Abscheulich, widerrechtlich und rechtspopulistisch! Nach Vorwürfen aus Freiburg, ein "junger Mann (21)" (DPA) habe dort gemeinsam mit Freunden ein Mädchen (18) im Gebüsch vor einer Diskothek vergewaltigt, fallen alle Hemmschwellen: Beim Versuch, verlorengegangene Leserinnen und Leser zurückzuholen, verabschiedet sich Deutschlands nach wie vor auflagenstärkste Tageszeitung von den Grundlagen der Rechtsordnung. Und bezeichnet den Hauptverdächtigen Majd H. als "Haupttäter", als wären die Ermittlungen in dem schlimmen Einzelfall bereits beendet, die Anklage verlesen, der Prozess beendet und das Urteil gesprochen.
Kein Einzelfall. Obwohl die 13-köpfige Ermittlungsgruppe „Club“ die Hintergründe der Tat noch nicht aufgeklärt hat, ist in Medien zwar die Rede von einer "mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung", selbst ehemals seriöse Blätter wie die "FAZ" aber schreiben den Tatverdächtigen die Begehung der Tat vor Abschluss der Ermittlungen zu.
"Bei den Tätern handelt es sich um sieben syrische Asylbewerber im Alter von 19 und 29 Jahren sowie einen Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit", schreibt die FAZ. Die "Welt" assistiert mit der presserechtlich ebenso unmöglichen Schlagzeile "Polizei sucht nach Vergewaltigung mögliche weitere Täter", als seien die gefunden Verdächtigen sämtlichst bereits abgeurteilt. Auch die eigentlich rechtsstaatstreue "Zeit" aus Hamburg verstößt beim Versuch, rechtspopulistische Leserkreise zurückzugewinnen, gegen den Pressekodex: "Vergewaltigung in Freiburg: Polizei sucht weitere Täter" impliziert, dass es sich beim den bisher inhaftierten Personen zweifelsfrei um Täter handelt. Und ignoriert damit die auch für Leitmedien geltende Unschuldsvermutung.
Medien-Deutschland hat sich in den Jahren seit Angela Merkel Grenzöffnung, die es nach wegweisenden Recherchen des ARD-Faktenfinders nie gegeben hat, verändert. Ehemals seriöse Blätter jagen im Auflagenrausch rechtsradikalen, rechtsextremen und rechtsextremistischen Zielgruppen hinterher, vergessen die Grundregeln ihres Gewerbes. Und morden das ehedem als Grundlage der Verdachtsberichterstattung dienende Wort "mutmaßlich".
Wo bis zur Silvesternacht von Köln als feste Regel galt, dass die Nationalität von mutmaßlichen Tätern nicht genannt werden darf, wird sie jetzt stets ins Licht gezerrt, als sei der Pressekodex irgendwann geändert worden. Und zusätzlich werden gleich auch noch rechtsstaatliche Vorschriften ignoriert, die die Grundlage des Zusammenlebens bilden: Die Unschuldsvermutung scheint nur noch eine Kann-Bestimmung zu sein, schon vor dem Urteil werden Bilder bloßer Verdächtigter ungeblendet gezeigt und aus Verdächtigten werden kurzerhand "Haupttäter".
Der Rechtsstaat aber lässt das durchgehen, nicht nur im Freiburger Fall. Auch bei anderen Berichten werden inzwischen regelmäßig Tatverdächtige in "Täter" verwandelt, es gibt keine Unschuldsvernutung mehr, die bis zum einer Verurteilung vor Gericht gilt, und keinerlei Hemmungen, die über Jahrzehnte fest gezogenen Grenzen der Verdachtsberichterstattung bis in einen Bereich auszuweiten, bei dem schon von der Polizei gesuchte Tatverdächtige radikal als "Täter" beschrieben werden.
So löst sich die gesellschaftliche Verabredung auf eine allgemeine Respektierung von Gesetzen nach und nach auf. Das Unrecht tritt eine Herrschaft an, die keiner Regel mehr folgen muss, weil der Verstoß allgemein akzeptiert wird.
Im Freiburger Vergewaltigungsfall sind sogar der Polizei die Maßstäbe so durcheinandergeraten, dass sich sensationsversessene Medienhäuser bei ihrer Strategie der rechtsstaatsfernen Verfolgung womöglich Unschuldiger auf die Organe des Rechtsstaates berufen können: In einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Freiburg zum Verfahren heißt es wörtlich: "Bei den festgenommenen Tätern handelt es sich somit insgesamt um sieben Männer syrischer Staatsangehörigkeit im Alter von 19 bis 29 Jahren sowie einen 25jährigen Mann deutscher Staatsangehörigkeit." .
