Bislang war das Löschen von falschen Posts für Online-Konzerne nur eine freiwillige Verpflichtung, auch das Anzeigen von Nutzenden, die die Meinungsfreiheit missbrauchen, um irrige Überzeugungen zu verbreiten, geschah weitgehend auf der Basis profunder Beliebigkeit. Doch wegen der Flut von Falschmeldungen in der Corona-Krise erwägt die EU-Kommission nun eine gesetzliche Regelung, auch Deutschland will demnächst mit schärferen Regeln auf Facebook, Twitter und Co. gegen Meinungsmanipulation im Internet vorgehen. Bis zu 150.000 zusätzliche Strafverfahren verspricht sich Justizministerin Christina Lambrecht von einer Verordnung zum Schutze der Jugend gegen Schund und Schmutz, die Pornoseiten, übertriebene Satire, lästernde Memes und provozierende Einzelmeinungen an die Kette nimmt.
Harte Kante gegen Hetzer
"Dem Verlangen unserer Bevölkerung nach harter Kante gegen Hetzer, Hasser und Zweifler wird damit entsprochen", hieß es im politischen Berlin. Der Wortlaut der neuen Notverordnung gegen den Netzmissbrauch entspräche in wesentlichen Punkten den in zahlreichen Lesendenbriefen, Anrufen bei Ministerien und in Polizeirevieren aufgefächerten Forderungen. Nach der Verordnung dürfen Schund- und Schmutzerzeugnisse, insbesondere in Form von Schriften, Abbildungen und Darstellungen im Internet weder hergestellt noch präsentiert werden, auch eine Verbreitung per Mail oder Messenger ist verboten.
Betroffen von den neuen Schutzmaßnahmen sind Bilder, Filme, Aufsätze oder als "Kommentar" verfasste Meinungen, die nach offizieller Definition Schund und/oder Schmutz enthalten. Dabei handelt es sich um eine traditionsreiche Kategorie, die sogenannte inhumanistische Schriften, bildliche Darstellungen und andere Gegenstände meint, die zum Zwecke verfasst, hergestellt oder geeignet sind, insbesondere bei Jugendlichen Neigungen zu Grausamkeit, Menschenverachtung, Rassen- und Völkerhass, Mord, Gewalttätigkeit und anderen Verbrechen sowie geschlechtliche Verirrungen zu wecken. "Schund" sowie "Schmutz" sind im Gesetzblatt nicht im Detail beschrieben, sie geben sich aber durch ihre Wirkung klar zu erkennen: Was gehalten ist, durch Inhalt und Tendenz die Interessen aller friedliebenden Menschen und das geistige und sittliche Wohl von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gröblich zu verletzen, fällt unter das Verdikt.
Urhebermeldepflicht
"Die Erziehungspflichtigen bei den Internetportalen sind dafür verantwortlich, dass Kinder und Jugendliche oder ungefestigte Erwachsene Schund- und Schmutzerzeugnisse nicht zu Gesicht bekommen", formuliert der Verordnungsentwurf unmissverständlich. Die sozialen Netzwerke seien verpflichtet, entsprechende Einträge unkenntlich zu machen, sie zu löschen und die Urheber bei den Behörden zu melden. "Wer dennoch durch einen irrtümlichen Klick in den Besitz solcher Erzeugnisse gelangt", heißt es weiter, "ist zur Ablieferung bei der Polizei verpflichtet."
Bei Zuwiderhandlungen sieht die Verordnung Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren und Geldstrafen vor, "sofern nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe zu erwirken ist". Mit einer Ordnungsstrafe bis zu 500 Euro hat ein Erwachsener zu rechnen, der Schund- und Schmutzerzeugnisse, die Kindern oder Jugendlichen abgenommen wurden, für sich behält oder aufbewahrt. Damit soll Geschäftemacherei auf dem Sekundärmarkt verhindert werden.
