Müssen demnächst auch nachts nicht mehr blinken und unnötig Strom verbrauchen: Deutschlands Windkraftanlagen. |
Abstand ohne Abstand
Lange hat sich die Bundesregierung die üble Meinungsmache gefallen lassen, zu sehr war man mit der Frage beschäftigt, wie sich die 1000-Meter-Abstandsregelung so neu regeln lassen könnte, dass die Anstandsregelung beibehalten wird, ohne sie beizubehalten. Damit soll nun aber bald Schluss sein: Windräder müssen bald nicht mehr durchgehend blinken, wenn es dunkel ist. Stattdessen bestimmt eine mutige Neuregelung der weltweit als Signal geltenden "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen", dass Windenergieanlagen nur noch dann leuchten müssen, wenn sich tatsächlich Luftfahrzeuge nähern.
Für Anwohner, Passanten, vor allem aber für die Windradblinkwärter und die Belegschaft der Bundesblinklichtprüfungsbehörde (BBLB) in Biederitz (Sachsen) bringt das enorme Arbeitserleichterungen mit sich, zugleich aber auch neue Herausforderungen. Bislang hatte ein ganzer Teil der in Deutschland energieerzeugenden Windkraftanlagen ausschließlich Strom geliefert, um den die Blinklichtfunktion der mehr als 35.000 Windräder anzutreiben.
Traumberuf Windradblinkwärter
Windradblinkwärter arbeiteten in Nachtschichten ohne Wechselmöglichkeit, wer den Beruf ergriff, wusste zwar, wie einsam die Arbeit hoch oben im kleinen Turbinenraum ist, ganz allein mit der Blinklichttaste, die - das ist das Ziel eines jeden echten Blinklichtwärters - möglichst regelmäßig gedrückt werden muss. Doch wie hart der Job wirklich ist, kann nur ermessen, wer selbst einmal die eine oder andere Schicht an dieser weitgehend unbekannten Front der Energiewende absolviert hat.
Jetzt drohen Entlassungen in Bereichen, die außerhalb bestätigter Flugkorridore liegen, zugleich aber müssen die verbleibenden Blinklichtwärter von der BBLB nachgeschult werden. Wann muss geblinkt werden, wann kann es unterbleiben? Was ist ein Flugobjekt, was heißt Annäherung? Mit der neuen Beschlusslage soll die Dauerblinkbelastung für Anwohner nachlassen, doch die Belastung für die rund 27.000 Blinklichtexperten vor Ort nimmt zweifellos zu.
Bürgerinitiative Blinklichtlast
Noch ist unklar, ob die im Bundesrat bereits beschlossene Vorlage auch das Bundeskabinett passiert, erst dann könnte die Neuregelung in Kraft treten. Es wäre das Ende eines langen, zähen Entscheidungsprozesses, der 2016 begann, als die Bürgerinitiative Blinklichtlast die Umweltminister der Länder und den Bund aufforderte, eine sogenannte bedarfsgerechte Befeuerung von Windkraftanlagen zu ermöglichen, um Klimagas CO2, Strom, Anwohnernerven und Lichtverschmutzung zu sparen. "Es stört viele Menschen, wenn Windanlagen nachts durchgehend blinken und es nie ganz dunkel wird", erläuterte seinerzeit der damalige schleswig-holsteinische Umwelt- und Energiewendeminister Robert Habeck.
Danach kam der Ausbau der Windenergie nahezu zum Erliegen, so dass die Frage ungeklärt bleiben konnte. Lobbygruppen der LED-Industrie machten sich für das als "Dauerfeuer" kritisierte ständige Blinken stark, das Bundeswirtschaftsministerium konstatierte einen Rückgang des Neubaus von Windenergieanlagen um mehr als 60 Prozent, so dass auch die Lichtverschmutzung entsprechend weniger stark wuchs. Wirtschaftsminister Peter Altmaier legte schließlich nach Jahren der Prüfung einen "Aktionsplan Wind" vor, der der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung für Windenergieanlagen ein eigene kleines Kapitel widmete.
