Ostern das noch mal das vom Grundgesetz verbriefte Recht auf Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet nutzen? Am Karfreitag ein Osterfeuer mit Freunden machen? Am Ostersonntag abends auf ein Gläschen zum Nachbarn? Nein, der Ausnahmezustand hat kurz nach der ausgefallenen Osterruhe der Kanzlerin eine neue Qualität erreicht: In mehreren Städten, Gemeinden und Landkreisen sind nächtliche Ausgangssperren als neues Zwangsinstrument in den Waffengürtel der Quarantäneüberwacher gewandert.
Kompromisslose Regeln
Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern bewacht plötzlich wieder die Landesgrenze und lässt Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen umkehren. In den Gebieten mit Ausgangssperren drehen Hubschrauber mit Wärmebildkameras ihre Runden am Himmel, um alles, was größer ist als eine Katze, an die Patrouillen am Boden weiterzumelden. Die Regeln sind kompromisslos. Sind tagsüber noch Treffen von Personen innerhalb eines Hausstandes und mit höchstens einer weiteren Person aus einem zweiten Hausstand erlaubt, gehen Punkt 21 Uhr die Corona-Gitter herunter: Bis fünf Uhr morgens darf niemand mehr seine Wohnung verlassen. Selbst ein Besuch beim Nachbarn innerhalb desselben Hauses ist für volle acht Stunden untersagt.
Das umfassendste "Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum“, das es jemals in der deutschen Geschichte gab, kennt nur gewichtige Gründe für Ausnahmen. Das Einkaufen von Essen oder Abholen von Speisen gehört nicht dazu. Wer während des Tages aufgrund der Arbeit keine Möglichkeit dazu hat, muss hungern, denn der Einkauf von Lebensmitteln zählt nicht als triftiger Grund, um die Wohnung verlassen zu dürfen. Jedes Verlassen der Wohnung ist nach den Vorgaben der Behörden so zu planen, dass die Rückkehr in die eigene Wohnung bis spätestens 21 Uhr erfolgt.
Auf der Suche nach der Corona-Katze
Während die Teilnahme an Gottesdiensten aus Gründen der Religionsfreiheit, die Suche einer weggelaufenen Katze, einer abgängigen Rennmaus oder eines Kanarienvogels als "unaufschiebbare Handlung zur Versorgung von Tieren" und die Begleitung Sterbender als sogenannte "gewichtige Gründe" weiter erlaubt bleiben, greift bei der Regelung von dringenden Besuchen unter Verwandten die sogenannte Blutregel, die ihren Ursprung im Kaiserreich hat.
Danach ist der Besuch bei Verwandten in gerader Linie im Sinne des § 1589 Abs. 1 S.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auch unter den verschärften Vorschriften der Ausgangssperre erlaubt. Allerdings nur "Personen, deren eine von der anderen abstammt". Hier darf also die Tochter ihre Mutter besuchen, die Mutter ihre Tochter jedoch nicht. Der Enkel darf zu Oma, ist er verhindert, darf seine Frau aber nicht einspringen, da sie rein rechtlich zwar verwandt, aber eben nicht vom selben Blut ist.
Mit Corona-Ahnenpass
Was als überaus großzügige Regel gedacht war, die es Blutsverwandten erlauben sollte, den Kontakt mit dem eigenen Stamm auch unter den Bedingungen des totalen Kontaktverbots weiter beizubehalten, entpuppt sich in der praktischen Umsetzung für viele Corona-Kontrolleure als überaus kompliziert zu prüfender Ausnahmetatbestand. Oft tragen Ehepartner, die nicht von einem Elternteil ihres Ehepartners abstammen, immer noch denselben Namen wie ihr Gatte oder ihre Gattin. Dadurch ist es für die Corona-Polizei aufgrund der normalerweise mitgeführten Ausweisdokumente kaum kontrollierbar, ob der Betreffende die Vorgaben aus § 1589 BGB zur Blutlinienverwandtschaft erfüllt oder eine reine Anheiratung missbraucht, um die notwendige Blutsverwandtschaft vorzuspielen.
Eine Lösung soll hier nun der Corona-Ahnenpass schaffen, den die Bundesregierung bis Ende April bundesweit einführen will. Die neue gesetzliche Ausweisurkunde soll amtlich beglaubigte Abstammungsnachweise in digitaler Form enthalten und zum „Nachweis der Blutsverwandtschaft in gerade Linie“ dienen.
Der Besitz und das Mitführen eines solchen Ahnenpasses soll nicht verpflichtend werden, seine Beantragung wird aber empfohlen, auch wenn sie etwas aufwendig ausfällt, weil alle Abstammungs- und Verwandtschaftsangaben aufgrund von Originalurkunden und Kirchenbüchern oder aber mit Hilfe beglaubigter Abschriften nachgewiesen werden müssen. Dafür aber werde der vollständige und digitale, per App auf dem Smartphone gespeicherte und als QR-Code von Corona-Patrouillen abrufbare Ahnenpaß den andernfalls notwendigen Nachweis von Blutsverwandtschaften durch Geburts-, Tauf- und Trauurkunden vollständig und unbürokratisch ersetzen.
Die notwendigen Infos werden in einem Chip im Unterarm gespeichert und im Zweifel mit einem Iris-Scan abgeglichen. Sooooo wird es kommen.
AntwortenLöschenToll, die weiße arische Blutlinie soll im bunten Multikultischland trotz massiver rotgrüner Gegenwehr auch wieder Freiheitsrechte bekommen.
AntwortenLöschenDann darf auch der einheimische Hellnazi undiffamiert ungefärbte deutsche Milch kaufen wie all die importierten Sonderfachkräfte aus Braunhautland.
Tja, das Mischmatsch-Paradies ist nahe, wenn Bezambe G'bongo und Fritz Müller beim shoppen genug Infektionsvermeidungs-Abstand halten. Nur, wer dann die blonde Helga ficken darf, das muss täglich neu ausgehandelt werden. Mal sehen, wem die grenzenlos weltoffene blonde Helga ihr Herz und alles andere öffnen wird. Vermutlich wird die fahle Weißwurst aussterben, weil die blonde Helga farbige Schokoriegel sättigender findet.
Das war's dann mit der Schildbürger-Ahnentafel.
"Mami, waren wir Menschen immer schon so?" "Nein, mein Kind, da gab es vor langer langer Zeit auch mal komische Rassen mit rosa Schweinehaut." "Echt, Mami?" "Ja." "Wie ekelig. Zum Glück sind wir jetzt alle schön schokobraun." "Das stimmt, aber pass draußen auf, dass dich die Ongobongo-Gang nicht erwischt." "Aber die sind doch auch dunkel." "Stimmt, aber anders, mehr ins Düstere gehend und dauerwütend. Die plündern und morden gern. Aber darüber spricht hier niemand. Du musst nur immer eine Armlänge Abstand halten, dann kann dir auch nichts passieren." "Dann ist es ja gut. Tschüss, Mami." "Tschüss, und spiel schön."
Sie wurde nie mehr gesehen. Ob sie irgendwo als minderjährige Slumhure noch lebt, ist unbekannt. Schöne neue Welt, denn Lagos ist bald überall.
Gut, das wir uns davor durch interne Ausgangssperren schützen können.