Donnerstag, 20. April 2023

Heizen ohne Geizen: Das gilt jetzt in der neuen Wärmewelt

Margarethe Möller aus Kyritz bei Wusterhausen Neustadt hofft auf die großzügigen Umbauentlastungregelungen aus dem Guten-Heizungen-Gesetz.

Dieser Weg wird kein leichter sein! Aber nun hat sich die Bundesregierung intern auf eine Reihe von regeln, Vorgaben, Vorschriften und Maßnahmen zum Bundesheizungstausch geeinigt, die ab 1. Januar kommenden Jahres greifen sollen. Bereits wenigen Wochen später ist vorgesehen, dass Deutschland insgesamt seine Klimaziele im Wohnbereich erreicht. Die EU hat mit ihren aktuellen Beschlüssen zur Verteuerung von Energie nach Auslaufen der Erdgas- und Strombremsen bereits Zustimmung signalisiert. Dass der Bundestag das neue Gute-Heizungen-Gesetz in Kürze durchwinken wird, gilt wie immer als reine Formsache.

Erneuerbar mit Kohlestrom

Komplizierter ist die Umsetzung, da die Ampel nach langem Streit eine Vielzahl von Ausgleichs- und Ausnahmebestimmungen verabredet hat. Damit sollen auf Wunsch der FDP vor allem reiche Vermieter geschützt werden, die SPD hat erfolgreich darauf gedrungen, Arbeiter und Angestellte sowohl in abgezahlten als auch in noch nicht abgezahlten Einfamilienhäusern zu schonen. Die Grünen wiederum bestanden auf der Beibehaltung der grundsätzlichen 65-Prozent-Regel. Danach muss jede deutsche Heizung zum Stichtag zu mindestens 65 Prozent mit sogenannten erneuerbaren Energien versorgt werden. Nach den Regeln der EU-Taxonomie zählen darunter allerdings auch Atom-, Gas- und Kohlestrom.

Das ist eine Erleichterung für viele ärmere Menschen, aber nicht das einzige großzügige Geschenk der Ampel an Heizende. Das Gute-Heizung-Gesetz (GHG) soll nun nicht mehr wie anfangs gedacht das Weltklima schützen, es soll auch so gestaltet werden, dass die drei Parteien bei der Bundestagswahl in zwei Jahren nicht von einem Wutsturm sich enteignet fühlender Querbürger hinweggefegt werden.

Um das zu verhindern, hat Robert Habeck nach der bereits beschlossenen Übernahme eines Teils der Stromkosten von reichen Wärmepumpenbesitzern durch die ärmeren Schichten einen zusätzlichen Klimabonus ins Umbaupaket verhandelt: Wer arm, armutsbedroht oder von Sozialleistungen abhängig ist, bekommt zu den 30 Prozent der direkten Umbaukosten, die ohnehin der Steuerzahler übernimmt, weitere 20 Prozent aus einem eigens mit Hilfe neuer Schulden geschaffenen Sondervermögen überwiesen. 

Knallharte Sozialauswahl

Hier gilt eine harte Sozialauswahl: Wer noch zu viel Geld selbst hat, bekommt nur zehn Prozent. Kann sich aber für eine höhere Förderung qualifizieren, indem er früher mit dem Ausstieg beginnt. Nachzuweisen ist dann, dass die zur Verschrottung bestimmte Heizung noch neu ist und unter anderen Bedingungen noch Jahre oder gar Jahrzehnte laufen könnte.  Die Ausnahme hier: Wer zu alt ist, für den gilt der Verbraucherschutz, den Habeck anstrebt, nicht. Jüngere aber sollen durch sanften Druck überzeugt werden: Notorischen Gaskesselbetreibern drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

Auch wer nicht kann, muss umbauen, ausgenommen er fällt unter die noch nicht näher bestimmten Sonder- und Härtefälle. Dann wiederum greift die 65-Prozent-Regel für Über-80-Jährige, sofern sie in Gebäuden mit nicht mehr als sechs Wohneinheiten und einem roten oder blauen Dach leben. Entscheidend soll ein Stichtag sein, Ehepaare müssen allerdings beide alle terminlichen Vorgaben erfüllen oder sich zumindest vorübergehend trennen.