Kein Einzelfall. Obwohl die 13-köpfige Ermittlungsgruppe „Club“ die Hintergründe der Tat noch nicht aufgeklärt hat, ist in Medien zwar die Rede von einer "mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung", selbst ehemals seriöse Blätter wie die "FAZ" aber schreiben den Tatverdächtigen die Begehung der Tat vor Abschluss der Ermittlungen zu.
"Bei den Tätern handelt es sich um sieben syrische Asylbewerber im Alter von 19 und 29 Jahren sowie einen Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit", schreibt die FAZ. Die "Welt" assistiert mit der presserechtlich ebenso unmöglichen Schlagzeile "Polizei sucht nach Vergewaltigung mögliche weitere Täter", als seien die gefunden Verdächtigen sämtlichst bereits abgeurteilt. Auch die eigentlich rechtsstaatstreue "Zeit" aus Hamburg verstößt beim Versuch, rechtspopulistische Leserkreise zurückzugewinnen, gegen den Pressekodex: "Vergewaltigung in Freiburg: Polizei sucht weitere Täter" impliziert, dass es sich beim den bisher inhaftierten Personen zweifelsfrei um Täter handelt. Und ignoriert damit die auch für Leitmedien geltende Unschuldsvermutung.
Medien-Deutschland hat sich in den Jahren seit Angela Merkel Grenzöffnung, die es nach wegweisenden Recherchen des ARD-Faktenfinders nie gegeben hat, verändert. Ehemals seriöse Blätter jagen im Auflagenrausch rechtsradikalen, rechtsextremen und rechtsextremistischen Zielgruppen hinterher, vergessen die Grundregeln ihres Gewerbes. Und morden das ehedem als Grundlage der Verdachtsberichterstattung dienende Wort "mutmaßlich".
Wo bis zur Silvesternacht von Köln als feste Regel galt, dass die Nationalität von mutmaßlichen Tätern nicht genannt werden darf, wird sie jetzt stets ins Licht gezerrt, als sei der Pressekodex irgendwann geändert worden. Und zusätzlich werden gleich auch noch rechtsstaatliche Vorschriften ignoriert, die die Grundlage des Zusammenlebens bilden: Die Unschuldsvermutung scheint nur noch eine Kann-Bestimmung zu sein, schon vor dem Urteil werden Bilder bloßer Verdächtigter ungeblendet gezeigt und aus Verdächtigten werden kurzerhand "Haupttäter".
Der Rechtsstaat aber lässt das durchgehen, nicht nur im Freiburger Fall. Auch bei anderen Berichten werden inzwischen regelmäßig Tatverdächtige in "Täter" verwandelt, es gibt keine Unschuldsvernutung mehr, die bis zum einer Verurteilung vor Gericht gilt, und keinerlei Hemmungen, die über Jahrzehnte fest gezogenen Grenzen der Verdachtsberichterstattung bis in einen Bereich auszuweiten, bei dem schon von der Polizei gesuchte Tatverdächtige radikal als "Täter" beschrieben werden.
So löst sich die gesellschaftliche Verabredung auf eine allgemeine Respektierung von Gesetzen nach und nach auf. Das Unrecht tritt eine Herrschaft an, die keiner Regel mehr folgen muss, weil der Verstoß allgemein akzeptiert wird.
Im Freiburger Vergewaltigungsfall sind sogar der Polizei die Maßstäbe so durcheinandergeraten, dass sich sensationsversessene Medienhäuser bei ihrer Strategie der rechtsstaatsfernen Verfolgung womöglich Unschuldiger auf die Organe des Rechtsstaates berufen können: In einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Freiburg zum Verfahren heißt es wörtlich: "Bei den festgenommenen Tätern handelt es sich somit insgesamt um sieben Männer syrischer Staatsangehörigkeit im Alter von 19 bis 29 Jahren sowie einen 25jährigen Mann deutscher Staatsangehörigkeit." .
Ironie?
AntwortenLöschenMan kann es angesichts solch abscheulicher Verbrechen einer bestimmten "Verdächtigen"-Klientel mit dem Polit-Platsch-Quatsch echt auch übertreiben, denn nicht jede barbarische Untat eignet sich für satirische Statements von Lord Helmchen.
AntwortenLöschenetwas gilt entweder für alle und immer oder es gilt nicht
AntwortenLöschendass ein hinweis darauf heutzutage schon als "satire" gilt, beschreibt eigentlich sehr gut, wo wir inzwischen leben
das ist nicht nur herrschaft des unrechts, es ist auch akzeptanz dieser herrschaft im kleinen und damit auch im großen.
aber da gebe ich euch recht, zum lachen ist das nicht mehr.
PPQ hat natürlich wie immer recht, die Unschuldsvermutung muß hoch gehalten werden und solange gelten, bis ein mutmaßlicher Täter, der durch Fallenlassen der Unschuldsvermutung ungerechterweise und menschenverachtend zu Gefängnis verurteilt wurde, in der Haft gestorben ist. Stets sei der Grundsatz zu befolgen, was Genaues weiß man nicht!
