Kurz vor dem Fest wurde noch eine Fuhre wegweisender Urteileaus Europas höchsten Gerichten gekarrt. |
Es war die Woche des Rechtsstaates, kurz vor Weihnachten, schnell noch. Es war die Woche, in der die Demokratie wehrhaft wie selten zuvor zurückschlug gegen die, die mit Krokodilstränen "Staatsversagen" beklagen und sich in klammheimlicher Freude suhlen, wenn es den Feinden der Freiheit gelingt, mit einem besonders dreisten Anschlag auf die Grundwerte unserer Gesellschaft durchzukommen.
Diese Woche aber gelang es nicht. Diese Woche wehrte sich die Gemeinschaft, wehrten sich die unabhängigen Institutionen mit aller Kraft. Zuerst war da das Urteil des EuGH, der ein für alle mal klarstellte, dass es der Europäischen Zentralbank natürlich gestattet ist, von Staaten emittierte Wertpapiere aufzukaufen, auch wenn es sich bei den Verkäufern um die Staaten handelt, in deren Besitz sie sich die EZB faktisch befindet. Wenn es um das Glück eines ganzen Kontinentes geht, muss ein Wort wie "unmittelbar" so ausgelegt werden, befanden die Richter, dass Dinge möglich werden, die vielleicht ursprünglich gar nicht ermöglicht werden sollten.
Nur so kann es weitergehen, nach vorn und nach oben, nur so finden die derzeit 23 öffentlich-rechtlichen Fernseh- und 35 Radiostationen, die die Grundversorgung der Deutschen mit Fakten, Fußball und Kriminalfilmen sicherstellen, genug Stoff, um Talkshow und Tagesthemen zu befüllen. Finanziert nicht mit Steuergeld, sondern mit Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag, der, auch das haben Europas Richter in dieser schicksalhaften Woche nach der Wahl von AKK an die CDU-Spitze klargemacht, keine verbotene staatliche Beihilfe ist. Allein schon deshalb, urteilten die Luxemburger Richter in der Rechtssache C-492/17, weil er nicht gegen EU-Recht verstoße.
Das ist eine in ihrer Deutlichkeit beeindruckende Argumentation, die die gehässigen Kritiker der wichtigsten Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio zum Verstummen bringen dürfte. Allein der Umstand, dass die staatlichen Sendeanstalten säumige Zahler selbst verfolgen dürfen und nicht wie jeder andere Gläubiger zu ordentlichen Gerichte gehen müssen, sei kein Hinweis auf eine Sonderstellung, ebensowenig die Tatsache, dass der Rundfunkbeitrag wie eine Wohnungssteuer von jedem bezahlt werden müsse, der irgendwo wohne, auch wenn er kein Rundfunkempfangsgerät besitze.
Und Deutschland wie die ganze Union werden mit einem weiteren EuGH-Urteil sogar noch rechtssicherer. Denn Busfahrer wissen nun, dass sie nicht verpflichtet und nicht einmal berechtigt sind, anstelle derabgezogenen Grenzbeamten an den EU-Innengrenzen Pässe zu kontrollieren. Da ist das höchste europäische Gericht kompromisslos: Weil Grenzübertrittskontrollen sind nicht mit den Regeln des Schengen-Raum vereinbar sind, müssen Busfahrer Fahrgäste auch dann befördern, wenn die nicht die erforderlichen Reisedokumente haben, um in Deutschland einreisen zu dürfen.
Zuvor waren Busunternehmen von deutschen Behörden gezwungen worden, ähnlich wie Fluglinien vor Fahrten in die Bundesrepublik den Pass und den Aufenthaltstitel ihrer Passagiere zu kontrollieren.
Solche Kontrollen, befanden die Richter, hätten aber die gleiche Wirkung wie Grenzübertrittskontrollen und seien damit nicht mit der Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums vereinbar. Eine ähnliche Entscheidung wird in Bälde für Fluglinien erwartet, so dass in Griechenland gestrandene Flüchtlinge dann per Flugzeug nach Deutschland werden reisen könne.
An dieser Front ist nun Ruhe im Karton - und vermutlich auch an der, an der, an der Populisten von rinks und lechts seit Monaten Stimmung gegen den Migrationspakt gemacht hatten. Teilweise auch unter missbräuchlicher Verwendung der Möglichkeiten, die der Rechtsstaat auch seinen erklärten Feinden gibt: Beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatten die beispielsweise versucht, eine einstweilige Anordnung zu erwirken, mit der Bundeskanzlerin Angela Merkel die Unterzeichnung des Abkommens zur Förderung legaler Migration untersagt werden sollte.
