Schluss mit grenzenloser Globalisierung und amerikanischer Unkultur, die deutsche Haushalte verschmutzt. Mit der Mehrheit von 452 zu 132 Stimmen bei 65 Enthaltungen hat das EU-Parlament eine Änderung der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste beschlossen, mit der Fernsehsendern und Streaming-Anbietern wie Amazon Prime, iTunes, Netflix oder Maxdome vorgeschrieben wird, künftig eine sogenannte Europa-Quote von 30 Prozent ihres Angebotes einzuhalten. Um die kulturelle Vielfalt zu erhöhen und Inhalte aus den Mitgliedsstaaten zu fördern, muss damit künftig ein Drittel aller Inhalte von audiovisuellen Programmen von Herstellern aus der EU stammen. Die neue Auflage orientiert sich an der 60/40-Regel, die in der früheren DDR galt, um kulturelle Vielfalt zu fördern.
Die an Donald Trumps Idee vom "America First" orientierte Vorschrift des "Europa first" soll Anbieter dazu bringen, ihre Investitionen in Europa zu erhöhen und den Kontinent damit davor bewahren, im Streaming-Zeitalter noch weiter abgehängt zu werden. Da es bisher keine einzige große Internetfirma gibt, die ihren Stammsitz in der EU hat, ist der ehemalige Technologie-Vorreiterstandort zu einem reinen Abspielmarkt geworden.
US-Konzerne und deren chinesische Konkurrenten beherrschen das Internet unumschränkt, bei den Videoportalen sind es neben Netflix und Amazon Prime vor allem Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten wie YouTube oder Facebook, über die europäische Werbemilliarden ins Ausland fließen, ohne dass sich die EU bislang auf eine Möglichkeit einigen konnte, den Abfluss wenigstens zu besteuern.
Stattdessen sollen nun die Vorschriften für die Anbieter so verschärft werden, dass ein Teil der Wertschöpfung zurück nach Europa wandert. Neben der 70/30-Vorschrift, von der die EU-Kommission sich erhofft, dass sie Produzenten zwingt, ihre Filme zumindest zum Teil an traditionsreichen Standorten wie Potsdam-Babelsberg zu drehen, ist eine Verschärfung der Regularien für den Jugendschutz vorgesehen.
Internetplattformen dürfen Heranwachsenden keine Werbung für ungesunde Lebensmittel oder Getränke, für Tabak, elektronische Zigaretten oder Alkohol mehr zeigen. Auch Inhalte, die unter die Rubrik Gewalt, Hass und Terrorismus fallen könnten, sind verboten. Kostenloser Content, der Gewalt oder Pornografie enthält, darf nur noch eingeschränkt angeboten werden. Filter sollen hier helfen.
Um die Einhaltung der neuen, strengen Regeln besser überwachen zu können, mobilisiert die EU Millionen Nutzer. Die dürfen Inhalte künftig als "schädlich" melden. Die Anbieter müssen die inkriminierten Filme dann umgehend löschen.
Die an Donald Trumps Idee vom "America First" orientierte Vorschrift des "Europa first" soll Anbieter dazu bringen, ihre Investitionen in Europa zu erhöhen und den Kontinent damit davor bewahren, im Streaming-Zeitalter noch weiter abgehängt zu werden. Da es bisher keine einzige große Internetfirma gibt, die ihren Stammsitz in der EU hat, ist der ehemalige Technologie-Vorreiterstandort zu einem reinen Abspielmarkt geworden.
US-Konzerne und deren chinesische Konkurrenten beherrschen das Internet unumschränkt, bei den Videoportalen sind es neben Netflix und Amazon Prime vor allem Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten wie YouTube oder Facebook, über die europäische Werbemilliarden ins Ausland fließen, ohne dass sich die EU bislang auf eine Möglichkeit einigen konnte, den Abfluss wenigstens zu besteuern.
Stattdessen sollen nun die Vorschriften für die Anbieter so verschärft werden, dass ein Teil der Wertschöpfung zurück nach Europa wandert. Neben der 70/30-Vorschrift, von der die EU-Kommission sich erhofft, dass sie Produzenten zwingt, ihre Filme zumindest zum Teil an traditionsreichen Standorten wie Potsdam-Babelsberg zu drehen, ist eine Verschärfung der Regularien für den Jugendschutz vorgesehen.
Internetplattformen dürfen Heranwachsenden keine Werbung für ungesunde Lebensmittel oder Getränke, für Tabak, elektronische Zigaretten oder Alkohol mehr zeigen. Auch Inhalte, die unter die Rubrik Gewalt, Hass und Terrorismus fallen könnten, sind verboten. Kostenloser Content, der Gewalt oder Pornografie enthält, darf nur noch eingeschränkt angeboten werden. Filter sollen hier helfen.
Um die Einhaltung der neuen, strengen Regeln besser überwachen zu können, mobilisiert die EU Millionen Nutzer. Die dürfen Inhalte künftig als "schädlich" melden. Die Anbieter müssen die inkriminierten Filme dann umgehend löschen.
Ich könnte Netflix kostengünstig eine Thrillerserie unter dem Titel "Das Trocknen der RAL-Farben" anbieten. Jede nervenzerfetzende Folge in der Länge von mindestens 3 Stunden würde den Trockenvorgang im Detail darstellen. Das dürfte den Anteil EUropäischer Produktionen am Portfolio des Streamingdienstes schon fast in zulässige Bereiche katapultieren. Unterer sechsstelliger Bereich pro Folge würde reichen.
AntwortenLöschengeniale idee. ich würde gern das drehbuch schreiben!
AntwortenLöschenhttps://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/wolffsohn-juden-afd-100.html
AntwortenLöschenBlitzbirne Wolfsohn erkennt die Zeichen der Zeit - da kann man nur gratulieren .
wenn die kanacken nicht völlig verblödet sind werden die demnächst die Heimreise antreten .
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden W.sohn & Co. die migrantischen Gefährder einsammeln ( lassen ) . Bin gespannt wie die Zeckenunis diesen pol. Paradigmenwechsel erklären werden
Also, für Staatsfernsehen und -rundfunk könnte ich mir so eine Quote schon vorstellen und auch die "contnent" einfach Inhalte zu nennen, ist schließlich nichts Besonderes oder Anderes.
AntwortenLöschenSie Privaten aufdrücken zu wollen, befremdet mich. Wie passt das zu den Verneigungen der Politik vor den Konzernen?
Jugendschutz halte ich für, man steinige mich, kompletten Blödsinn, der lediglich Zensur rechtfertigen soll. Kein Zwölfjähriger, der nicht sexualreif ist, schaut sich Pornos an. Das ist sogar empirisch.
Außerdem wurde die Jugend schon jahrzehntelang geschützt wie verrückt. Trinkt sie jetzt nicht mehr? Prügelt sie sich nicht? Nimmt sie keine Drogen mehr?
Mittlerweile darf ein Elfjähriger keine Wunderkerzen mehr abbrennen, und der Verkäufer soll erkennen, ob sein Kunde schon 12 ist (Mindestalter "Kategorie 1"-Feuerwerk).
Und wenn die Mächtigen Pornografie, den Kanarienvogel in den Zechen der freien Meinungsäußerung, nur noch gestandenen, reifen und gefestigten Persönlichkeiten, also sich selbst, zugänglich machen wollen, können sie das Netz auch gleich abschaffen.
... und auch die, "content" einfach Inhalte zu nennen ...
AntwortenLöschendas ist genial: "Pornografie, der Kanarienvogel in den Zechen der freien Meinungsäußerun"
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