Wer falsche oder bereits offiziell abgelehnte Meinungen oder Ansichten verbreitet, muss demnächst mit Hausbesuchen der Behörden rechnen. |
„Da steht dann auch mal die Polizei vor der Tür, bei dem, der Hass und Hetze verbreitet hat“, verkündete die SPD-Politikerin, wie die verschärfte Meinungsfreiheitschutzgesetzgebung künftig gegen Verbalgewalt wirken soll. Über automatisierte Schnittstellen müssen sogenannte soziale Plattformen, die als "Horte der politischen Radikalisierung" (BR) bekannt sind, Decknamen, IP-Adressen, Anschriften und Klarnamen ans Bundeskriminalamt melden. Dort entscheiden dann Schnellgerichte über unmittelbare Maßnahmen gegen mutmaßliche Gefährder.
Handhabe bietet die Generalklausel vieler Polizeigesetze, wonach die Behörden die "notwendigen Maßnahmen" bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung treffen können. Erster Schritt wären Hausbesuche, bei Notwendigkeit auch mit Blaulicht oder am Arbeitsplatz eines Delinquenten, für den eine Gefährderansprache beschlosen worden ist. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will zudem, dass nicht nur Morddrohungen, sondern auch mögliche Drohungen mit Körperverletzungen künftig als Straftat geahndet werden.
Wer anderen im Internet damit droht, muss dann mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen, bei Morddrohungen mit bis zu drei Jahren. Das Strafmaß ordnet Verbalgewalt damit erstmals im Bereich der minderschwere Fällen von realer Körperverletzung ein, die mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft wird.
Es könnte der Durchbruch zu einem sauberen Netz sein, auf den so viele Menschen schon so lange vergeblich warten. Endlich unterliegen nicht mehr nur Bürgerinnen und Bürger, sondern auch soziale Plattformen einer Anzeigepflicht für vermutete Drohungen, Straftaten und Hetze im Netz. Entsprechende Einträge müssen nicht nur gelöscht, sondern die Urheber müssen auch an die Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden. Wer sich dieser Pflicht entzieht, dem drohen künftig Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro.
Der Bundesregierung gehe bei dem Gesetz nicht darum, kritische Positionen auszusortieren, wie die SPD-Politikerin betonte. Das Bundeskriminalamt ist deshalb gehalten, in der Regel darauf zu achten, dass ausschließlich rechtswidrige Inhalte verfolgt werden, sagte sie. Der zuletzt eigens für Meinungsfreiheitsschutzverbrechen aktualisierte Begriff "rechtswidrig", mit dem nicht strafbare, aber dennoch nicht mehr meinungsfreiheitskonforme Äußerungen bezeichnet werden, gibt Fahndern großen Spielraum, etwa direkte Gefährderansprachen unterhalb der von Grundgesetz und Strafrechtsparagraphen gezogenen Schwelle durchzuführen, so das Hausbesuche gegen den Hass ein gezieltes Umdenken bei Meinungsverbrechern bewirken können.
Warum fangen diese Meinungsdiktatoren nicht bei den Hasspredigten gegen Ungläubige an, die jeden Freitag in irgendeiner Willkommens-Moschee erklingen?
AntwortenLöschenAntwort: weil es zweierlei Hass gibt, den politisch gewollten und jenen, der den Herrschern beim Bau der neuen Weltordnung gefährlich werden könnte, weil er ihre Lügen entlarvt. Ob die geduldeten Hetzarien der goldwerten Bereicherer sich langfristig aber nicht als die viel zerstörerischeren entpuppen, bleibt abzuwarten. Am besten weit weg vom 4. Reich der diesmal International-Sozialisten.
Auch 'damals' haben zu viele Systemkritiker zu lange gezögert und bekamen dann ultimativen Hausbesuche von staatlichen Schergen. Auch 'damals' alles legal nach Gesetz.
... und die Mehrheit des deutschen Volkes war ebenfalls dafür.
Worin unterscheiden sich die Anfänge im Gestern also von denen im Heute? Auch damals begann es schleichend peu en peu, bis dann die radikale Machtergreifung den letzten Rest Freiheit abwürgte und ein Terrorregime errichte wurde, das auch naiv Durchhalteparolen grölenden Jubelariern millionenfach Leid und Tod brachte.
Aber diese ignorant arroganten Piefketrottel lernten nur kurz daraus und marschieren schon wieder hinter vermeintlichen Heilsbringern her und kapieren nicht, dass die sie erneut ins Inferno führen werden.
Dieses stupide Volk verdient darum seine totale Auslöschung durch eigene Möchtegern-Dummheit.
Holla, wie sind wir denn drauf? Laß mich mutmaßen: Du wolltest Zweitklässler in die ars amandi einweihen, und man ließ Dir nur die Wahl zwischen Gemeinschaftszelle mit rauhbeinigen Burschen - oder als Lockspitzel anständigen Leuten auf den Zeiger zu gehen. Weniger wahrscheinlich ist, daß man Dir schlicht ins Hirn gebrunzt hat, mit der Begründung: So hohl kann man doch gar nicht sein!
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AntwortenLöschenWas musste noch die Stasi lange und umständlich Belastendes suchen,um renitenten Querulanten das Handwerk zu legen.
In der schönen neuen Welt lässt man sich einfach das (oder ein Ersatz-) Passwort geben. Und schwuppdiwupp können selbst Eierköpfe, die sich vehement keinen "Bundes"trojaner aufhalsen lassen, in ausreichendem Maße mit gerichtsverwertbar belastenden Materialien versorgt werden.
"Hund sans scho" wie der Bayer seine Anerkennung auszudrücken pflegt.
Dr.Ösi mag den Piefke nicht .
AntwortenLöschener kann den Piefke einfach nicht ab .
Sepp ist da tolerant .
@ Sepp: Die meisten Ostmärker wollen nicht wahrhaben, daß ER einer der ihren war, obwohl ER, so gilt auch für Kaiser Nero und Commander W. Bligh, weder eine erlesene Lichtgestalt, noch des Satans Ziehbruder war.
AntwortenLöschenÄhem, Hans Hass war auch Ostmärker ... Ist 2013 verschieden.
Ofenkundig ein Volltreffer. Der Perverse kuscht sich, und er tut gut daran.
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