Ölheizungen fallen vielerorts unter das Dieselfahrverbot. |
Die Regierung will nur das Beste, für alle und überall – demokratische Medien aber mäkeln, hetzen und schüren Ängste. Ein Beispiel aus der „Zeit“ zeigt, wie die Furcht der Bürger vor Dieselstaub, Fahrverboten und einer Überwachung aller Autofahrer von zweifelhaften Journalisten genutzt wird, um Quote zu machen und die Auflage zu erhöhen.
Dabei geht es um ein legitimes Anliegen der Regierung, die nach der Verhängung von Dieselfahrverboten in den vom Dieselbetrug am schlimmsten betroffenen Gebieten in Deutschland gewährleisten muss, dass die Grenzen der Fahrverbotsgebiete zuverlässig gegen das Eindringen von mit Fahrverboten belegten Fahrzeugen gesichert werden müssen.
Dazu sollen künftig Videokameras die Grenzgebiete überwachen. So sieht es ein Gesetzentwurf des Kabinetts von vergangener Woche vor. Darin heißt es: Die "nach Landesrecht zuständige Behörde" dürfe bestimmte Daten, "auch automatisiert, erheben, speichern und verwenden". Zu diesen Daten zählen das Kennzeichen des Fahrzeugs, Bilder von Fahrzeugen und deren Fahrern, Angaben zu Ort und Zeit.
Die Formulierungen zeigen, dass die Bundesregierung aus dem Debakel mit einer länger zurückliegenden Aussage von Kanzlerin Angela Merkel gelernt hat. Die hatte im Zuge der Öffnung der deutschen Außengrenzen mehrfach betont, dass ein Grenzschutz angesichts der Länge der deutschen Grenzen nicht möglich sei. Das hatten viele Wählerinnen und Wähler vor allem in Sachsen und Sachsen-Anhalt der scheidenden Bundeskanzlerin übelgenommen, da sie früher selbst die im Verhältnis zur Bevölkerungszahl noch längere DDR-Grenze bewacht hatten.
Doch trotz der Kehrtwende bleibt der Applaus verhalten – und die „Zeit“ setzt sich nun mit kruden Thesen von einem angeblichen „Big Brother im grünen Gewand“ (Zeit) an die Spitze derer, denen die scharfe Zusicherung der Regierung, geltendes Recht diesmal rigoros durchzusetzen, um ein Rechtsstaatsversagen zu verhindern, auch wieder nicht passt. Kein Einzelfall: Auch die von Auflagenrückgang und Anzeigenschwund geplagte FAZ schlägt in dieselbe Kerbe und unkt über eine "Totalüberwachung von Dieselfahrern".
Dabei wäre es leicht, Vorwürfe etwa vom Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins zu entkräften, der das Ziel des neuen Gesetzentwurfs, nämlich den Schutz von Mensch und Umwelt, absolut lobenswert findet, den angedachten Weg aber "leider verfassungswidrig" nennt.
Wer statt Angstmache Aufklärung betreiben will, würde schnell feststellen, dass es eine "Totalüberwachung von Dieselfahrern" (FAZ) zum Beispiel schon allein deshalb nicht geben kann, weil durch die Fehlerquote bei Durchfahrtskontrollen durch Kameras, bei einem Test in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr lag sie bei 92 Prozent, keine Chance bestände, nur und ausschließlich Dieselfahrzeuge zu überwachen. Es wären vielmehr alle Fahrzeuge gleich betroffen, genau wie es das Grundgesetz in Artikel 3 ("Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich") fordert. Zudem wäre dadurch auch der Datenschutz laut DSGVO gewährt: Kennzeichen würden nicht korrekt erkannt, eine 1 wird schnell mal ein I, ein Fahrer eine Fahrerin, eine zulässige Plakette fällt wegen einer falschen Identifikation unter das Fahrverbot und umgekehrt. Niemand müsste Angst haben, automatisiert überwacht und kontrolliert werden.
Auf die nach Recherchen der "Zeit" juristisch brisante Frage, wie lange die in den meisten Fällen unter Vernachlässigung der Unschuldsvermutung gewonnenen Bilder der Überwachungskameras gespeichert werden, kommt es danach gar nicht mehr an. Kann der Fahrer nicht erkannt werden, ist sein Bild nicht das von ihm. Wird hingegen eine Plakette erkannt, die ihn berechtigt, die Straße zu benutzen, hätte das Bild gar nicht gemacht werden dürfen und es nützt auch nichts mehr, wenn es innerhalb von Sekunden gelöscht wird.