Nun hat Merkel bei ihrem Besuch in im Partnerstaat Marokko, das sich mit einem Angriffskrieg gegen den Nachbarn Westsahara seit 40 Jahren darum bewirbt, zum sicheren Herkunftsland ernannt zu werden, in der Tat nichts unterschrieben. Doch nicht wegen der Verfassungsrichter. Die erteilten dem Anliegen der Antragsteller in Sachen UN-Migrationspakt nämlich eine deutliche Abfuhr. Unter dem Aktenzeichen 2 BvQ 106/18 bestätigten die Richter, dass es kein Widerstandsrecht der Bürger gegen internationale Verträge gibt, die keine sind und keine Rechtswirkungen entfalten.
So ähnlich also, wie das lange auch bei der Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa war. Bis die ersten Fahrverbote verhängt wurden, die dann eine panische Reaktion der EU-Kommission auslöste, die versuchte, die selbstausgedachten Grenzwerte abzuschwächen. Illegal war das, hat der EuGH jetzt entschieden, denn es muss auch möglich sein, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der neuesten Generation zu verhängen, wenn sie die Fantasiegrenzwerte nicht einhalten, die die EU-Kommission vor zehn Jahren ausgedacht hat.
Dadurch werden nach einer Übergangszeit von 14 Monaten, die dazu dient, die EU-Wahlen noch ohne lästige Gelbwestenproteste durchzuziehen, auch Euro 6 d-Norm-Autos illegal. Betroffen sind nicht mehr nur Dieselfahrzeuge, sondern auch viele Benziner. Ein kluges Urteil, weitsichtig und im Dienst der Natur. Das wird viele Menschen freuen, auch in Osteuropa, wo viele Bürger sich demnächst einen Diesel werden leisten, weil die EU bei der geplanten europäischen Exportverbotsregelung bisher etwa so weit gekommen ist wie bei der gesamteuropäischen Flüchtlingslösung, die Angela Merkel im Juni für "in 14 Tagen" versprochen hatte.
Damit ist auch das kurz vor dem Jahresende noch abschließend geklärt, die Geschenke sind unterwegs und einer friedlichen Weihnachtszeit zwischen Finistere und Wladiwostok steht nichts weiter im Wege.
Diese Woche aber gelang es nicht. Diese Woche wehrte sich die Gemeinschaft, wehrten sich die unabhängigen Institutionen mit aller Kraft. Zuerst war da das Urteil des EuGH, der ein für alle mal klarstellte, dass es der Europäischen Zentralbank natürlich gestattet ist, von Staaten emittierte Wertpapiere aufzukaufen, auch wenn es sich bei den Verkäufern um die Staaten handelt, in deren Besitz sie sich die EZB faktisch befindet. Wenn es um das Glück eines ganzen Kontinentes geht, muss ein Wort wie "unmittelbar" so ausgelegt werden, befanden die Richter, dass Dinge möglich werden, die vielleicht ursprünglich gar nicht ermöglicht werden sollten.
Das ist doch keine verbotene Beihilfe
Nur so kann es weitergehen, nach vorn und nach oben, nur so finden die derzeit 23 öffentlich-rechtlichen Fernseh- und 35 Radiostationen, die die Grundversorgung der Deutschen mit Fakten, Fußball und Kriminalfilmen sicherstellen, genug Stoff, um Talkshow und Tagesthemen zu befüllen. Finanziert nicht mit Steuergeld, sondern mit Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag, der, auch das haben Europas Richter in dieser schicksalhaften Woche nach der Wahl von AKK an die CDU-Spitze klargemacht, keine verbotene staatliche Beihilfe ist. Allein schon deshalb, urteilten die Luxemburger Richter in der Rechtssache C-492/17, weil er nicht gegen EU-Recht verstoße.
Das ist eine in ihrer Deutlichkeit beeindruckende Argumentation, die die gehässigen Kritiker der wichtigsten Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio zum Verstummen bringen dürfte. Allein der Umstand, dass die staatlichen Sendeanstalten säumige Zahler selbst verfolgen dürfen und nicht wie jeder andere Gläubiger zu ordentlichen Gerichte gehen müssen, sei kein Hinweis auf eine Sonderstellung, ebensowenig die Tatsache, dass der Rundfunkbeitrag wie eine Wohnungssteuer von jedem bezahlt werden müsse, der irgendwo wohne, auch wenn er kein Rundfunkempfangsgerät besitze.
