Sonntag, 24. April 2022

EU-Grundgesetz fürs Netz: Die Cookie-Bäcker

In der EU gibt es bald bessere Cookies.

So viele Fliegen und wieder nur eine Klappe. Mit der Einigung auf ein "neues Grundgesetz für das Internet" (Tageschau) ist der EU einmal mehr ein genialer Schachzug gelungen. Die Gemeinschaft, schon im März des Jahres 2000 angetreten, mit der sagenumwobenen "Lissabon-Strategie" zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaftsraum der Welt zu werden, greift vom Rücksitz des Fahrgastes im Hightech-Zug nun wenigstens noch einmal nach der Weltherrschaft bei der Regulierung der nahezu durchweg aus dem Ausland kommenden Anbieterschaft im Internet.  

Nichts weniger als alles

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DSA), auf das sich Vertreter von Europaparlament und EU-Mitgliedstaaten einer letzten 16-stündigen Verhandlungsrunde nach Jahren des Zeterns, Zerrens und Ankündigens geeinigt haben, wird nicht weniger tun als alles: Hass und Hetze aus den meinungsfreien Datenräumen vertreiben, die amerikanischen Netz-Giganten hart an die Kandare und Produktfälschern das Handwerk legen. Dazu bedienen sich EU-Parlament, EU-Kommission und EU-Mitgliedsstaaten eines gerissenen Tricks: "Was offline illegal ist, wird in der EU effektiv online illegal sein", hat Kommissionspräsidenten Ursula von der Leyen die gewiefte Taktik hinter den Neuregelungen beschrieben.

Damit umgeht die Wertegemeinschaft klug den Umstand, dass alles, was offline illegal ist, natürlich auch heute schon auch online illegal ist, weil kein Strafgesetzbuch Straftatbestände wie Betrug, Beleidigung oder üble Nachrede unter den Vorbehalt stellt, dass sie offline begangen worden sein müssen. Von der Leyen, die ihre politische Karriere einst als "Zensursula" mit dem Versuch begann, unangenehme Internetinhalte wegfiltern zu lassen, spricht denn auch gezielt nicht von Strafbarkeit, sondern von einer nicht näher bezeichneten "Illegalität" - was ihr vor zehn Jahren mit dem  Zugangserschwerungsgesetz im kleinen deutschen Rahmen nicht gelang, wird im Schatten von Pandemie und Ukrainekrieg im großen Maßstab Wirklichkeit.

Um verboten zu sein, muss etwas oder jemand keine Grenzen der Strafbarkeit mehr überschreiten, es reicht, die Grenzen des guten Geschmacks zu verletzen. Was genau das sein wird, muss sich zeigen: Heute ist das Rechtsverständnis in den einzelnen Mitgliedstaaten durchaus divers, in Dänemark und Schweden ist etwa das Zeigen von Hakenkreuzen nicht verboten, in Lettland ebenso, dagegen haben Lettland, Litauen und Ungarn das Zeigen des Sowjetsterns unter Strafe gestellt. Da künftig die Rechtslage in einem Land erlaubt, dass Institutionen aus diesem Land Internetanbieter zwingen können, national verbotene Symbole für Nutzer in der gesamten EU zu entfernen, kommt das allgemeine Verbot aller Insignien von irgendetwas, die irgendwo verboten sind, nun doch noch - 15 Jahre nach dem Scheitern des deutschen Vorstoßes nach Brüssel, das Hakenkreuz europaweit zu verbieten.

Segen für die Meinungsfreiheit

Ein Segen für die Meinungsfreiheit, denn damit verschwindet auch der Sowjetstern. Und in einen ganzen Schwung guter Nütze für Europas Verbraucher ist das alles auch noch verpackt. Denn mit dem Digital Service Act geht die Gemeinschaft endlich auch das leidige Problem der Cookies an, das sie mit der EU-Richtlinie 2009/136/EG über den Schutz personenbezogener Daten eigenhändig geschaffen hatte. Um die EU-Bürgerinnen und Bürger vor Nachstellungen von datengierigen Netzkonzernen zu schützen, wies die EU seinerzeit in ihrer "E-Privacy-Richtlinie" an, dass alle Websites mindestens 400 Mal am Tag die Einwilligung ihrer Besucher einholen müssen, um Cookies auf den Endgeräten der Nutzer speichern zu dürfen.

Ganz groß gedacht und seitdem  noch vielfach schlimmer gemacht. Die Cookie-Hölle EU generiert bis heute allein siebenundvierzig Mal mehr Zustimmungsklicks zur Cookiespeicherung als die gesamte restliche Welt. Die "Tagesschau" nennt das "Cookie-Wahnsinn",  doch in den Koalitionsverhandlungen vor der Bildung der Ampelkoalition stand zeitweise sogar zur Debatte, Deutschland Braunkohleausstieg auf 2027 vorzuziehen und als Ersatz die bei den Hochrechnungen zufolge 637 Billiarden Cookieklicks der Deutschen anfallende Energie zu nutzen.

Energie aus Cookieklick-Rückgewinnung

Ein interessanter Einfall, allein es mangelte seinerzeit noch an technischen Verfahren zur sogenannten Klickrückgewinnung. Bis heute besteht da weiterhin noch viel grundsätzlicher Forschungsbedarf. Doch die EU entfernt sich mit dem wegweisenden Digital Service Act, dessen Abnicken im Parlament als "Formsache" (DPA) gilt, nun schon wieder vom ehemals so "wichtigen Rechtsakt für die Anstrengungen, die Privatsphäre der Nutzer im Internet zu schützen". 

Nach der "Zähmung des Internets" (Handelsblatt) durch das "große Internetgesetz" soll es "bessere Cookies" (Die Zeit) geben. Dass die kleinen Lesezeichen "verschwinden, ist sehr unwahrscheinlich".  Aber: Kein Anbieter soll mehr die Möglichkeit haben, Internetnutzer zur Zustimmung zu zwingen wie bisher. Stattdessen ein Quantensprung für 440 Millionen Menschen, die sich allein oft nur durch sogenannte Add-Ons zu helfen wussten: Künftig soll es "einfacher werden, Cookies sie abzulehnen", dazu hat die EU ein Verbot erlassen, Zustimmungbuttons einladend farblich hervorzuheben, während Ablehungsknöpfe unauffällig grau weggetarnt werden.

Gäbe es die Gemeinschaft nicht, sie müsste zweifellos erfunden werden.


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