Dabei geht es um ein legitimes Anliegen der Regierung, die nach der Verhängung von Dieselfahrverboten in den vom Dieselbetrug am schlimmsten betroffenen Gebieten in Deutschland gewährleisten muss, dass die Grenzen der Fahrverbotsgebiete zuverlässig gegen das Eindringen von mit Fahrverboten belegten Fahrzeugen gesichert werden müssen.
Dazu sollen künftig Videokameras die Grenzgebiete überwachen. So sieht es ein Gesetzentwurf des Kabinetts von vergangener Woche vor. Darin heißt es: Die "nach Landesrecht zuständige Behörde" dürfe bestimmte Daten, "auch automatisiert, erheben, speichern und verwenden". Zu diesen Daten zählen das Kennzeichen des Fahrzeugs, Bilder von Fahrzeugen und deren Fahrern, Angaben zu Ort und Zeit.
Die Formulierungen zeigen, dass die Bundesregierung aus dem Debakel mit einer länger zurückliegenden Aussage von Kanzlerin Angela Merkel gelernt hat. Die hatte im Zuge der Öffnung der deutschen Außengrenzen mehrfach betont, dass ein Grenzschutz angesichts der Länge der deutschen Grenzen nicht möglich sei. Das hatten viele Wählerinnen und Wähler vor allem in Sachsen und Sachsen-Anhalt der scheidenden Bundeskanzlerin übelgenommen, da sie früher selbst die im Verhältnis zur Bevölkerungszahl noch längere DDR-Grenze bewacht hatten.
Doch trotz der Kehrtwende bleibt der Applaus verhalten – und die „Zeit“ setzt sich nun mit kruden Thesen von einem angeblichen „Big Brother im grünen Gewand“ (Zeit) an die Spitze derer, denen die scharfe Zusicherung der Regierung, geltendes Recht diesmal rigoros durchzusetzen, um ein Rechtsstaatsversagen zu verhindern, auch wieder nicht passt. Kein Einzelfall: Auch die von Auflagenrückgang und Anzeigenschwund geplagte FAZ schlägt in dieselbe Kerbe und unkt über eine "Totalüberwachung von Dieselfahrern".
Dabei wäre es leicht, Vorwürfe etwa vom Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins zu entkräften, der das Ziel des neuen Gesetzentwurfs, nämlich den Schutz von Mensch und Umwelt, absolut lobenswert findet, den angedachten Weg aber "leider verfassungswidrig" nennt.
Wer statt Angstmache Aufklärung betreiben will, würde schnell feststellen, dass es eine "Totalüberwachung von Dieselfahrern" (FAZ) zum Beispiel schon allein deshalb nicht geben kann, weil durch die Fehlerquote bei Durchfahrtskontrollen durch Kameras, bei einem Test in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr lag sie bei 92 Prozent, keine Chance bestände, nur und ausschließlich Dieselfahrzeuge zu überwachen. Es wären vielmehr alle Fahrzeuge gleich betroffen, genau wie es das Grundgesetz in Artikel 3 ("Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich") fordert. Zudem wäre dadurch auch der Datenschutz laut DSGVO gewährt: Kennzeichen würden nicht korrekt erkannt, eine 1 wird schnell mal ein I, ein Fahrer eine Fahrerin, eine zulässige Plakette fällt wegen einer falschen Identifikation unter das Fahrverbot und umgekehrt. Niemand müsste Angst haben, automatisiert überwacht und kontrolliert werden.
Auf die nach Recherchen der "Zeit" juristisch brisante Frage, wie lange die in den meisten Fällen unter Vernachlässigung der Unschuldsvermutung gewonnenen Bilder der Überwachungskameras gespeichert werden, kommt es danach gar nicht mehr an. Kann der Fahrer nicht erkannt werden, ist sein Bild nicht das von ihm. Wird hingegen eine Plakette erkannt, die ihn berechtigt, die Straße zu benutzen, hätte das Bild gar nicht gemacht werden dürfen und es nützt auch nichts mehr, wenn es innerhalb von Sekunden gelöscht wird.
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