kommission gegen die Mitgliedsstaaten angestrengten Vertragsverletzungsverfahren. Nach den letzten Daten der EU, die aus Gründen der Transparenz aus dem Jahr 2019 stammen, laufen davon derzeit 1.564 gegen sämtliche Mitgliedsländer.
Da geht es ja 'Meta' (Zuckerberg) endlich auch an den Kragen!
AntwortenLöschenFacebook and Instagram have become a "breeding ground" for child predators, the New Mexico attorney general has claimed in a lawsuit.
https://www.bbc.com/news/business-67640177
Wenn die EU so schnell handelt, geht es entweder um viel Kohle für 'Stakeholder' oder um direkten Nutzen für den Filz aus Geheimdiensten und Parteien. Die können auf keinen der großen Propagandakanäle verzichten, zumal immer noch Wahlen drohen, bei denen es nicht nach ihren Vorstellungen laufen kann.
"die Verbreitung sogenannter "illegaler Inhalte" zu verhindern, ohne dass die EU dazu definieren muss, was genau ein illegaler Inhalt ist."
AntwortenLöschenIllegal ist alles was von der tagesaktuellen Parteilinie abweicht. Das ist doch wirklich nicht schwer zu verstehen.
Wenn der EU da mal nicht die unabhängige Justiz in die Quere kommt. Die hat nämlich (Landgericht Ellwangen, 1 O 49/22) geurteilt, dass das Lügen ein Grundrecht ist. Jedenfalls dann, wenn die Lügner Karl Lauterbach heißt.
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