Wer sendet aus dem "reichsten Land der Welt" (ZDF)? Wer enttarnt Mitarbeiter des Staates als widerspenstige Demo-Teilnehmer? Und wem gelingt es, ein fröhliches Fußballfest als Vorlage zu nutzen, um Feinden unserer Ordnung die falsche Haut vom Gesicht zu schälen?
ARD und ZDF und Deutschlandfunk nebst ihrer 21 Untersender leisten anerkannt gute Arbeit, wenn es um wertige Informationen geht, mit denen Bürgerinnen und Bürger ihren Platz in der Gesellschaft finden können. Dennoch sind rechte Hetzer immer wieder schnell bei der Hand, um am System zu zweifeln: Beim Staatsfunk-Komplex handele es sich um eine "unheimliche Macht", deren Glaubwürdigkeit angezweifelt werde, urteilte der "Spiegel" über das milliardenschwere staatliche Rundfunksystem. "Es ist Zeit, dass ARD und ZDF ihre Zuschauer ernst nehmen" hieß es weiter, offenbar diktiert vom Futterneid eines Medienhauses, dem "im Internet Hass entgegenschlägt" (Spiegel), während sich "das junge Publikum abwendet".
Was aber ist dran am Vorwurf der Zwangsabgabe zur Finanzierung eines Milliardenmolochs? Weshalb ist es eine gute Nachricht, dass das höchste europäische Gericht der Bundesregierung das Recht zugesteht, mehr als die Hälfte aller Fernsehsender mit Vollprogramm auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu betrieben, um eine Grundversorgung etwa mit Kochsendungen, Gebrauchtwarenhandelsshows und Hitlerdokus sicherzustellen?
PPQ hat die Argumente für ein parteipolitisch enggeführtes Mediensystem gesammelt, geprüft und gewogen. Eine Übersicht über Deutschland größte Medienkonzerne, denen von einem absolut unabhängigen Gremium aus ehemaligen Politikern und leitenden Angestellten von Landesregierungen Jahr für Jahr acht Milliarden Euro zugeteilt werden. Weshalb Kritiker des Systems den öffentlich-rechtlichen Sendern vorwerfen, der von jedem Haushalt zu zahlende Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat sei eine Zwangsgebühr, mit der ein "Staatsfunk" finanziert werde.
Aber wie sieht die Sachlage wirklich aus? Der PPQ-Faktencheck.
Vorwurf 1: Jeder muss den Rundfunkbeitrag zahlen, keiner kann entkommen, es handelt sich also um ein Zwangsgebühr.
Bewertung: Richtig ist, dass es sich um eine verordnete Abgabe handelt, die einer Steuer gleicht. Jeder muss sie zahlen, wer sich weigert, landet im äußersten Fall im Gefängnis. Das als "Zwangsabgabe" oder als "Gebühr" zu bezeichnen, ist aber falsch. Es handelt sich um einen Beitrag. der Unterschied: Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtlich erhobene Geldleistung, die als Gegenleistung für eine Inanspruchnahme der Verwaltung erhoben wird. Ein Beitrag aber ist eine finanzielle Leistung, die jemand zu etwas beisteuert. Richtig wäre also, von einem "Zwangsbeitrag" zu sprechen.
Vorwurf 2: Obwohl jeder zahlen muss, bestimmen wenige das Programm. Oft sind immer dieselben Politiker zu sehen, viele von ihnen sitzen zudem in den Aufsichtsgremien der Sender, deshalb handele es sich bei denen um Staatsfunk.
Bewertung: Richtig ist, dass beim ZDF mehrheitlich Politiker die Aufsicht führen und bei der ARD erst ein höchstrichterlichen Urteil die Praxis beendete, altgediente Abgeordnete als Proforma-Aufseher zu installieren. Richtig ist aber auch, dass heute mehrheitlich in nahezu allen Gremien auch parteiennahe Vertreter von Gewerkschaften, Sozialverbänden und anderen Organisationen sitzen, die zwar durchweg von finanziellen Zuwendungen der politischen Seite des Tisches abhängig sind, aber als Garanten einer vom Staat unabhängigen Berichterstattung gute Arbeit leisten.
Vorwurf 3: Politiker greifen in die Programme ein und geben der Regierung Gelegenheit, Werbung für sich zu machen.
Bewertung: In Deutschland herrscht Rundfunkfreiheit. Das heißt: Alle Fernseh- und Radiosender haben wegen der grundgesetzlich garantierten Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit ein Recht dazu, ihre Programme eigenständig zu bestimmen und Inhalte selbst zu wählen. Das gilt auch für ARD und ZDF, denen deshalb nicht einmal dann ein Vorwurf zu machen wäre, wenn sie sich auf der Basis der Rundfunkfreiheit tatsächlich entscheiden würden, nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2014 eine noch strikteres „Gebot der Vielfaltssicherung“ und eine noch „konsequentere Beachtung des Gebots der Staatsferne für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ zu garantieren.
Vorwurf 4: Der Europäische Gerichtshof hat die deutsche Rundfunkfinanzierung durchgewunken, weil die dort urteilenden Richter überwiegend ehemalige Staatsbedienstete sind,
obwohl der Umbau der deutschen Abgabe von der personengebundenen GEZ-Gebühr zum heutigen Rundfunkbeitrag pro Haushalt eine erhebliche Änderung der Finanzierung darstelle.