Und Deutschland wie die ganze Union werden mit einem weiteren EuGH-Urteil sogar noch rechtssicherer. Denn Busfahrer wissen nun, dass sie nicht verpflichtet und nicht einmal berechtigt sind, anstelle derabgezogenen Grenzbeamten an den EU-Innengrenzen Pässe zu kontrollieren. Da ist das höchste europäische Gericht kompromisslos: Weil Grenzübertrittskontrollen sind nicht mit den Regeln des Schengen-Raum vereinbar sind, müssen Busfahrer Fahrgäste auch dann befördern, wenn die nicht die erforderlichen Reisedokumente haben, um in Deutschland einreisen zu dürfen.
Zuvor waren Busunternehmen von deutschen Behörden gezwungen worden, ähnlich wie Fluglinien vor Fahrten in die Bundesrepublik den Pass und den Aufenthaltstitel ihrer Passagiere zu kontrollieren.
Solche Kontrollen, befanden die Richter, hätten aber die gleiche Wirkung wie Grenzübertrittskontrollen und seien damit nicht mit der Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums vereinbar. Eine ähnliche Entscheidung wird in Bälde für Fluglinien erwartet, so dass in Griechenland gestrandene Flüchtlinge dann per Flugzeug nach Deutschland werden reisen könne.
An dieser Front ist nun Ruhe im Karton - und vermutlich auch an der, an der, an der Populisten von rinks und lechts seit Monaten Stimmung gegen den Migrationspakt gemacht hatten. Teilweise auch unter missbräuchlicher Verwendung der Möglichkeiten, die der Rechtsstaat auch seinen erklärten Feinden gibt: Beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatten die beispielsweise versucht, eine einstweilige Anordnung zu erwirken, mit der Bundeskanzlerin Angela Merkel die Unterzeichnung des Abkommens zur Förderung legaler Migration untersagt werden sollte.
Es gibt kein Widerstandsrecht gegen keine Unterschrift
Nun hat Merkel bei ihrem Besuch in im Partnerstaat Marokko, das sich mit einem Angriffskrieg gegen den Nachbarn Westsahara seit 40 Jahren darum bewirbt, zum sicheren Herkunftsland ernannt zu werden, in der Tat nichts unterschrieben. Doch nicht wegen der Verfassungsrichter. Die erteilten dem Anliegen der Antragsteller in Sachen UN-Migrationspakt nämlich eine deutliche Abfuhr. Unter dem Aktenzeichen 2 BvQ 106/18 bestätigten die Richter, dass es kein Widerstandsrecht der Bürger gegen internationale Verträge gibt, die keine sind und keine Rechtswirkungen entfalten.
So ähnlich also, wie das lange auch bei der Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa war. Bis die ersten Fahrverbote verhängt wurden, die dann eine panische Reaktion der EU-Kommission auslöste, die versuchte, die selbstausgedachten Grenzwerte abzuschwächen. Illegal war das, hat der EuGH jetzt entschieden, denn es muss auch möglich sein, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der neuesten Generation zu verhängen, wenn sie die Fantasiegrenzwerte nicht einhalten, die die EU-Kommission vor zehn Jahren ausgedacht hat.
Dadurch werden nach einer Übergangszeit von 14 Monaten, die dazu dient, die EU-Wahlen noch ohne lästige Gelbwestenproteste durchzuziehen, auch Euro 6 d-Norm-Autos illegal. Betroffen sind nicht mehr nur Dieselfahrzeuge, sondern auch viele Benziner. Ein kluges Urteil, weitsichtig und im Dienst der Natur. Das wird viele Menschen freuen, auch in Osteuropa, wo viele Bürger sich demnächst einen Diesel werden leisten, weil die EU bei der geplanten europäischen Exportverbotsregelung bisher etwa so weit gekommen ist wie bei der gesamteuropäischen Flüchtlingslösung, die Angela Merkel im Juni für "in 14 Tagen" versprochen hatte.
Damit ist auch das kurz vor dem Jahresende noch abschließend geklärt, die Geschenke sind unterwegs und einer friedlichen Weihnachtszeit zwischen Finistere und Wladiwostok steht nichts weiter im Wege.
Den Grenzwert hat sich die Kommission gar schon vor zwanzig Jahren ausgedacht: 1999/30/EG. Vor zehn Jahren wusste sie lediglich, dass er auch bis 2020 trotz geplanten Euro 5 und 6 nicht eingehalten werden kann und hat den Grenzwert gleich nochmal bekräftigt. Die für CO2 zuständige Abteilung der Kommission hat aber trotzdem zum Kauf geraten. Durch derlei Zusammenarbeit kann das CO2 nun deutlich gesenkt werden bald dürfen in Stuttgart 50% oder mehr der Pkw einfach nicht mehr fahren. Klappe zu, Affe tot.
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