Mittwoch, 16. Januar 2019

Kretzschmar und der Hutbürger: Im Elfenbeinturm der politischen Korrektheit


Weder hatte er an einer verbotenen Demonstration teilgenommen noch das Recht auf Meinungsfreiheit über die grundgesetzlich definierten Schranken der Gesetze hinweg strapaziert. Der Mann mit dem Deutschland-Hut, der im Sommer vergangenen Jahres für ein paar hysterische Tage lang die Diskussion in der größten Demokratie Europas bestimmte, war einfach nur zu einer Demo gegangen, dabei von einem ZDF-Team gefilmt worden und ob dessen der Ansicht, er müsse sich das nicht gefallen lassen.

Das ZDF machte ihn berühmt, der Unbekannte mit dem Hut wurde vom gewöhnlichen „Pegida-Anhänger“ (DPA) zu einer relativen Person der Zeitgeschichte: Seine Tätigkeit beim LKA wurde bekannt. Sein Protest dagegen, als einzelne Person herausgehoben von einem Fernsehteam gefilmt zu werden, zu einer „Pöbelei“ gegen einen Kameramann erklärt. Auf einmal stand der Hutmann auf der anderen Seite der Grenze der Meinungsfreiheit, die so vom Grundgesetz nicht definiert wird.

Nirgendwo ein Staatsanwalt


Es fand sich zwar kein Staatsanwalt, der deswegen gegen den mutmaßlichen Delinquenten ermitteln wollte. Aber die freiwilligen Meinungsfreiheitsschutzkommandos waren eilfertig zur Stelle, um Druck aufzubauen. Pegida, LKA, Sachsen, Polizei, Faschismus, Wutbürger, Hutbürger! Es dauerte nur acht Tage, dann war der Kampf entschieden. Der Hutbürger, so vermeldete das Innenministerium in Dresden, verlasse den Polizeidienst des Freistaats. Der Mann habe zugestimmt „bis auf Weiteres eine andere, adäquate Tätigkeit außerhalb der Polizei Sachsen wahrzunehmen“.

So weit geht sie, diese berühmte Meinungsfreiheit, die nach Artikel 5 GG „ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“ findet. Und nirgendwo sonst.

Welche Vorschrift aus welchem Gesetz aber verlangte im Falle des Hutbürgers eigentlich danach, dem Mitarbeiter Gelegenheit zu geben, „seine Sicht auf den Sachverhalt darzustellen“, wie das LKA erklärt hatte? Welche "Bestimmung zum Schutz der Jugend" (GG) könnte es gewesen sein, die eine Versetzung des „Tarifangestellten im LKA“, der „im Dezernat für Wirtschaftskriminalität Zugriff auf sensible Ermittlungsdaten“ hatte, „bis auf Weiteres eine andere, adäquate Tätigkeit außerhalb der Polizei Sachsen“ zu versetzen?

Erlaubtes wird sanktioniert


Im Geschehen selbst sind Gründe nicht zu finden. Die Meinungsfreiheit erlaubt es LKA-Mitarbeitern durchaus, "während eines Besuchs von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU)  in Dresden privat zu einer Kundgebung von Anhängern der AfD und der fremdenfeindlichen Pegida-Bewegung" zu gehen. Selbst die Protestrede des Hutbürgers vor dem ZDF-Kamerateam - von der halbstaatlichen Nachrichtenagentur DPA zum "verbalen Angriff" erklärt, ist im Grunde nichts weiter als gelebte Meinungsfreiheit: Der Hutbürger beleidigt nicht strafwürdig, er verletzt niemandes konkrete persönliche Ehre, er verbittet sich eben nur, gefilmt zu werden, aus einer - vielleicht irrigen, aber zulässigen - Ansicht heraus, das nicht dulden zu müssen. Dass die Hauptstadtjournalisten  anschließend "etwa eine Dreiviertelstunde lang von der Polizei festgehalten" werden, hat er nicht zu verantworten.

Im Elfenbeinturm der politischen Korrektheit


Und dennoch war er es, der die Rechnung zahlte. Sein legaler, weder verfassungsfeindlicher noch grundgesetzwidriger Auftritt kostete ihn den Job - genauso, wie Stefan Kretzschmar das für seine Branche diagnostiziert hatte: "Sobald wir eine gesellschaftskritische Meinung äußern, haben wir von unserem Arbeitgeber mit Repressalien zu rechnen".

Nur im Elfenbeinturm der politischen Korrektheit sieht das anders aus.  Dort aber ist man ja auch der Meinung, dass Kretzschmar für seine Aussage zu DDR-Zeiten sofort "in Hohenschönhausen gelandet oder in Bautzen" gelandet wäre. Damals aber hätten dieselben Leute zweifellos geglaubt, was die Verfassung der DDR für den Fall geäußerter Kritik vorschrieb:  „Dieses Recht“ – das der Meinungsfreiheit – „wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt. Niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht.“

2 Kommentare:

  1. HandballaballaJanuar 16, 2019

    Die international-sozialistische Gleichschaltung im 4.Reich läuft auf allen Propaganda-Kanälen und somit auf vollen Touren, und erneut kapiert der deutsche Schildbürgervolklorist nicht, wie ihm immer engere Maulkörbe umgeschnallt werden, oder - schlimmer noch - bejubelt das neue betreute Herdentrieb-Denken als grenzenlose Weltoffenheit.

    Mit den einfältigsten Weiter-so-Durchhalte-Parolen fängt man Michels wie mit billigem Speck Mäuse. Haben wohl beide eine ähnlich animalisch fresssüchtige Hirnkapazität.

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  2. Wen wundert’s ?-
    Ist doch das Buntes-Hirnvoll-Wasch-Bären-Pawlow-Kläffer-Volk in seine finale Phase der Voll-Verblödung, Total-Kastration eingetreten. –
    Nach 70 Jahren simultaner Massage mit Fascho-/Macho-Keulen und Transformation in ein Parallel-Lügen-Universum, in eine Lügen-Matrix, reagiert unser Pawlow-Meute doch ausgesprochen „den Umständen entsprechend“ und „erwartungsgemäss“, sind doch hierin alle Fakten/Normen in(per)-vertiert. –

    Denn täglich posaunen die Konditionierungs-Mantras aus Glotzen und sonstigen Medien, im zynischen zirkelschlüssigen Lügen-Karussell, bebauchpinseln sich die Dressureliten und Diskurshoheiten gegenseitig mit ihren Fake-Schtories, und suhlen sich in masochistischen Schmähungen auch nur minimaler positiver Identifikation mit eigenem Land und Geschichte. –

    Periodisch werden erschröckliche Nazi-Hypen losgetreten, (so Buntes-Michel mal etwas „zur Ruhe gekommen“ sein sollte), die über das ganze Land fegen, Buntes-Pawlow-Kläffer in Knieschlotter-Modus versetzen und Denunziations-Orgien antriggern, bekommt doch jeder, der nicht allsogleich Abschwör/Verteuflungs-(„Nie-Wieder“)Mantras absondert, zum „Nazi-Komplizen“ dekretiert. –

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