Wer auf Sylt Urlaub machen will, wird mit einer vermutlich europarechtswidrigen Urlaubermaut belegt. |
Die Pkw-Maut in Deutschland ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtswidrig, weil sie Bürgerinnen und Bürger verschiedener Staaten verschieden behandelt. Das sei mit europäischem Recht unvereinbar, erklärten die obersten EU-Richter am Dienstag in Luxemburg. Die Einführung der Maut nach dem jetzigen Modell ist damit nicht möglich. Aber auch die vielerorts in Deutschland seit Jahren erhobene Kurtaxe steht nun wohl vor dem Aus, weil sie Bürgerinnen und Bürger verschiedener Städte und Gemeinden verschieden behandelt.
Bei der Maut sollten deutsche Bürger im Gegensatz zu Staatsangehörigen aller anderen Staaten weltweit keine Maut zahlen. Anfallende Gebühren hätten mit der Kfz-Steuer komplett verrechnet werden sollen. Weil Fahrer aus dem Ausland aber keine Verrechnungsmöglichkeit gehabt hätten, verstieß die geplante Regelung gegen EU-Recht.
Ähnliches gilt für die in vielen europäischen Urlaubs- und Kurorten kassierte Kurtaxe. Zahlen müssen hier stets nur Gäste von außerhalb, Einwohner von Norderney, Borkum, Bad Reichenhall und Westerland dagegen kommen ohne Zahlung davon.
Damit sparen Anwohner auf Sylt und in Baden-Baden, wo die Sondersteuer für Fremde im Jahr 1507 erfunden worden war, mehr als 1200 Euro im Jahr gegenüber Ganzjahresbesuchern. Auch bei den Nordseebädern Büsum und St. Peter Ording sind es mehr als 1000 Euro, bei vielen Ostseebädern knapp unter tausend, bei Garmisch-Partenkirchen und am schicken Tegernsee, wo seit Jahren gleichbleibend zwei Euro Sondersteuer für Auswärtige anfallen, liegt der Betrag knapp über 700 Euro im Jahr.
Die EU-Kommission hatte bisher nie Bedenken gegen diese Praxis, doch nach dem Maut-Urteil aus Luxemburg dürfte klar sein, dass auch die sogenannte Kurtaxe - manchmal auch Ortstaxe, Gästetaxe, Aufenthaltsabgabe, Beherbergungstaxe, Nächtigungtaxe, Kurabgabe oder Kurbeitrag genannt - verbotenerweise auswärtige Besucher diskriminiert, weil Besitzer eines Hauptwohnsitzes in den jeweiligen Gemeinden nicht zahlen müssen, was für Mieter eines Feriendomizils obligatorisch ist. Denn hier steht eine politische Grundidee der Europäischen Union im Feuer: Alle Bürgerinnen und Bürger Europas werden gleich behandelt, völlig unabhängig von ihrem Wohnort.
Nach Überzeugung der Luxemburger Richter ist eine Abgabe stets diskriminierend, wenn sie wirtschaftliche Lasten "praktisch ausschließlich" auf Menschen abwälzt, die aus anderen Städten, Gemeinden oder EU-Staaten kommen. Eine solche Praxis der Ungleichbehandlung von EU_Bürgern, die sich auf die Gleichbehandlungsvorschriften der EU-Verträge berufen können, verstoße stets gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs im EU-Binnenmarkt.
Bei der Maut sollten deutsche Bürger im Gegensatz zu Staatsangehörigen aller anderen Staaten weltweit keine Maut zahlen. Anfallende Gebühren hätten mit der Kfz-Steuer komplett verrechnet werden sollen. Weil Fahrer aus dem Ausland aber keine Verrechnungsmöglichkeit gehabt hätten, verstieß die geplante Regelung gegen EU-Recht.
Ähnliches gilt für die in vielen europäischen Urlaubs- und Kurorten kassierte Kurtaxe. Zahlen müssen hier stets nur Gäste von außerhalb, Einwohner von Norderney, Borkum, Bad Reichenhall und Westerland dagegen kommen ohne Zahlung davon.