AntwortenLöschenDie Berichterstattung über eine Auseinandersetzung mit Messer muß dann wie folgt lauten: Nach Zeugenaussagen kam es am gestrigen Abend zu einer verbalen Konfrontation von zwei Männern vor dem Bahnhof. Im Laufe dieses Streits zückte einer der Kontrahenten vermutlich ein Messer und hielt es mutmaßlich mit der Spitze in Richtung seines Widersachers. Es ist nicht ganz auszuschließen, daß das Messer dann nach vorne bewegt wurde und unter Umständen mit der Kleidung des Widersachers in Berührung kam. Zeugen beobachteten dann einen scheinbaren Stoß des wahrscheinlichen Messeranwenders durch die Kleidung des zweiten Mannes. Sie halten es für denkbar, daß dabei die Messerklinge in den Körper des Getroffenen eindrang. Gleich danach austretendes Blut könnte aus der denkbaren Verletzung mit dem Messer stammen. Der eventuell Verletzte brach daraufhin zusammen und starb mutmaßlich noch auf der Stelle. Der Mann mit dem Messer entfernte sich dann anscheinend schnellen Schrittes vom Ort des Geschehens. Ob das Messer ihm gehörte oder er es nur kurzzeitig ausgeliehen hatte, konnte von den Zeugen nicht festgestellt werden. Möglicherweise war der Mann nicht vertraut mit dem Messer und kannte nicht die Folgen, die sich aus seiner eventuellen Anwendung ergeben könnten. Die Zeugen konnten letztlich nicht bestätigen, daß der zweite Mann durch einen Messerstich getroffen und getötet wurde, oder ob es sich um einen Simulanten handelt, der sich nur tot stellte.
@sauer: du übertreibst ein bisschen. messer und stöße genießen keinen schutz.
AntwortenLöschenan der stelle, wo du ein "wahrscheinlich" verwendest, präjudizierst du aus zu scharf. auch der verletzte ist nicht eventuell verletzt, sondern nur einer, wenn er es ist. das lässt sich objektiv daran festmachen, dass man einen hat, der verletzt ist
aber natürlich ist das insgesamt eine hervorragend beschreibung. beispielhaft wurde ja in chemnitz von einer "verbalen auseinandersetzung" gesprochen, in deren "folge" ein mann gestorben sei.
Die richtige Reaktion auf die Freiburger Gruppenvergewaltigung kommt von den Eingeborenen.
AntwortenLöschenDie protestieren - gegen Rechts.
Ich wär ja dringend dafür, die Täter allesamt gemäß den Regeln der Scharia zu bestrafen!
AntwortenLöschenIch habe früher ein Procedere à la mode de Katyn für ein Verbrechen gehalten.
AntwortenLöschen"sowie einen Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit"
AntwortenLöschenWo bleibt der Aufschrei der Soziologen, die wissen, dass Staatsbürgerschaft das menschliche Verhalten prägt, nicht die Abstammung und Mentalität?
PPQ hat insofern Recht: Die Medien haben bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe im Wahrheitssystem, der Aufklärung der Bevölkerung, annähernd versagt.
Daher konnten Rechtsradikale diese Tat der Männergewalt, die genauso gut hätte von Abstammungsdeutschen begangen werden können, instrumentalisieren.
@Gernot
AntwortenLöschenPPQ hat insofern Recht: Die Medien haben bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe im Wahrheitssystem, der Aufklärung der Bevölkerung, annähernd versagt.
Sollte PPQ dies so geäußert haben, dann hat er großes Unrecht getan.
Die Medien haben nicht versagt. Im gegenteil. Sie haben sich für die Ausübung ihres Jobs das kollektive Bundesverdienstkreuz am Gängelbnd verdient.
@anmerkung @gernot: da sind zwei dinge, die theoretische aufgabe und die praktische auffassung davon, wie sie zu erledigen ist. und in der dritten konsequenz: die öfffentliche behauptung, dass man das erste tut, während man das zweite macht.
AntwortenLöschenklingt kompliziert, ist aber einfach. medien haben objektiv die aufgabe, die "wahrheit" zu schreiben, so weit das möglich ist. also alle informationen, die verfügbar sind ohne spin aufzureihen. subjektiv sehen medien ihre aufgabe allerdings offenbar zusehends darin, informationen am liebsten dann zu verbreiten, wenn sie einem zuvor gewünschten bias entprechen, also: dem eigenen spin helfen.
aber die dritte konsequenz erst macht das alles schlimm. in der DDR wusste jeder, dass das, was in der zeitung steht, mehr spin als wahrheit ist. das war erklärte absicht und öffentlich vielmals bekundete aufgabe von medien.
heute dagegen wird getan, als wäre 1., aber gehandelt wie 2.
und gejammer, wenns es jemand merkt - siehe frey und gniffke