Neue Nachtkennzeichnung
Jetzt naht das Happyend. Ab dem 1. Juli 2020 könnte die neue Gesetzesregelung in Kraft treten. In rund 18.000 Anlagen könnte dann ein sogenanntes Gelegenheitsmanagement für die Nachtkennzeichnung (BNK) inkrafttreten, dass es erlaubt, nur noch zu blinken, wenn die Blinkfachkraft im Turbinenraum eines Windkrafttowers ein sich annäherndes Flugzeug auf den bis dahin nachzurüstenden Radarschirmen der entsprechenden Bodenkonttrollanlage entdeckt.
Bei Dunkelflaute blinken die Geldmühlen mit Strom aus Braunkohle- und Kernkraftwerken.
AntwortenLöschenNebenbei: Mit den Weiten Ostdeutschlands meinen Sie wahrscheinlich die Weiten Mitteldeutschlands.
Damit wäre ja das letzte und größte Problem der Ökoenergie auch gelöst.
AntwortenLöschenLaut Der Spiegel gab es im Bundesrat deswegen 'Streit'. Selten so gelacht.
>Weiten Ostdeutschlands meinen Sie wahrscheinlich die Weiten Mitteldeutschlands.
Laut Super-Illu ist es Ostdeutschland, laut MDR Mitteldeutschland.
>> Ab dem 1. Juli 2020 könnte die neue Gesetzesregelung in Kraft treten.
AntwortenLöschenHätte das nicht längst sein könne würden?
https://de.sputniknews.com/interviews/20200923327989605-maaz-ostdeutschen-dialog/
AntwortenLöschenPsychoanalytiker Maaz: „Wir bräuchten einen großen gesellschaftlichen Runden Tisch“
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Ich brauch den nicht. Mir reicht ein kleiner, an dem ich das teure Edelfleisch im Egoistenmodus verdrücke.
Abgesehen davon hat ja das Experiment "runder Tisch" gezeigt, daß der weitaus mehr Ecken und Kanten hat als ein mit harter Kante ausgetragenes Fußballspiel.
Man kann doch diese Blinklichtgeschichte mit den Windmühlen dem neu geschaffenen Cyberweltraumkommmando in Halle überhelfen. die suchen doch noch verzweifelt nach wenigstens 100 sich Beschäftigenden, sogar einen Theologen. Der könnte doch beten, daß nichts passiert.
AntwortenLöschen>Hätte das nicht längst sein könne würden?
AntwortenLöschenppq.li ist jüngst immer mal wieder in den Nachrichtenarchiven unterwegs. Vielleicht ist hier auch bloß noch eine KI zugange, die Artikel und Kommentare produziert. Deswegen auch der gelegentliche Wortsalat.
Die wünschenswerte Minimierung der Blinklichtverschmutzung und Einführung des Gelegenheitsblinkmanagements würde auch das Problem der sog. Rechtsblinker lösen:
AntwortenLöschenRechtspopulistische Windradblinkwärter verstoßen gegen das Gleichheitsblinkgebot und senden nachts aus ihrer Kanzel missbräuchliche Lichtsignale mittels Morsezeichen, um Dunkelland mit codierten rechtsextremen Botschaften zu fluten ...
Wird Zeit, dass diesen rechtslastig irrlichternden Umtrieben Einhalt geboten wird.
das ist eine böse unterstellung, die eine ganze berufsgruppe unter generalverdacht stellt. das mag Mode sein, aber so lange die studie zu rechten netzwerken in windradblinkwärterkreisen nicht vorliegt, sollte man damit vorsichtig sein!
AntwortenLöschenOT
AntwortenLöschen>> Zweieinhalb Jahre lang haltet Ihr so den Gefängniszensor auf Trapp <<
Jessesmarja. Freiheit für Ursula, ja. Aber Totesstrafe führ Legasnicker. "Die Rechte" ist damit unwählbar geworden. (Link bei Julius Rabenstein.)
(Hätte man vielleicht noch "Trap" geschrieben: Die erste Tontaube habe ich mit meinem schäbigen Vorderschaftrepetierer immer erwischt, die zweite nimmermeh' - schon zu weit wech ... --- Der Erwerb eines neuen Donnerrohres erfordert heutzutage Nerven wie ein Nashorn.)