Damit sparen Anwohner auf Sylt und in Baden-Baden, wo die Sondersteuer für Fremde im Jahr 1507 erfunden worden war, mehr als 1200 Euro im Jahr gegenüber Ganzjahresbesuchern. Auch bei den Nordseebädern Büsum und St. Peter Ording sind es mehr als 1000 Euro, bei vielen Ostseebädern knapp unter tausend, bei Garmisch-Partenkirchen und am schicken Tegernsee, wo seit Jahren gleichbleibend zwei Euro Sondersteuer für Auswärtige anfallen, liegt der Betrag knapp über 700 Euro im Jahr.
Die EU-Kommission hatte bisher nie Bedenken gegen diese Praxis, doch nach dem Maut-Urteil aus Luxemburg dürfte klar sein, dass auch die sogenannte Kurtaxe - manchmal auch Ortstaxe, Gästetaxe, Aufenthaltsabgabe, Beherbergungstaxe, Nächtigungtaxe, Kurabgabe oder Kurbeitrag genannt - verbotenerweise auswärtige Besucher diskriminiert, weil Besitzer eines Hauptwohnsitzes in den jeweiligen Gemeinden nicht zahlen müssen, was für Mieter eines Feriendomizils obligatorisch ist. Denn hier steht eine politische Grundidee der Europäischen Union im Feuer: Alle Bürgerinnen und Bürger Europas werden gleich behandelt, völlig unabhängig von ihrem Wohnort.
Nach Überzeugung der Luxemburger Richter ist eine Abgabe stets diskriminierend, wenn sie wirtschaftliche Lasten "praktisch ausschließlich" auf Menschen abwälzt, die aus anderen Städten, Gemeinden oder EU-Staaten kommen. Eine solche Praxis der Ungleichbehandlung von EU_Bürgern, die sich auf die Gleichbehandlungsvorschriften der EU-Verträge berufen können, verstoße stets gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs im EU-Binnenmarkt.
https://www.ostseetherme-usedom.de/badewelt/preise/
AntwortenLöschenDie OstseeTherme Usedom ist eine Einrichtung der Gemeinde Heringsdorf und wird aus der Kurabgabe finanziert. Aus diesem Grund gelten die Eintrittspreise nur in Zusammenhang mit einer gültigen Kurkarte der Kaiserbäder. Die Kurabgabe können Sie gerne in unserem Haus entrichten.
Reichsführer Hasssprech wird ab 5:45 ( in Worten : 5 Uhr 45 ) deutlich mehr Hass verbreiten .
AntwortenLöschenHeereshassgruppe B wird den bolschewistischen Feind weghassen .
Wo kein Kläger (Lobby), da kein Richter (vorteilheischendes Politikwesen).
AntwortenLöschenhttps://www.youtube.com/watch?v=ZvQJ_m6bQwQ
AntwortenLöschenes würde mich nicht wundern wenn der Kirchentag Opfa wird
AntwortenLöschen@ Le Penseur:
AntwortenLöschenBist doch ein ehrlos erbärmlicher Wicht ... Ein Peliepter Redner und Chöngeist.
https://www.strawpoll.me/18196268
AntwortenLöschenhttps://kohlkanal.net/.media/e3c99dd78a954dfba3e8b2bd4baae9ef-imagejpeg.jpg
AntwortenLöschencdu auflösen und Tauber verhaften
cdu auflösen und Tauber verhaften -------------
AntwortenLöschenLöse die "CDU" auf und verhafte Tauber - oder laß Dich sauerkochen.
Menschen mit Gerechtigkeitsempfinden fragten mich, warum denn ein Ausländer die Autobahnmaut bezahlen sollte, ein Inländer aber nicht.
AntwortenLöschenDie Gegenfrage, ob Franzosen, Polen, Holländer usw. die deutschen Autobahnen bezahlt hätten überzeugte ebenso, wie die Antwort: "Weil Inländer den Autobahnbau in D bezahlt haben."