Lohnend für Versorgte

Finanziell lohnt sich das aber nur für die, die zu spät dran sind: Eingebaut werden muss nämlich anderenfalls eine theoretisch denkbare Wasserstoffheizung, aber nur in Bestandsgebäuden, in die der zuständige Versorger in den nächsten 62 Jahren keine Fernwärmeleitung legen will. Auch Biomasse oder Biomethan wären denkbar, allerdings nur in Gebäuden mit ungeraden Baujahren, die nicht über einen Fahrstuhl oder einen EU-konformen Paternoster verfügen. Ab 1. Januar müssen Hauseigentumsbesitzer:innen bei der Heizbehörde allerdings nachweisen, dass sie einen Versorger kennen, der ihnen vorab unterschriftlich garantiert, dass für sein Haus oder seine Wohnung ab 1. Januar 2030 50 Prozent Versorgung mit klimafreundlichen E-Fuels geplant sind und ab 2035 sogar 65 Prozent.

Eine unbürokratische Lösung, die viele Fesseln lösen wird. Heizen mit Kohlestromheizung oder einer Solarthermieanlage bleibt erlaubt und ist sogar erwünscht. Dies gilt sowohl in Neubauten wie auch beim Ersatz defekter Heizungen im Altbau. Brennwertkessel, die im Zuge der ersten Phase der Umsetzung nicht kaputtgehen wollen, dürfen von Fachfirmen ausgebaut werden, müssen dann aber bei Bundesheizungssammelstellen zur Entsorgung abgegeben werden. 

Vorübergehender Weiterbetrieb

Im Kabinett waren die Befürchtungen groß, dass sich anderenfalls eine Welle von deutschen Heizkesseln in EU-Nachbarstaaten wälzt und dort bestehende Pläne zum umfassenden Erreichen der Pariser Klimaschutzziele torpediert. Deshalb dürfen Etagenheizungen und Öfen aller Art zumindest vorübergehend auch noch weiterbetrieben werden, wichtig ist nur, dass in diesen Fällen bei Kontrollen nachgewiesen werden kann, dass es sich nicht um provokative Protestheizungen handelt.

Eine Austauschpflicht soll es vorübergehend nicht geben. "Die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen gilt ab 1. Januar 2024 daher vor allem für einen geplanten Heizungsaustausch, bei dem die Heizung noch nicht kaputtgegangen ist", heißt es im Gesetzentwurf mit Betonung auf "vor allem" und "noch nicht". Als Königsweg in die Heizzukunft bestimmt die Ampel die Wärmepumpe, die bei Platzmangel auch auf Balkon oder begrüntem Dach aufgestellt werden darf. 

Angst trotz Solidarstrompreis

Bei ungedämmten Bestandsimmobilien, deren Bewohner und Besitzer oft Sorge haben, dass sie selbst der neue Solidarstrompreis überfordern könnte, verweist die Bundesregierung auf die laufende Erderwärmung. Kalte Winter mit Eis und Schnee gebe es heute schon kaum noch, überdimensionierte Heizungsanlagen, wie sie früher nötig waren, werden in den überhitzten Städten und Gemeinden künftig kaum noch gebraucht. Dann rechne sich die Wärmepumpe umso besser.

7 Kommentare:

  1. Ein Bekannter hat schon eine Wärmepumpe. Die war ein paar Wochen außer Betrieb, weil es irgendeinen Wärmefühler (Außentemperatur) dafür nicht gab. Als er einen hatte, konnte es den selbst tauschen, musste also nicht noch auf einen Techniker warten.

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  2. OT Klonovsky zitiert Leser. Alles sehr schön, dann der letzte Satz.

    Vielleicht wärs [sic!] bis dahin ja hilfreich, von allen Einreisewillegen wenigstens Lessings Ringparabel rechtlich bindend unterschreiben zu lassen.

    Ach kommt, Leute. Habt ihr diese lahme, blöde Schmonzette überhaupt jemals gesehen?

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  3. ...überhaupt jemals gesehen?

    Das nicht, aber aber im Teutschunterricht der siebenten Klasse auseinandergenommen, und ich hatte es bei meiner dunkelroten Klassenlehrerin danach einigermaßen verschi ...


    Was Ananas: Welche historische Persönlichkeit wurde an diesem Tag geboren? - Richtig -
    Napoleon III.

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  4. propmachineApril 20, 2023

    Die neuen Bilder holen mich emotional ab und nehmen mich mit.

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  5. sie sind schicksalhaft, ganz im sinne der zeitenwende

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  6. Louis Napoleon war in der Arbeiterklasse beliebt. (wiki )

    der andere aber auch

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  7. https://www.servustv.com/aktuelles/v/aait1ylanzx7ni5suge3/

    Für den Fahrrad-Aktivisten Ingwar Perowanowitsch kann die Umstellung auf E-Autos gar nicht schnell genug gehen, sie sei allerdings lediglich ein Schritt auf dem Weg in eine weitgehend autofreie Zukunft.

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