Mittwoch, 2. Februar 2022

Der Fall des "Häzers": Schwarzer Tag für die Meinungsfreiheit

Die Wirkbetriebsaufnahme der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet ist endlich erfolgt.

Endlich geht das Bundeskriminalamt (BKA) gegen Hass und Hetze im Netz vor, nach jahrelangen Diskussionen um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das das jahrelange Herumzögern der Meinungsfreiheitsschutzabteilungen beim Bundesblogampelamt (BBAA) im mecklenburgischen Warin beenden und den Kampf gegen Kommentäter im Internet auf feste Füße stellen sollte. 

Seit gestern ist es soweit, die "Wirkbetriebsaufnahme der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI)" (BKA) ist erfolgt. Seitdem sind große soziale Netzwerke in Deutschland nicht nur dazu verpflichtet, mutmaßlich Hass, Hetze und Beleidigungen enthaltende Einträge umgehend nach Bekanntwerden zu löschen. Sondern auch, dem BKA alle Informationen zu den ihnen bekannt gewordenen strafbaren oder unrechtmäßigen oder illegalen oder nicht legalen Inhalte und deren Urhebern elektronisch zu übermitteln.

Ein guter Tag für Netzdeutschland

Ein guter Tag für Netzdeutschland, denn nun erst kann der Traum vom sauberen Netz wahr werden, den schon Internetpolitiker wie Wolfgang Schäuble, Thomas de Maiziere oder Ursula von der Leyen in ihren großen Tagen im Innenministerium träumten. Zwar versuchen die großen Netz-Monopolisten Google, Apple und Facebook derzeit noch, ihre geschäftlichen Interessen mit gerichtlichen Tricks zu schützen. Auch ist das Bundesjustizministerium mit seinem neuen Chef Marco Buschmann vor der Macht der Konzerne eingeknickt, so dass die wich­ti­gste Be­stim­mung des weltweit als Vorbild geltenden NetzDG zur Be­kämp­fung von Straf­ta­ten und Hass­re­de im In­ter­net zum Start nicht an­ge­wen­det wer­den kann.

Doch PPQ.li als Partner der Behörden im Kampf gegen Falschnachrichten, Beleidigungen und Zornausbrüche im virtuellen Raum handelt proaktiv: Im Fall eines Dauerkommentäters, der allein gestern, am ersten Tag der bundesweiten Anzeigepflicht, 47 beleidigende, hasserfüllte, rufschädigende und tatsachenleugnende Einträge in unterschiedlichen Kommentarbereichen hinterlassen hatten, wurden sofort nach Wirkbetriebsaufnahme der ZMI um 13 Uhr nicht nur die betreffenden Einträge, sondern auch die zur Tatverwirklichung genutzten IP-Adressen, Computerkennungen und Providerdaten über die von der ZMI über das neue Backend angebotenen elektronischen Schnittstellen (API) an die Spezialisten des Bundeskriminalamtes übermittelt, darunter auch Browser-Fingerprinting-Ergebnisse ohne Tracking-Coockies.

Parallel ging die Meldung auch an die bisherigen dezentrale Meldestrukturen, die in den Bundesländern zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet bereits in der Vergangenheit bestanden, die jetzt aber beim BKA zentral zusammengeführt werden.

Der Fall des Häzers

Der Fall des sogenannten "Häzers", der bereits seit Monaten auffällig unauffällig unter mehreren Dutzend wechselnden Namen agierend vom Staat großzügig gewährte Freiheitsrechte nutzte, um sie zu missbrauchen, ist damit der erste, in dem die neue technische Anbindung der kritischen IT-Infrastruktur  an das BKA im Sinne des Gesetzgebers genutzt wird, um elektronisch umfassende Daten zu übermitteln, die von PPQ.li im Kampf gegen Hass und Hetze sichergestellt werden konnten.

Die Einträge des "Häzers" gelten unter Juristen als sicherer Fall: Sie enthalten durchweg sowohl klassische Beleidigungen als auch Verleumdungen, Rufmorde, Beschimpfungen und puren Hass, vertreten im Aktenkonvolut sind zudem Tiervergleiche, üble Nachreden und Verstöße gegen die FDGO sowie Aufrufe zu häuslicher Gewalt.

Schwarzer Tag für Meinungsfreiheitsschutz

Ein schwarzer Tag für Demokratie und Meinungsfreiheit, provoziert durch den provokanten politischen Missbrauch garantierter Grundrechte durch einen Täter, der offenbar der Ansicht war, durch eine eingebildete Anonymität im Netz vor Strafverfolgung sicher zu sein. Ein womöglich bitterer Irrtum, der den "Häzer" teuer zu stehen kommen könnte, wie die Vorgänge rund um den Blitzmädel-Attentäter auf das Umfeld des damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff zeigte. 

Allein das Delikt der Beleidigung wird im Fall einer öffentlich durch "Verbreiten eines Inhalts" begangenen Einzeltat  (§ 11 Absatz 3) mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ob das Gericht im hier vorliegenden Fall aufgrund der Vielzahl der - häufig gleichlautenden - Einträge mehrere Straftaten annimmt oder die wiederholten Fälle bei der Aburteilung mit einer Gesamtstrafe bedenkt, bleibt abzuwarten.

4 Kommentare:

  1. Hase, Du bleibst hier....Februar 02, 2022

    Hass und Hetze lassen sich auch abseits des Internets genauestens zuordnen. Der riesige Gen-Pool der Zwangstesttungen, versehen mit Namen und Adresse und Impfstatus, lässt rechte Revoluzzer schnell ermitteln. Auch für Knochenmarkspenden oder Kriminalitätsbekämpfung ist der riesige Gen-Datensack hilfreich. Auch kann schnell ermittelt werden, wie viele Frauen von Dieter Bohlen mit Cherry Cherry Lady über UKW schwanger geworden sind. Schöne neue Welt.

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  2. Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.

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  3. Blogwart, mach es weg, und weiter oben auch.

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  4. @häzer: jeder muss sein scherflein beitragen, du kannst ja nun nicht mal mehr hier

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