Zustimmung bei der Bevölkerung
In der Bevölkerung, die in den vergangenen Jahren zunehmend durch Hasskampagnen im Netz verunsichert worden war, stößt die neuerliche Verschärfungsinitiative auf große Zustimmung. "Jeder vernünftige Mensch wird die Verordnung begrüßen", schreibt die 17-jährige Lara Becker bei Facebook. In ihrem Umfeld hätten viele schon längst gern gesehen, dass der Besitz und die Verbreitung von Schundliteratur unter Strafe gestellt worden wäre. Das betont auch Frank Jäger bei Twitter: "Ich bin der Meinung, dass es nicht genügt, Tweets, die nicht unseren Qualitätsvorstellungen entsprechen, zu löschen, sondern sie müssen selbstverständlich der Polizei übergeben werden." Wenn die Verordnung das ermögliche, sei er dafür, sie müsse aber auch konsequent durchgeführt werden. "Das heißt, es müssen bei Verstößen neben Erziehungsmaßnahmen auch Bestrafungen der erfolgen."
Ähnlich äußert sich der 22-jährige Junglehrer Urs Mühlenstein, der jedoch betont, dass darüber hinaus eine bessere Propagierung guter Inhalte in Presse, Rundfunk und Fernsehen notwendig sei. Mit dem Erlaß der Verordnung, so wünschenswert er angesichts der Lage an der digitalen Front schon lange gewesen sei, sei noch nicht alles gewonnen. "Es müssen vom Staat vielmehr in immer reicherer Auswahl gute Inhaltsalternativen geschaffen werden", meint Mühlenstein. Eine Ansicht, die die Seniorin Lieselotte Scheibe in ihrer Facebook-Gruppe teilt. "Wie schön wäre es, wenn der Gemeinsinnfunk für Kinder und Jugendliche bunte, lebendige Gruppen einrichten könnte, die zum Guten und Edlen lenken." Sie sei fest überzeugt, dass solche schmutzfreien Treffpunkte im Netz "genauso bunt und spannend wie die ekligen Hetznischen derzeit" sein könnten. "Aber ohne Gangsterrap, ohne Mord und raffinierte Verschwörungstheorien."
VPN wird also auch verboten oder altersbeschränkt, sonst kann man den Quatsch in der Pfeife rauchen.
AntwortenLöschenSchamlos OT:
AntwortenLöschen>> Leute, die mit den Veränderungen im Land nicht einverstanden sind und die sich ausgeplündert und überrannt fühlten, hat man völlig vom „Diskurs” abgeschnitten ... <<
Hier langt Freund Danisch m.E. daneben: Die "fühlen" sich nicht nur, sondern werden eben auch wirklich "ausgeplündert und überrannt". Es steht zu hoffen, daß es nur ein der Hast geschuldeter stilistischer Mißgriff Hadmuts war, und nicht etwa die Ansicht, in dieser besten aller Welten gäbe es keine zum Himmel schreinde Sauereien, die wären nur "gefühlt".
------------------------------------
CORONA-TIEF BEI SCHLAGERSTAR WOLFGANG ZIEGLER
AntwortenLöschenWolfgang Ziegler (76, „Verdammt und dann stehst du im Regen“) hatte im März gerade zwei neue Lieder fertig, die von Fernweh und Reisen gen Süden handeln.
Dann kam das Virus! Alles war umsonst, 3000 Euro Produktionskosten futsch.
„Ich lebe von Ersparnissen. Das geht schon ans Eingemachte!“
-----
Jetzt bin ich ganz traurig, zutiefst betroffen und zu Tränen gerührt. Ich drück dir die Daumen Wolfgang, daß die Ersparnisse noch bis zur nächsten Schlagerparade reichen.
Nochmal OT:
AntwortenLöschen>> Der grausame Fall ging im November des Vorjahres um die Welt. Der so genannte Flüchtling S., der im Jahr 2014 die schwedische Staatsbürgerschaft erhielt, ermordete seine junge Freundin Wilma, weil sie ihn verlassen wollte. <<
The wages of sin is death. Romans 6.23
Grobübersetzung: So was kommt von so was.