Bewertung: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat ein für allemal entschieden, dass der Umbau der deutschen Abgabe von der personengebundenen GEZ-Gebühr zum heutigen Rundfunkbeitrag pro Haushalt eine erhebliche Änderung der Finanzierung darstellt. Dabei entstandene Mehreinnahmen von 1,5 bis 1,6 Milliarden entsprächen nur einem Zuwachs von rund einem Viertel. Da das Bundesverfassungsgericht mehrfach die Staatsferne und Unabhängigkeit der davon profitierenden Sendeanstalten abgesichert habe, sei das unwesentlich.
Vorwurf 5: Doch warum sitzen dann in den Sendergremien Politiker?
Bewertung: Rundfunkräte werden mit Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen besetzt, darum handelt es sich bei Parteien. Über die Rundfunkgesetze war jahrzehntelang sichergestellt, dass in den Gremien möglichst viele Vertreter von Politik und Staat saßen, erst nach Verfassungsgerichtsurteilen musste das geändert werden. Den Rundfunkräten, die Haushalte genehmigen und die Spitzenposten besetzen, gehören seitdem auch offiziell nicht zu bestimmten Parteien gehörende Vertreter an, die allerdings allesamt auch ein Parteiticket besitzen.
Vorwurf 6: Warum aber kassiert der Staat den Rundfunkbeitrag?
Bewertung: Grundsätzlich regelt der Rundfunkstaatsvertrag die Unabhängigkeit aller privaten und öffentlich-rechtlichen Sender, diese sind darin aber mit der Hoheit ausgestattet worden, selbst - anstelle der ordentlichen Gerichtsbarkeit - mit Zahlungsverweigerern ins Benehmen zu kommen. Dadurch sind sie „der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet“ und in Sendungen wie den politischen TV-Talkshows können Mitglieder aller Bundestagsparteien ihre Meinung offen vorbringen, sofern sie eingeladen werden.
Vorwurf 7: Gerade an der Auswahl der Gäste und der Art, wie über bestimmte Parteien berichtet wird, sieht man, welche Parteien die Sympathie der Senderoberen genießen, die durchweg von Vertretern derselben Parteien ins Amt gewählt wurden.
Bewertung: Verwaltung und Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen sind Zeichen der Staatsferne und gesetzlich abgesichert. Der Rundfunkbeitrag ist der beste Beweis dafür. Er wird nicht von den Parteien oder - abgesehen von der Deutschen Welle - nicht aus Steuergeldern durch die Regierung bezahlt, sondern direkt von den Bürgerinnen und Bürgern aufgebracht. Für ARD, ZDF und Deutschlandradio sammeln die Haushalte Jahr um Jahr 8,1 Milliarden Euro - ein Summe, die in "Tatorte", Bundesligafußball, Kochshows und Buchprojekte von Dunja Hayali und Anja Reschke fließen.
Kleines ZDF Schmackel:
AntwortenLöschenhttps://twitter.com/marga_owski/status/1080897406437339137
Adebar
Klonovsky - "Die Schreckenstat von Bottrop"* - aber hallo, das war die langsamste Amokfahrt ever seen - war auch schon geistig besser zugange! Danisch und Le Penseur desgleichen. Schon recht greulich.
AntwortenLöschen*mit ofenkundig gestaltwandelndem Fahrzeug ...
D.a.a.T.
Vinny12 4. Januar 2019 at 19:44
AntwortenLöschenPasst zwar nicht hierher muss ich trotzdem loswerden. Ich habe gerade aus „zweiter Hand“ erfahren das heute früh auf der Zuger-Strasse in Freiberg/Sachsen am Konstantin ein Todes Mädchen (junge Frau) ohne Schuhe und Hose gefunden wurde ...
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Passt zwar nicht hierher aber wann höhrt dieser Spuck auf? Wiederlich.
Hackenkreutzdonnerwetternochmal.
https://i.4cdn.org/pol/1546621260576.png
AntwortenLöschenHaarbeck : der Cem ist dumm
AntwortenLöschenhttps://i.4cdn.org/pol/1546626128299.png
@anonym:
AntwortenLöschenRechtschreibung hat nichts mit Rechtsschreibung zu tun.
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AntwortenLöschenHaarbeck : "Doitsche tun das auch "
ja meine lieben Mitbernds - es geht weiter , die lange Nacht der screeshots beginnt ; durch die Sendung führt wie immer Euer Bernd .
( für die schon länger Mitlesenden ; Pömamänner und Lollizeiloide : das der der Pilotfilm , die Serie kommt nach Ostern , und dann liebe Gutmenschen ....solltet ihr nicht mehr in Deutschland sein ( ehrlich liebe Bestmenschen :Eure Logenbrüder holen Euch nicht ausm Knast wenn Ihr keine Steuern zahlt ; Vladimir , hol mal die Steuererklärung vom Haarbeck
Fakt ist, dass ich um die 200 € p.a. für etwas zahle, was ich nicht gekauft habe.
AntwortenLöschenDieses "etwas" setzt sich aus tendenziöser Berichterstattung, Manipulation, Schaffung von Feindbildern, Kriegstreiberei, Hetze, etc. zusammen.
Auch gewisse Personen, die im Fernsehen auftreten und das Volk vorsätzlich belügen, finanziere ich mit dieser Zwangsgebühr, das ist ein zum Himmel schreiendes Unrecht.
Die Gerichte müssen weisungsgebunden sein, um so einen Raub zu legitimieren.
Nicht nur bei diesem Thema läuft hier so einiges schief.